Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 13.11.2015

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 5 U 25/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15161
OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 5 U 25/14 (https://dejure.org/2014,15161)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.05.2014 - 5 U 25/14 (https://dejure.org/2014,15161)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 5 U 25/14 (https://dejure.org/2014,15161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Fällen von Bäumen auf Nachbargrundstück wegen Grenzverlaufsirrtum - Privathaftpflichtversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB 08 Nr. 3; AHB 08 Nr. 7
    Für ein irrtümliches Fällen von Bäumen auf einem Nachbargrundstück besteht Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Irrtümlich Bäume des Nachbarn gefällt: Haftpflichtversicherung muss zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gefällten Bäume auf öffentlichem Grund

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bäume gefällt - jedoch auf einem fremden Grundstück

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versehentlich Bäume des Nachbarn gefällt: Haftpflicht zahlt den Schaden!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung der Haftpflichtversicherung für das Fällen von Bäumen auf einem fremden Grundstück

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung der Haftpflichtversicherung für das Fällen von Bäumen auf einem fremden Grundstück

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung für ein irrtümliches Fällen von Bäumen auf dem Nachbargrundstück

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irrtümlich fremde Bäume gefällt - Haftpflichtversicherung muss einspringen, wenn sich ein Grundbesitzer täuscht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irrtum beim Baumfällen: Haftpflichtversicherer bleibt im Risiko

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Haftung der Haftpflichtversicherung für das Fällen von Bäumen auf einem fremden Grundstück

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Haftung der Haftpflichtversicherung für das Fällen von Bäumen auf einem fremden Grundstück

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung - Irrtümliches Fällen von auf fremdem Grund stehenden Bäumen von der Haftpflichtversicherung gedeckt?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftung der Haftpflichtversicherung für das Fällen von Bäumen auf einem fremden Grundstück

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftpflichtversicherung muss für Schadensersatzansprüche für irrtümliches Fällen von Bäumen auf fremdem Grund aufkommen - OLG Oldenburg: Beim Fällen der Bäume auf fremdem Grundstück hat sich Risiko des täglichen Lebens verwirklicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1449
  • NZM 2015, 168
  • VersR 2014, 1364
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.10.1989 - 20 W 45/89

    Privathaftpflichtversicherung; Haushaftpflichtversicherung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 5 U 25/14
    Hat das sich verwirklichende Risiko - wie vorliegend - nur einen zufälligen und gelegentlichen Bezug zum Grundstück des Schädigers und verwirklicht es sich zudem unabhängig von der Verletzung von sich aus dem Eigentum an einem Gebäude ergebenden Verkehrssicherungspflichten, unterfällt es nicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, sondern der Privathaftpflichtversicherung (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 775 f.; 2012, 335 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2023 - 5 U 50/23

    Betrieb noch nicht eröffnet: Privathaftpflicht ist (noch) einstandspflichtig!

    Da die für die Abgrenzung der Risikobereiche relevanten Tatsachen nicht streitig sind und der Kläger als Versicherungsnehmer danach unzweifelhaft als von der Privathaftpflichtversicherung geschützte "Privatperson" anzusehen ist, kommt es auf die Frage, ob der Formulierungsteil "nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes" in Ziff. I RBE dabei noch Teil der primären Risikobeschreibung ist und der Versicherungsnehmer daher beweisen muss, dass es nicht um ein berufliches Risiko geht (so OLG Köln, r+s 2016, 346; OLG Hamm, VersR 2012, 174; Schimikowski in: Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung, 2. Aufl., BB PHV Muster-Bedingungsstruktur IX Rn. 5; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., MB PHV Abs. 1 Ziff. 1 Rn. 4; offen OLG Hamm, r+s 2016, 32) oder aber einen Risikoausschluss darstellt, den der Versicherer darlegen und beweisen muss (so OLG Oldenburg, VersR 2014, 1364; Littbarski in: MünchKomm-VVG 2. Auf., § 102 Rn. 13 f.; Schneider, VersR 2020, 667, 669; ders. in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 24 Rn. 98), nicht an.

    Vielmehr dürfte der Versicherungsnehmer aus dem Leistungsversprechen, Versicherungsschutz für alle Gefahren des täglichen Lebens zu genießen, die naheliegende Schlussfolgerung ziehen, die negative Aufzählung einzelner Tätigkeiten und Lebensbereiche stellten - in die Leistungsbeschreibung gekleidete - Ausnahmen von der Regel dar, wonach im Zweifel Deckungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung bestehen soll (OLG Oldenburg, VersR 2014, 1364; Schneider, VersR 2020, 667, 669; zu älteren Bedingungen auch BGH, Urteil vom 9. November 2011 - IV ZR 115/10, VersR 2012, 172 Rn. 13; Urteil vom 10. März 2003 - IV ZR 169/03, VersR 2004, 591).

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,77206
OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14 (https://dejure.org/2015,77206)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.11.2015 - 5 U 25/14 (https://dejure.org/2015,77206)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. November 2015 - 5 U 25/14 (https://dejure.org/2015,77206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 1 HaftPflG, § 1 Abs 2 HaftPflG
    Haftung eines Straßenbahnbetreibers bei bewusster Selbststötung eines Fußgängers: Ausschluss der Ersatzpflicht wegen höherer Gewalt bei einer Störung der Steuerungsfähigkeit infolge seelischer Krankheit

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Leipzig, 22.06.2012 - 1 O 4005/11

    Straßenbahnbetriebsunternehmenshaftung bei Suizidversuch eines Fußgängers

    Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14
    bb) Die bewusste Selbstschädigung durch einen Geschädigten wird von der Rechtsprechung einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichgestellt, bei dem sich nicht mehr das mit dem Bahnbetrieb verbundene Risiko, sondern das durch ein Drittereignis gesetzte Risiko (Entscheidung zur Selbsttötung und Ausnutzung des Bahnbetriebes zu diesem Zweck) verwirklicht (LG Leipzig, Urteil vom 22. Juni 2012 - 1 O 4005/11, 01 O 4005/11 -, juris, Rdnr. 16; auch OLG Hamm, a.a.O., Rdnr. 7 ff.: OLG München, Urteil vom 26. Januar 1990 - 10 U 3209/89 -, juris).

    Dabei liegt allerdings die Beweislast für die Selbstschädigungsabsicht beim Unternehmer, hier also der Beklagten; ein bloßer Verdacht reicht dafür nicht aus (LG Leipzig, Urteil vom 22. Juni 2012 - 1 O 4005/11, 01 O 4005/11 -, juris, Rdnr. 16; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Juli 2008 - 1 U 50/07 -, juris, Rdnr. 19).

  • LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12

    Haftung beim Betrieb einer Schienenbahn: Ausschluss der Ersatzpflicht bei höherer

    Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 03.02.2014, Az. 1 O 323/12, wird zurückgewiesen.

    das am 05.02.2014 zugestellte Urteil des Landgerichts Schwerin vom 03.02.2014, Aktenzeichen 1 O 323/12, aufzuheben und.

  • BGH, 22.04.2004 - III ZR 108/03

    Rückstau in der Kanalisation nach Jahrhundertregen

    Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14
    aa) Unter höherer Gewalt versteht die höchstrichterliche Rechtsprechung ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist (BGH, Urteil vom 22. April 2004 - III ZR 108/03 -, juris, Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14
    Die Schuldfähigkeit und der Handlungswille im Sinne eines natürlichen Vorsatzes sind von einander zu unterscheidende Willens- bzw. Verschuldenselemente (BGH, Urteil vom 10. März 1970 - VI ZR 182/68 -, juris, Rdnr. 8; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Auflage, § 276 Rdnr. 6).
  • OLG München, 26.01.1990 - 10 U 3209/89

    Zur "höheren Gewalt" bei epileptisch begründetem Verhalten des Fahrgasts

    Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14
    bb) Die bewusste Selbstschädigung durch einen Geschädigten wird von der Rechtsprechung einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichgestellt, bei dem sich nicht mehr das mit dem Bahnbetrieb verbundene Risiko, sondern das durch ein Drittereignis gesetzte Risiko (Entscheidung zur Selbsttötung und Ausnutzung des Bahnbetriebes zu diesem Zweck) verwirklicht (LG Leipzig, Urteil vom 22. Juni 2012 - 1 O 4005/11, 01 O 4005/11 -, juris, Rdnr. 16; auch OLG Hamm, a.a.O., Rdnr. 7 ff.: OLG München, Urteil vom 26. Januar 1990 - 10 U 3209/89 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03

    Haftung der Bahn für Verletzung von Reisenden aus Anlass eines Selbstmordversuchs

    Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14
    Das Merkmal der höheren Gewalt ist ein wertender Begriff, mit dem diejenigen Risiken von der Haftung ausgeschlossen werden sollen, die bei einer rechtlichen Bewertung nicht mehr dem gefährlichen Unternehmen (Bahnbetrieb, Rohrleitungsanlage usw.), sondern allein dem Drittereignis zugerechnet werden können ( BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 06. Oktober 2003 - 6 U 102/03 -, juris, Rdnr.9).
  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07

    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen

    Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14
    Dabei liegt allerdings die Beweislast für die Selbstschädigungsabsicht beim Unternehmer, hier also der Beklagten; ein bloßer Verdacht reicht dafür nicht aus (LG Leipzig, Urteil vom 22. Juni 2012 - 1 O 4005/11, 01 O 4005/11 -, juris, Rdnr. 16; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Juli 2008 - 1 U 50/07 -, juris, Rdnr. 19).
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