Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 05.10.2005

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   OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05   

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OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05 (https://dejure.org/2007,4524)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2007 - 5 U 24/05 (https://dejure.org/2007,4524)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 (https://dejure.org/2007,4524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 343 InsO, § 352 Abs 1 InsO, § 240 ZPO
    Unterbrechung des Rechtsstreits: Eröffnung eines Verfahrens nach Chapter 11 des US-Bankruptcy Code

  • Judicialis

    InsO § 343; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 343; ZPO § 240
    Zur Unterbrechung des Rechtsstreits bei Eröffnung eines Verfahrens nach Chapter 11 des US-Bankruptcy Code

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbrechung eines anhängigen inländischen Rechtsstreits wegen der Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens nach Chapter 11 des US-Bankruptcy Code (B.C.); Anerkennungsfähigkeit eines Verfahrens als ausländisches Insolvenzverfahren; Aufgabenübernahme und ...

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 9 O 96/04
  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1431
  • ZIP 2007, 932
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 27/89

    Rechtsnatur des Rückgewähranspruchs aufgrund Konkursanfechtung; Internationale

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05
    In einer älteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof dies unterstellen können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1990, IX ZR 27/89, NJW 1990, 990, Juris-Rz. 15), später hat er die Frage, ob der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens nach Chapter 11 B.C. einem Konkursantrag gemäß § 30 KO gleichsteht, offen gelassen (vgl. Urteil vom 11. Juli 1991, - IX ZR 230/90, ZIP 1991, 1014, Juris-Rz. 20 ff.).

    Die Grenze der Anwendung ausländischen Sanierungsrechts ist erst der ordre public, die nicht allein deshalb überschritten wird, weil das US-amerikanische Sanierungsverfahren bei Schuldnerantrag ohne den Nachweis der hiesigen Insolvenzgründe eröffnet werden kann (vgl. Wenner, KTS 1990, 429 (432)), zumal das Verfahren sich auf Insolvenz gründet, die unwiderleglich zu vermuten ist, wenn sich der Schuldner damit einverstanden erklärt, weil er die damit verbundenen Risiken und Nachteile als solventer Schuldner kaum auf sich laden wird (vgl. Flessner, IPRax 1992, 151 (152), ihm folgend Reinhart, Sanierungsverfahren im internationalen Insolvenzrecht, 1995, S. 168).

  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 230/90

    Voraussetzungen der Zahlungseinstellung eines weltweit tätigen Unternehmens;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05
    In einer älteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof dies unterstellen können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1990, IX ZR 27/89, NJW 1990, 990, Juris-Rz. 15), später hat er die Frage, ob der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens nach Chapter 11 B.C. einem Konkursantrag gemäß § 30 KO gleichsteht, offen gelassen (vgl. Urteil vom 11. Juli 1991, - IX ZR 230/90, ZIP 1991, 1014, Juris-Rz. 20 ff.).

    Zum Teil wird dies damit begründet, dass nach amerikanischer Auffassung auch die Reorganisation, nicht anders als die Liquidation, Gläubigerbefriedigung in einer äquivalenten Form bezweckt und während des Verfahrens jederzeit die Möglichkeit besteht, es bei Aussichtlosigkeit einer Reorganisation in die Liquidation (vgl. zur Relevanz dieses Kriteriums BGH, Urteil vom 11. Juli 1991, a. a. O., Juris-Rz. 21 m. w. N.) überzuleiten (vgl. Flessner/Schulz, IPRax 1991, 163; Jander, a. a. O., S. 745; Riesenfeld, a. a. O., S. 98).

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03

    Anfechtung der Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenz einer Partei durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05
    Das Zwischenurteil ist vorliegend entsprechend §§ 280 Abs. 2, 304 Abs. 2 ZPO wie ein Endurteil anfechtbar, weil es die Klägerin durch den Ausspruch, das Verfahren sei unterbrochen, jedenfalls unbestimmte Zeit daran hindert, ihre Ansprüche im Rechtsstreit weiter zu verfolgen, obwohl sie der Ansicht ist, die gesetzlichen Voraussetzungen der Unterbrechung lägen nicht vor, was mit der Justizgewährungspflicht des Staates nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2004 - IX ZB 205/03, NJW 2005, 290).
  • OLG München, 13.08.2002 - 6 U 5292/01

    Verfahrensrecht Zivilprozessordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05
    Allein dieses Ergebnis steht damit in Einklang, dass im Anwendungsbereich des § 240 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens ebenfalls eintritt, wenn mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Inland Eigenverwaltung (§ 270 InsO) des Schuldners angeordnet wird (vgl. MünchKommInsO-Reinhart, a. a. O., Rz. 352, Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage 2007, § 240, Rz. 5; OLG München MDR 2003, 412 (413)).
  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Auslandskonkurs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05
    Vor Inkrafttreten des § 352 InsO war im Anwendungsbereich von § 240 ZPO, der die Unterbrechung des Verfahrens, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, durch Insolvenzeröffnung regelt, anerkannt, dass die Norm dem infolge der Insolvenzeröffnung eintretenden Wechsel der Prozessführungsbefugnis Rechnung tragen und sowohl dem Konkursverwalter als auch den Parteien Gelegenheit geben soll, sich auf die durch die Verfahrenseröffnung veränderte rechtliche und wirtschaftliche Lage einzustellen, und dass dieser Gesetzeszweck auf die Eröffnung eines Konkurses im Ausland in gleicher Weise zutreffe, sofern u. a. das ausländische Konkursrecht die ausschließliche Prozessführungsbefugnis des Verwalters über das Massevermögen vorsehe (vgl. die noch unter Geltung der KO ergangene Entscheidung des BGH, Beschluss vom 13. Mai 1997 - IX ZR 309/96, NJW 1997, 2525, Juris-Rz. 9, 10).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05
    Selbst reine Entschuldungsverfahren, die sog. "Null-Pläne", sind nach deutschem Insolvenzrecht zulässig (vgl. Graf, a. a. O., S. 280), jedenfalls in der Verbraucherinsolvenz anerkannt (vgl. OLG Köln, ZIP 1999, 1929, Juris-Rz. 13), weil eine bestimmte Mindestquote als Ergebnis einer konkursmäßigen Befriedigung nach deutschem Recht nicht vorausgesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, Juris-Rz. 16).
  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05
    Da zwischen den Parteien in der Sache streitig ist, ob das Verfahren unterbrochen ist, ist dies, weil der Senat die Unterbrechung bejaht, durch Zwischenurteil ( § 303 ZPO) auszusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1981 - II ZR 129/80, BGHZ 82, 209, Juris-Rz. 21; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 239, Rz. 3).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05
    Selbst reine Entschuldungsverfahren, die sog. "Null-Pläne", sind nach deutschem Insolvenzrecht zulässig (vgl. Graf, a. a. O., S. 280), jedenfalls in der Verbraucherinsolvenz anerkannt (vgl. OLG Köln, ZIP 1999, 1929, Juris-Rz. 13), weil eine bestimmte Mindestquote als Ergebnis einer konkursmäßigen Befriedigung nach deutschem Recht nicht vorausgesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, Juris-Rz. 16).
  • LG Heidelberg, 03.04.1991 - 2 O 202/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05
    Das OLG Hamburg (IPRax 1992, 170) hat die Frage verneint, weil die nach deutschem Recht notwendigen Voraussetzungen einer Konkurseröffnung, nämlich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht stets vorliegen müssten und auch die Organe der Gesellschaft regelmäßig verfügungsberechtigt blieben.
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Nach überwiegender Ansicht soll aber ein in Deutschland geführter Rechtsstreit auch dann unterbrochen werden, wenn nach dem Recht des Staats der Insolvenzeröffnung ein Wechsel der Prozessführungsbefugnis nicht erfolgt (BT-Drucks. 12/2443, S. 244; BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 13; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Februar 2007 - 5 U 24/05, ZIP 2007, 932, 934; Dahl in Andres/Leithaus, InsO, 2. Aufl., § 352 Rn. 3; Frege/Keller/Riedel, Insolvenzrecht, 7. Aufl., Rn. 2680; Gottwald/Kolmann, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 133 Rn. 53; Holzer in Wimmer/Dauernheim/Wagner/Gietl, Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, 2010, Kapitel 11 Rn. 96; Kolmann, Kooperationsmodelle im Internationalen Insolvenzrecht, 2001, S. 191 ff.; Kreft/Stephan, InsO, 6. Aufl., § 352 Rn. 5; Ludwig, Neuregelungen des deutschen Internationalen Insolvenzverfahrensrechts, 2004, S. 102 f.; Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., § 240 Rn. 4; Stephan in Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 352 Rn. 5; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 16 W 24/07, ZIP 2007, 2287, 2288).
  • OLG München, 22.12.2010 - 20 U 3526/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Verbrauchersachen:

    Für die Bejahung des Vorliegens eines "Insolvenzverfahrens" i.S.d. §§ 352 Abs. 1, 343 Abs. 1 InsO kommt es nicht darauf an, ob oder inwieweit der Schuldner nach der lex fori concursus die Verwaltungs-, Verfügungs- und damit auch die Prozessführungsbefugnis verliert (BGH, ZIP 2009, 2217; BAG, ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt, ZIP 2007, 932; Münchener Kommentar, InsO, 2. Auflage 2008, § 352 Rn. 6; Stephan in HK aaO., § 343 Rn. 6, § 352 Rn. 5).

    Für Chapter 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Code sieht einerseits das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 20.02.2007, Az. 5 U 24/05, ZIP 2007, 932, den "automatic stay" wohl als Voraussetzung für die Unterbrechungswirkung nach § 352 InsO an, andererseits hat es der BGH in seinem Urteil vom 13.10.2009 (Rn. 23), Az. X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217, ohne abschließende Klärung für unschädlich erachtet, dass im konkreten Fall eine Unterbrechungswirkung nach US-amerikanischen Recht nicht eintreten würde.

    Das Zwischenurteil ist vorliegend entsprechend §§ 280 Abs. 2, 304 Abs. 2 ZPO wie ein Endurteil anfechtbar, weil es den Kläger durch den Ausspruch der Verfahrensunterbrechung auf unbestimmte Zeit daran hindert, seine Ansprüche im Rechtsstreit weiter zu verfolgen, obwohl er der Ansicht ist, die Voraussetzungen der Unterbrechung lägen nicht vor (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2007, 932).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1498/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Die Parteien haben die getroffenen Feststellungen des fremden Rechts nicht in Frage gestellt und auch keine abweichende Rechtspraxis geltend gemacht, vielmehr haben sie im Rechtsstreit auf der Grundlage der Übersetzung des Gesetzes Nr. 11.101 argumentiert (vgl. dazu OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 6, zitiert nach juris).

    (1) Hierfür ist allerdings weder zu fordern, dass das ausländische Verfahren in seiner Ausgestaltung einem inländischen Insolvenzverfahren spiegelbildlich entspricht, noch ist im Rahmen der Qualifikation zu prüfen, ob die Rechtstellung der Gläubiger entsprechend der Insolvenzordnung ausgestaltet ist (vgl. OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 13, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Die Parteien haben die getroffenen Feststellungen des fremden Rechts nicht in Frage gestellt und auch keine abweichende Rechtspraxis geltend gemacht, vielmehr haben sie im Rechtsstreit auf der Grundlage der Übersetzung des Gesetzes Nr. 11.101 argumentiert (vgl. dazu OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 6, zitiert nach juris).

    (1) Hierfür ist allerdings weder zu fordern, dass das ausländische Verfahren in seiner Ausgestaltung einem inländischen Insolvenzverfahren spiegelbildlich entspricht, noch ist im Rahmen der Qualifikation zu prüfen, ob die Rechtstellung der Gläubiger entsprechend der Insolvenzordnung ausgestaltet ist (vgl. OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 13, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1548/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Die Parteien haben die getroffenen Feststellungen des fremden Rechts nicht in Frage gestellt und auch keine abweichende Rechtspraxis geltend gemacht, vielmehr haben sie im Rechtsstreit auf der Grundlage der Übersetzung des Gesetzes Nr. 11.101 argumentiert (vgl. dazu OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 6, zitiert nach juris).

    (1) Hierfür ist allerdings weder zu fordern, dass das ausländische Verfahren in seiner Ausgestaltung einem inländischen Insolvenzverfahren spiegelbildlich entspricht, noch ist im Rahmen der Qualifikation zu prüfen, ob die Rechtstellung der Gläubiger entsprechend der Insolvenzordnung ausgestaltet ist (vgl. OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 13, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1547/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Die Parteien haben die getroffenen Feststellungen des fremden Rechts nicht in Frage gestellt und auch keine abweichende Rechtspraxis geltend gemacht, vielmehr haben sie im Rechtsstreit auf der Grundlage der Übersetzung des Gesetzes Nr. 11.101 argumentiert (vgl. dazu OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 6, zitiert nach juris).

    (1) Hierfür ist allerdings weder zu fordern, dass das ausländische Verfahren in seiner Ausgestaltung einem inländischen Insolvenzverfahren spiegelbildlich entspricht, noch ist im Rahmen der Qualifikation zu prüfen, ob die Rechtstellung der Gläubiger entsprechend der Insolvenzordnung ausgestaltet ist (vgl. OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 13, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1546/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Die Parteien haben die getroffenen Feststellungen des fremden Rechts nicht in Frage gestellt und auch keine abweichende Rechtspraxis geltend gemacht, vielmehr haben sie im Rechtsstreit auf der Grundlage der Übersetzung des Gesetzes Nr. 11.101 argumentiert (vgl. dazu OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 6, zitiert nach juris).

    (1) Hierfür ist allerdings weder zu fordern, dass das ausländische Verfahren in seiner Ausgestaltung einem inländischen Insolvenzverfahren spiegelbildlich entspricht, noch ist im Rahmen der Qualifikation zu prüfen, ob die Rechtstellung der Gläubiger entsprechend der Insolvenzordnung ausgestaltet ist (vgl. OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 13, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1549/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Die Parteien haben die getroffenen Feststellungen des fremden Rechts nicht in Frage gestellt und auch keine abweichende Rechtspraxis geltend gemacht, vielmehr haben sie im Rechtsstreit auf der Grundlage der Übersetzung des Gesetzes Nr. 11.101 argumentiert (vgl. dazu OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 6, zitiert nach juris).

    (1) Hierfür ist allerdings weder zu fordern, dass das ausländische Verfahren in seiner Ausgestaltung einem inländischen Insolvenzverfahren spiegelbildlich entspricht, noch ist im Rahmen der Qualifikation zu prüfen, ob die Rechtstellung der Gläubiger entsprechend der Insolvenzordnung ausgestaltet ist (vgl. OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 13, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 159/05

    Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im Ausland eröffneten

    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 160/05

    Voraussetzungen für den Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im

  • BPatG, 29.03.2023 - 6 Ni 1/22
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18219
OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05 (https://dejure.org/2005,18219)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.2005 - 5 U 24/05 (https://dejure.org/2005,18219)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 5 U 24/05 (https://dejure.org/2005,18219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle und Grundsätze auf Satzungen der Versorgungsanstalten; Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente neben dem Bezug der Altersrente nach Anwendung der Unklarheitenregel des AGB-Gesetzes; Nichtzulassung einer Revison mangels ...

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; BGB § ... 305 c; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; RZVK-S § 30; ; RZVK-S § 31; ; RZVK-S § 32; ; RZVK-S § 33; ; RZVK-S § 33 Abs. 4; ; RZVK-S § 35 Abs. 2; ; RZVK-S § 38; ; SGB VI § 77

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05
    Sie unterliegen einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle und auf sie sind AGB-rechtliche Grundsätze anwendbar (BGHZ 48, 35 ff.; 142, 103, 105 ff = BGH VersR 1999, 1390; VersR 1999, 210).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr - nach Auffassung des Senats noch weitergehend - auch bei überaus komplexen und per se schwer zu verstehenden Regelungen in Versicherungsverträgen, wie etwa den Bestimmungen über die sog. Zillmerung bei Lebensversicherungsverträgen, die Unvereinbarkeit mit dem Transparenzgebot festgestellt und die Klauseln (mit beträchtlicher Folgewirkung auf den Rechtsverkehr) für unwirksam erklärt (BGH VersR 2001, 839, 841).
  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05
    Sie unterliegen einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle und auf sie sind AGB-rechtliche Grundsätze anwendbar (BGHZ 48, 35 ff.; 142, 103, 105 ff = BGH VersR 1999, 1390; VersR 1999, 210).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05
    Um eine klärungsbedürftige Frage, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist (BGHZ 151, 221; BGH NJW 2003, 2319) handelt es sich nicht.
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05
    Sie unterliegen einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle und auf sie sind AGB-rechtliche Grundsätze anwendbar (BGHZ 48, 35 ff.; 142, 103, 105 ff = BGH VersR 1999, 1390; VersR 1999, 210).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05
    Um eine klärungsbedürftige Frage, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist (BGHZ 151, 221; BGH NJW 2003, 2319) handelt es sich nicht.
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05
    Nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden verbleiben nämlich jedenfalls zwei rechtlich vertretbare Auslegungsmöglichkeiten (vgl. hierzu BGHZ 112, 68; BGH NJW 2002, 3232), so dass Zweifel über die zutreffende Auslegung zu Lasten der Beklagten als Verwenderin gehen.
  • LG Köln, 05.01.2005 - 20 O 47/04

    Vornahme der Neuberechnung der Rente mit Erreichung des 60. Lebensjahres und mit

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2005 - 5 U 24/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 5.1.2005 (20 O 47/04) wird zurückgewiesen.
  • LG Dortmund, 26.11.2009 - 2 S 30/08

    Unterscheidung bei Zusatzversorgung zwischen dem arbeitsrechtlichen

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 05.10.2005 - 5 U 24/05 - vertritt er nunmehr auch die Auffassung, dass die Betriebsrente der Beklagten der gesetzlichen Rente folge und sich nach den bindenden Voraussetzungen der gesetzlichen Rente zu richten habe.

    Denn das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 05.10.2005 - 5 U 24/05 - zur Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Beurteilung der auch in diesem Rechtsstreit maßgebenden Frage entschieden, dass die betriebliche Zusatzrente der gesetzlichen Rente folgt.

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 133/11

    Feststellung der Zahlung einer höheren Betriebsrente für einen vollständig

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (vom 5. Oktober 2005 - 5 U 24/05), wonach der Kläger mit dem Bezug der A ltersrente auch die volle Betriebsrente beanspruchen könne, weil diese der gesetzlichen folge.
  • LG Köln, 06.10.2010 - 20 O 49/10

    Feststellung des Anspruchs auf Zahlung einer höheren Betriebsrente aufgrund

    Dies entspricht der Rechtsprechung zu gleichlautenden Satzungsnormen anderer Zusatzversorgungskassen (BGH, Beschluss v. 18.11.2009, Az.: IV ZR 75/07; OLG Köln, Urt. v. 05.10.2005, Az.: 5 U 24/05).
  • LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 10/10

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Minderung bei vorzeitiger

    Der Kläger ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung des LG Dortmund vom 26.11.2009 - 2 S 30/08 - und des OLG Köln vom 5.10.2005 - 5 U 24/05 - der Ansicht, § 35 Abs. 3 VBLS regele keine Minderung der Betriebsrente auf Dauer, sondern lasse im Umkehrschluss die Heraufsetzung ab dem Zeitpunkt vor, in dem die gesetzliche Rente nicht mehr nach § 77 SGB VI gemindert wird.
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