Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16204
OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09 (https://dejure.org/2010,16204)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.03.2010 - 5 U 223/09 (https://dejure.org/2010,16204)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. März 2010 - 5 U 223/09 (https://dejure.org/2010,16204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anzeigen der Richtungsänderung bei abknickender Vorfahrt und zum berechtigten Vertrauen auf richtiges Blinken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung im Falle der Kollision zwischen einem wartepflichtigen Fahrzeug und einem Vorfahrtsberechtigten bei abknickender Vorfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem Vorfahrtberechtigten bei abknickender Vorfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Crash an einer Kreuzung - Wer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss die Richtungsänderung mit dem Blinker anzeigen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Vorfahrtsstraße: Richtungsänderung muss angezeigt werden

Verfahrensgang

  • LG Schwerin - 4 O 199/08
  • OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 31
  • NZV 2011, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09
    Daran, dass der Kläger verpflichtet war, seine Richtungsänderung anzuzeigen, besteht seit der Entscheidung des BGH vom 16.11.1965 (BGHZ 44, 257 ) kein Zweifel mehr.
  • OLG Zweibrücken, 06.07.1990 - 1 Ss 159/90

    Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer darf auch im Falle der abknickenden

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09
    Dem ist die obergerichtliche Rechtsprechung weitgehend gefolgt (OLG Zweibrücken DAR 1991, 68 ; OLG Oldenburg, DAR 1999, 179 , OLG Düsseldorf aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1976 - 12 U 210/75
    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09
    Der Senat folgt bei der Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren bei dem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge im Bereich einer abknickenden Vorfahrtsstraße der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 09.12.1976 (NJW 1977, 1245).
  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12

    Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung

    Hat das Gericht des ersten Rechtszuges die entscheidungserheblichen Tatsachen unter Wahrung der Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO aber vollständig und überzeugend festgestellt und sieht das Berufungsgericht keine Veranlassung, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen, sind erneute, eigene Feststellungen nicht geboten (vgl. Senat, Urt. v. 16.1.2013 - 5 U 148/12-22; Urt. v. 21.4.2010 - 5 U 223/09; KG, Beschl. v. 28.1.2008 - 12 U 50/07; KG, NZV 2008, 252).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht