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   OLG Köln, 12.10.1995 - 5 U 234/94   

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https://dejure.org/1995,3973
OLG Köln, 12.10.1995 - 5 U 234/94 (https://dejure.org/1995,3973)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.10.1995 - 5 U 234/94 (https://dejure.org/1995,3973)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 5 U 234/94 (https://dejure.org/1995,3973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Augmentationsoperation; Dauerhafter Erfolg; Behandlungsfehler; Silikonimplantat; Prothese; Vermeintliche Auswirkungen auf das Immunsystem; Aufklärungsversäumnis; Vorformulierte Einwilligung; Substition; Allgemeine Geschäftsbedingungen

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 115
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1995 - 5 U 234/94
    Über Behandlungsalternativen ist nur aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit vergleichbaren Chancen, aber andersartigen Risiken besteht ( BGH NJW 1986, 780).
  • OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12

    Arzthaftung: Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung bei unangekündigter

    Bezahlt ein Patient in einer solchen Situation in dem Wissen, dass sich bei der durch den Vertreter des Chefarztes durchgeführten Operation eingriffspezifische Risiken verwirklicht haben, so liegt in einer Bezahlung der Arztrechnung keine konkludente nachträgliche Billigung der Behandlersubstitution (entgegen OLG Köln, Urteil vom 12.10.1995 - 5 U 234/94 = VersR 1997, 115).

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, welches in einer Zahlung der Arztrechnung eine mögliche konkludente nachträgliche Billigung der Behandlersubstitution sieht (vgl. Urteil vom 12.10.1995 - 5 U 234/94 = VersR 1997, 115), vermag sich der Senat aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht anzuschließen.

    Unabhängig davon kann womöglich von Bedeutung sein, dass der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, wonach in einer "anstandslosen" Bezahlung einer Wahlarztrechnung eine konkludente Genehmigung der Behandlersubstitution in Abweichung der zwischen Patient und Arzt zuvor getroffenen Wahlarztvereinbarung liegen könne (Urt. v. 12.10.1995 - 5 U 234/94 = VersR 1997, 115), das Oberlandesgericht Braunschweig auch aus den o. g. rechtlichen Erwägungen nicht folgt.

  • OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 28/08

    Arztrecht - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Organisationsverschulden des

    Ist die Einwilligung eines Patienten dahin beschränkt, dass ein bestimmter Arzt den Eingriff vornimmt, darf ein anderer Arzt den Eingriff nur nach entsprechender Mitteilung an den Patienten und dessen Einwilligung vornehmen (vgl. Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht 3. Aufl. Rdn 187; OLG Celle VersR 1982, 46; OLG Düsseldorf VersR 1985, 1049; OLG Köln VersR 1997, 115; OLG Hamburg MDR 1998, 906).
  • OLG Naumburg, 08.05.2012 - 1 U 1/11

    Implantation einer Knieendoprothese - Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über

    In Fällen, in denen theoretisch ein zusätzliches Risiko denkbar ist (in der Vergangenheit z.B. Fälle bei Verwendung vom Amalgam oder Silikon) besteht eine Aufklärungspflicht nur dann, wenn ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte mit einer Behandlung verbundene Gefahren hinweisen, die nicht lediglich als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen (BGH Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04 - [z.B. NJW 2006, 2477, 2479]; s.a. OLG Köln Urteil vom 12.10.1995 - 5 U 234/94 - [VersR 1997, 115, 116]: Keine Aufklärung über Risiken von Silikon, wenn es zwar bereits wissenschaftliche Arbeiten dazu gibt, diese aber weder zu gesicherten Erkenntnissen noch zu einer offiziellen Reaktion geführt haben [etwa einer Änderung eines ärztlichen Standards]); etwas Abweichendes folgt auch nicht aus der im Schriftsatz vom 7.5.2012 zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg [Urteil vom 12.11.1996 - 5 U 60/96 -]: Hier ging es nicht über die Aufklärung über ein Allergierisiko, sondern darum, dass dann, wenn der Patient erkennbar auf den Einsatz einer bestimmten Prothese Wert legt, darauf hingewiesen werden soll, dass diese möglicherweise nicht zur Verfügung steht).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2003 - 8 U 53/03

    Schadensersatz bei mangelhafter Aufklärung vor kosmetischer Operation über

    Es ist nämlich anerkannt, dass der Patient vor Schönheitsoperationen besonders eindringlich über die mit dem Eingriff als solchem verbundenen Gefahren wie auch das Misserfolgsrisiko aufgeklärt werden muss, damit er realistisch abwägen kann, ob er seine Gesundheit für eine zweifelhafte Verbesserung seines Aussehens aufs Spiel setzen will (vgl. OLG Köln, VersR 1997, 115).
  • OLG Köln, 10.07.1996 - 5 U 91/95
    Hieraus folgt auch , daß eine Delegierung der nach dem Vertrag dem Chefarzt typischerweise zufallenden Aufgaben auf nachgeordnete Ärzte ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten außer in Fällen begründeter kurzzeitiger Abwesenheit grundsätzlich unzulässig ist; eine vorformulierte Einwilligungserklärung des Patienten in Wahlleistungsanträgen wie hier begegnet aus diesem Grunde Bedenken im Hinblick auf die §§ 3, 9 und 11 AGBG (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 12.10.1995- 5 U 234/94, abgedr.- LS- in OLG Report 1996, 93 f.d. Fall der plastischen Chirurgie.).
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