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   OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 229/07   

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https://dejure.org/2009,26857
OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 229/07 (https://dejure.org/2009,26857)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.01.2009 - 5 U 229/07 (https://dejure.org/2009,26857)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 5 U 229/07 (https://dejure.org/2009,26857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten bei fehlendem Nachweis der Ursache seiner Beschwerden; Vorliegen einer Möglichkeit der Unfallbedingtheit der behaupteten Verletzungen als nicht ausreichend für einen Anspruch auf Schadensersatz

  • RA Kotz

    HWS Distorsion - Nachweis bei geringer Krafteinwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    HWS-Schleudertrauma - Harmlosigkeitsgrenze - Degenerative Vorschäden - Personenschaden - Schmerzensgeld

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 229/07
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH Urteil vom 08.07.2008, VI ZR 274/07).

    Bei der Prüfung, ob ein Unfall eine HWS-Verletzung verursacht hat, sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BGH-Urteil vom 08.07.2008, VI ZR 274/07).

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 229/07
    Eine ausschlaggebende Bedeutung kommt solchen Diagnosen im Allgemeinen nicht zu (vgl. BGH-Urteil vom 03.06.2008 VI ZR 235/07).
  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Das Vorbringen der Klägerseite allein würde zwar für sich noch keinen brauchbaren Grad an Gewissheit darstellen, der diesbezüglich hier Zweifeln Schweigen gebietet; jedoch sind hier auch die Zeugenaussagen und der schriftliche Erstberichten der Zeugin M... mit zu würdigen ( OLG Jena , Urteil vom 13.01.2009, Az.: 5 U 229/07, u.a. in: r + s 2009, Seiten 170 f. = NJW-Spezial 2009, Seiten 298 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011,Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.Nr. 89643 = "juris" = BeckRS 2010, Nr.: 20776 ).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Zu sehen ist aber auch , dass je geringer die Krafteinwirkungen sind, die auf die geschädigte Zeugin S. während des Unfalls eingewirkt haben, um so höher die Anforderungen an den brauchbaren Grad von Gewissheit zu stellen sind, der für den Nachweis der Unfallursächlichkeit der behaupteten Verletzungen zu fordern ist ( OLG Jena , Urteil vom 13.01.2009, Az.: 5 U 229/07, in: r + s 2009, Seiten 170 f. = NJW-Spezial 2009, Seiten 298 f. = Schaden-Praxis 2009, Seiten 251 f. ).

    Das Vorbringen der Klägerseite stellt somit für das Gericht noch keinen brauchbaren Grad an Gewissheit dar, der bezüglich der HWS-Verletzung der Zeugin S. hier Zweifeln Schweigen gebietet ( OLG Jena , Urteil vom 13.01.2009, Az.: 5 U 229/07, in: r + s 2009, Seiten 170 f. = NJW-Spezial 2009, Seiten 298 f. ).

  • OLG Hamm, 01.08.2016 - 6 U 170/14

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit einer Verletzung

    Dem steht nicht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Harmlosigkeitsgrenze, d. h. eine Untergrenze für die biomechanische Belastung, bei der generell - für alle denkbaren Fälle - nicht mehr von einer unfallbedingten Schädigung der Halswirbelsäule ausgegangen werden kann, nicht gibt (vgl. BGH VersR 2003, 474), denn daraus folgt nur, dass eine geringe auf den Körper einwirkende biomechanische Belastung nicht für sich allein geeignet ist, eine unfallbedingte Schädigung der Halswirbelsäule auszuschließen, nicht aber, dass das Ausmaß der biomechanischen Belastung nicht geeignet ist, als Indiz für eine unfallbedingte Verletzung des Geschädigten zu dienen (vgl. auch: OLG Hamburg Schaden-Praxis 2007, 10; OLG Jena r+s 2009, 170).
  • LG Stade, 08.06.2015 - 1 S 19/14

    HWS-Schleudertrauma - Nachweis

    Ist die Geschwindigkeitsänderung mit unter drei km/h, im vorliegenden Fall mit maximal denkbar unter 0, 5 km/h, derart gering, dass die daraus erwachsenen Belastungen mit denen des Alltags vergleichbar sind, spricht vieles dafür, dass eine Klage angesichts der Zweifel zu Lasten des Geschädigten selbst dann abzuweisen ist, wenn der medizinische Sachverständige eine HWS-Verletzung für plausibel hält (OLG Jena, BeckRS 2009, 11144).
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