Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 1 UWG, § 2 UWG
Keine herabsetzende Werbung, wenn alle Produkte einer Gattung schlecht gemacht werden - Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine Wettbewerbswidrigkeit einer TV-Werbung für das Produkt "kinder country" im Hinblick auf den Hersteller des Müsliriegels "CORNY" aufgrund satirischer Darstellung; Zur Erkennbarkeit von Mitbewerbern oder von ihnen angebotener Leistungen; Zur pauschalen Herabsetzung ...
- prewest.de
(Leitsatz)
§§ 1, 2, 3 UWG
Wettbewerb - satirische Überzeichnung der Werbeaussage
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.11.2001 - 312 O 609/01
- OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 251
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
Gib mal Zeitung
In der Entscheidung "Müsli-Riegel" (Senat GRUR-RR 03, 251 - Müsli-Riegel) ging es ebenfalls um einen allgemeinen "Systemvergleich", bei dem keine konkreten Mitbewerber erkennbar waren, sodass die Grundsätze vergleichender Werbung nicht anzuwenden waren. - OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
Wettbewerbsverstoß durch herabsetzenden Werbevergleich: TV-Werbung für feuchtes …
Wo genau die Grenze zwischen leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung verläuft, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; vgl. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG München, NJW-WettbR 2000, 177 f.- "Hängen Sie noch an der Flasche?"; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200 - Erlaßvertrag; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 249 - "orgelndes" Auto; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 251 - Müsli-Riegel; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 254 - Fremdgehen).