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   OLG München, 29.03.2012 - 5 U 216/12   

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https://dejure.org/2012,11083
OLG München, 29.03.2012 - 5 U 216/12 (https://dejure.org/2012,11083)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.2012 - 5 U 216/12 (https://dejure.org/2012,11083)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 2012 - 5 U 216/12 (https://dejure.org/2012,11083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Reichweite der Aufklärungspflicht beim Abschluss von Cross Currency Swap-Verträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärung des Kunden über die Entwicklungspotenziale bei Abschluss von Cross Currency Swap (CCS) - Verträgen; Gesonderte Aufklärung eines Kunden über jedes Swap-Konstrukt bei Abschluss von Cross Currency Swap (CCS) - Verträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärung des Kunden über die Entwicklungspotenziale bei Abschluss von Cross Currency Swap (CCS) - Verträgen; Gesonderte Aufklärung eines Kunden über jedes Swap-Konstrukt bei Abschluss von Cross Currency Swap (CCS) - Verträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 1716
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG München, 29.03.2012 - 5 U 216/12
    Hierzu wäre sie aber verpflichtet gewesen, nämlich, dem Kunden den im Wesentlichen identischen Kenntnisstand zu vermitteln, der auch bei ihr vorhanden war (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13, Rn. 29).

    Die Erschütterung der Vermutung der haftungsbegründenden Kausalität (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13, Rn. 40) kann mit diesen Erwägungen daher nicht begründet werden.

  • OLG Stuttgart, 27.10.2010 - 9 U 148/08

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG München, 29.03.2012 - 5 U 216/12
    15 b) Sollte dies aus tatsächlichen Gründen unmöglich sein (etwa weil verlässliche Prognosen nicht zur Verfügung stehen), hat eine unmissverständliche Aufklärung des Kunden darüber zu erfolgen, dass er sich an einem Glücksspiel beteiligt (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2010 - 9 U 148/08, WM 2010, 2169 Leitsatz Nr. 3).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG München, 29.03.2012 - 5 U 216/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein Beratungsvertrag nämlich nicht nur dann (in der Regel konkludent) zustande, wenn ein Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, sondern ebenso, wenn der Bankkunde an den Kundenbetreuer herantritt, um einen Rat betreffend die Anlage eines Geldbetrages zu erhalten (BGH, Urteil vom 06.07.1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, juris Rn.12, seither st. Rspr.).
  • BGH, 20.01.2015 - XI ZR 316/13

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Währungsswap-Vertrages

    Allerdings handelt es sich auch dabei um ein risikoreiches Geschäft, eine "Art spekulative Wette" (vgl. OLG Stuttgart, WM 2012, 890, 892; OLG München, WM 2012, 1716, 1717 f.; aA Ruland/Wetzig, BKR 2013, 56, 65).
  • LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12

    Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap

    Die auch in der Rechtsprechung der Obergerichte vereinzelt geteilte - und unter den Parteien dieses Rechtsstreits umstrittene (vgl. Bl. 12 f./133 ff. d.A.) - Auffassung, wonach der Kunde im Rahmen einer objektgerechten Beratung auf die Notwendigkeit einer engmaschigen Marktpreisüberwachung hinzuweisen sei und der Berater gegebenenfalls auch darauf hinweisen müsse, dass hierfür komplexe eigene oder professionelle Risikoanalysen erforderlich seien (vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 27. Oktober 2010, 9 U 148/08, juris Rn. 49 ff. und vom 26. Februar 2010 - 9 U 164/08, juris Rn. 100; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Januar 2010 - 6 U 170/09, juris Rn. 60; vgl. auch OLG München, Urteil vom 29. März 2012 - 5 U 216/12, juris Rn. 14 ff.), läuft auf eine Überschätzung der Prognostizierbarkeit späterer Marktentwicklungen und auf infolgedessen überzogene Aufklärungspflichten hinaus.

    Im Vergleich ist die Struktur des hier zu beurteilenden CCS ungleich einfacher gestaltet als die des CMS Spread Ladder Swaps, über den der Bundsgerichtshof zu entscheiden hatte (aaO, Rn. 29), weshalb ein Informationsverschulden der Beklagten unter diesem Gesichtspunkt von vornherein ausscheidet (nicht überzeugend aA in einem ähnlichen Fall OLG München, Beschluss vom 29. März 2012 - 5 U 216/12, juris Rn. 24 = BKR 2012, 245 ff.; ausdrücklich offen gelassen für "gewöhnliche Währungsswaps" hingegen bei OLG München, Urteil vom 22. Oktober 2012 - 19 U 672/12, juris Rn. 51 = WM 2013, 369 ff.).

  • OLG München, 11.01.2016 - 19 U 4743/14

    Schadensersatzansprüche einer bayerischen Verwaltungsgemeinschaft aus

    Allerdings handelt es sich auch dabei um ein risikoreiches Geschäft, eine "Art spekulative Wette" (vgl. OLG Stuttgart, WM 2012, 890, 892; OLG München, WM 2012, 1716, 1717 f.; aA Ruland/Wetzig, BKR 2013, 56, 65).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 16 U 228/13

    Notwendigkeit der Aufklärung über negativen Marktwert bei Vereinbarung von

    Es gibt zwar obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2011, 9 U 11/11; OLG München, Beschluss vom 29.03.2012, 5 U 216/12), die eine solche Aufklärung über die Notwendigkeit eines engmaschigen Risikomanagements postuliert.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Die gegenteilige Ansicht des OLG Stuttgart (WM 2010, 2169) und nunmehr auch des OLG München (WM 2012, 1716) beruht im Ausgangspunkt auf einem grundsätzlichen Fehlverständnis (Baumann/Bausch BKR 2011, 74, 76) von Swap-Geschäften.
  • OLG München, 22.10.2012 - 19 U 672/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Darlegungs- und Beweislast für geänderte

    Es kann dahinstehen, ob diese Ausführungen des BGH 1 : 1 auch auf "gewöhnliche" Währungs-Swaps übertragen werden könnten (so wohl z.B. der 5. Zivilsenat des OLG München in BKR 2012, 245).
  • OLG München, 14.04.2015 - 7 U 2773/14

    Keine Feststellungs- und Zahlungsansprüche aus Swap-Vertrag

    Die zitierte Entscheidung des 5. Zivilsenats des OLG München vom 29.03.2012 (5 U 216/12) ist durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH (U.v. 20.01.2015, a. a. O., Rn. 25) überholt.
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