Rechtsprechung
OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber einer Krankheitskostenversicherung auf Erstattung von Aufwendungen für wahlärztliche Leistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arztrecht - keine Vergütung des Wahlarztes für angeordnete Behandlungsmaßnahme zur Ausführung durch nichtärztliches Krankenhauspersonal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Abrechnung wahlärztlicher Leistung bei Delegation an nichtärztliches Personal
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Walking ohne ärztliche Aufsicht muss von der privaten Krankenversicherung nicht als ärztliche Wahlleistung erstattet werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Kostenerstattung für Gymnastik ohne ärztliche Aufsicht
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Wann kann der Chefarzt wahlärztliche Leistungen delegieren?
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.11.2007 - 23 O 490/05
- OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 102
- VersR 2009, 362
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 15.06.2015 - 1 U 98/14
Wahlarztbehandlung in Psychiatrie - welche Leistungen der Chefarzt delegieren …
Zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es vielmehr erforderlich, dass der Chefarzt der wahlärztlichen Behandlung durch persönliches Befassen mit dem Patienten zu Beginn, während und zum Abschluss der Behandlung sein persönliches Gepräge gibt (OLG Köln, Urteil vom 25. August 2008, 5 U 243/07, juris Rn. 14; OLG Oldenburg…, Urteil vom 14. Dezember 2011, 5 U 183/11, juris Rn. 26, 30;… Göbel, in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Auflage 2009, Anhang nach § 1 MB/KK Rn. 159 - 162). - OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für stationäre …
Zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es erforderlich, dass der gewählte Arzt durch sein eigenes Tätigwerden der wahlärztlichen Behandlung sein persönliches Gepräge gibt, d.h., er muss sich zu Beginn, während und zum Abschluss der Behandlung mit dem Patienten befassen; Hauptleistungen hat er stets persönlich zu erbringen (BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07; OLG Oldenburg, Urteil vom 14.12.2011 - 5 U 183/11; OLG Köln, Urteil vom 25.08.20085 - 5 U 243/07, jeweils zitiert nach juris;… Bach/Moser/Göbel, Private Krankenversicherung, 5. A. 2015, nach § 1 MB/KK Rn. 283 m.w.N.).Daran fehlt es, wenn bei der Behandlungsmaßnahme nicht einmal ein Arzt anwesend ist (OLG Köln Urteil vom 25.08.2008 - 5 U 243/07, juris;… OLG Oldenburg, a.a.O).
- OLG Oldenburg, 14.12.2011 - 5 U 183/11
Wahlarztvertrag: Abrechnungsfähigkeit wahlärztlicher Behandlung
Zu Recht weist das OLG Köln in einer Entscheidung vom 25.08.2008 (vgl. NJW-RR 2009, 102f.) darauf hin, dass die Erwägungen des OLG Hamm allenfalls für die Frage eine Bedeutung haben könnte, ob der Chefarzt als Wahlarzt überhaupt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Selbstzahler noch erfüllt.