Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.12.2016 - I-5 U 25/16   

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https://dejure.org/2016,58127
OLG Hamm, 01.12.2016 - I-5 U 25/16 (https://dejure.org/2016,58127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2016 - I-5 U 25/16 (https://dejure.org/2016,58127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - I-5 U 25/16 (https://dejure.org/2016,58127)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • autorechtonline.de

    Gebrauchtwagenankauf - gutgläubiger Erwerb bei Kettenkaufverträgen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 929; BGB § 932; BGB § 855
    Gutgläubiger Erwerb eines Kfz im Zuge eines Kettengeschäftes; Besitzdienerschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 929 ; BGB § 932 ; BGB § 855
    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums an einem Pkw bei Veräußerung durch einen Mitarbeiter eines Autohauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Besitzdienerschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Der Besitz kann nur durch eine vom Aufgabewillen getragene, äußerlich erkennbare Handlung aufgegeben werden (BGH, NJW 1979, 714 ff.- Rn. 9 zitiert nach juris).

    Zwar begründet das Einbehalten eines Zweitschlüssels für einen Kfz regelmäßig Mitbesitz (OLG Schleswig, Urteil vom 22.05.2012 - 3 U 69/11 - Rn. 43 - zitiert nach juris; BGH NJW 1979, 714 ff -Rn. 11 zitiert nach juris  für das Einbehalten eines Zweitschlüssels zu einer Wohnung).

  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 178/52

    Platzanweiserin - § 965 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Ein abweichender Wille des Besitzdieners ist grundsätzlich unbeachtlich, wenn er nur tatsächlich aufgrund des Besitzdienerverhältnisses die tatsächliche Gewalt anstelle und für den Besitzherrn ausübt (vgl. BGHZ 8, 130 - Rn. 11 zitiert nach juris; Palandt/Bassenge a.a.O., Rn. 5).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 27.11.1952 (Az.: IV ZR 178/52 = BGHZ 8, 130 ff.) entschiedenen Fall der Platzanweiserin im Kino, die den Saal auf verlorene Gegenstände zu durchsuchen und die Fundsachen bei der Geschäftsleitung abzugeben hatte und dies auch weisungsgemäß trotz des Vorbehaltes ihrer "Finderrechte" tat, hielt sich S an keine einzige der ihm von der Klägerin für den Fall der Übernahme eines Fahrzeuges gegebenen Weisungen.

  • BGH, 04.07.1966 - VIII ZR 90/64

    Haftung des angeblichen Vertretenen kraft Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Tritt der Vertreter nach außen im fremden Namen auf, will er aber in Wahrheit für sich selbst abschließen, wird allein der Vertretene berechtigt und verpflichtet (BGH, MDR 1966, 839 - Rn. 13 zitiert nach juris; Palandt/ Ellenberger 75. Auflage 2016, § 164 BGB, Rn. 1).
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03

    Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Grundsätzlich erfordert die Nichtigkeit gem. § 134 BGB, dass der Straftatbestand von allen Beteiligten objektiv und subjektiv erfüllt wird (BGH MDR 1996, 700 -Rn. 15 - zitiert nach juris; s.a. BGH NJW-RR 2004, 1545 - Rn. 31 ff. zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 22.05.2012 - 3 U 69/11

    Sport-Cabrio mit Schleife - geschenkt ist nicht gleich geschenkt

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Zwar begründet das Einbehalten eines Zweitschlüssels für einen Kfz regelmäßig Mitbesitz (OLG Schleswig, Urteil vom 22.05.2012 - 3 U 69/11 - Rn. 43 - zitiert nach juris; BGH NJW 1979, 714 ff -Rn. 11 zitiert nach juris  für das Einbehalten eines Zweitschlüssels zu einer Wohnung).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 11 U 15/11

    Besitzdienerschaft bei Tätigwerden für Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Für die Besitzdienerschaft erforderlich ist ein nach außen erkennbares, privat- oder öffentlich-rechtliches Verhältnis, kraft dessen jemand (=Besitzherr) die tatsächliche Gewalt über eine bewegliche oder unbewegliche Sache durch einen anderen als sein Werkzeug (Besitzdiener) ausübt, weil der Besitzdiener ihm derart untergeordnet ist, dass er die Weisungen des Besitzherrn schlechthin zu befolgen hat und der Besitzherr jederzeit selbst über die Sache bestimmen kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. April 2012 - 11 U 15/11 - Rn. 46- zitiert nach juris; Palandt/ Bassenge , a.a.O. § 855 BGB, Rn. 2; MüKo/Jost, 6 Aufl. 2013, § 855 BGB, Rn. 5)).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Eigentümer des I D war zu diesem Zeitpunkt mangels gutgläubigen Erwerbs durch die Firma J immer noch der Zeuge F. Aufgrund der fehlenden Zwischeneintragung des S in der Zulassungsbescheinigung Teil II waren erhebliche Verdachtsmomente gegeben, die die Firma J zu einer Überprüfung der Eigentümerstellung des Veräußerers hätten veranlassen müssen (vgl. BGH NJW 1991, 1415 - Rn. 17 zitiert nach juris; vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 932 BGB, Rn. 13).
  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 138/95

    Rechtsfolgen der Übertragung eines Akkreditivs; Zulässigkeit von Einwendungen aus

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Grundsätzlich erfordert die Nichtigkeit gem. § 134 BGB, dass der Straftatbestand von allen Beteiligten objektiv und subjektiv erfüllt wird (BGH MDR 1996, 700 -Rn. 15 - zitiert nach juris; s.a. BGH NJW-RR 2004, 1545 - Rn. 31 ff. zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16   

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https://dejure.org/2017,30868
OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16 (https://dejure.org/2017,30868)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2017 - 5 U 25/16 (https://dejure.org/2017,30868)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2017 - 5 U 25/16 (https://dejure.org/2017,30868)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, den Regelungen des ZVG liege die Erwägung zu Grunde, dass das zu versteigernde Grundstück in einem geregelten Verfahren zu einem seinem Wert entsprechenden Gebot zugeschlagen und auf diese Weise eine wertrichtige Deckung der auf ihm ruhenden Lasten erreicht wird (BGHZ 172, 218 = NJW 2007, 3279 Rn. 21 m. w. N).

    Die Ausübung des Rechts, im Verfahren Gebote abzugeben, sei aber auch dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein weder zahlungsfähiger noch zahlungswilliger Bieter andere, ebenfalls verfahrensfremde Zwecke verfolge, etwa wenn er durch sein Gebot die Verwertung des Grundstücks manipulieren oder hintertreiben wolle (BGHZ 172, 218 = NJW 2007, 3279 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch BGHZ 196, 243 = NJW-RR 2013, 1171 Rn. 25 m. w. N.; zur Vermutung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines Eigengebots des Gläubigers BGH, NJW 2006, 1355).

    Auch sei der Bieter seinerseits nicht verpflichtet, seine mit dem Gebot verfolgte Absicht zu offenbaren (BGHZ 172, 218 = NJW 2007, 3279 Rn. 35).

    Ein eine Zurückweisung von Geboten rechtfertigendes rechtsmissbräuchliches Verhalten müsse durch offenkundige Umstände, die an konkrete, sogleich erkennbare Tatsachen anknüpften, eindeutig ausgewiesen sein (BGHZ 172, 218 = NJW 2007, 3279; ebenso OLG Nürnberg, Rpfleger 1999, 87 = BeckRS 1998, 31335182; Stöber § 71 ZVG Rn. 2.10).

    Es ist deshalb - wie in anderen Fällen des Rechtsmissbrauchs - gehalten, die missbräuchliche Absicht des Gläubigervertreters zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund konkreter Anhaltspunkte mit der in dem Verfahren der Zwangsversteigerung erreichbaren Sicherheit festgestellt werden kann (BGHZ 172, 218 ff. Rn. 35; BGH NJW 2016, 2282, 2284).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann im Zwangsversteigerungsverfahren ein Gebot wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen werden (BGHZ 172, 218 ff. für ein Eigengebot des Gläubigervertreters, das ausschließlich darauf gerichtet ist, zu Gunsten des Gläubigers und zu Lasten des Schuldners die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen).

    61 aa) Die genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Nürnberg beziehen sich auf das Zwangsversteigerungsverfahren als solches und die Möglichkeit des Versteigerungsgerichts, ein mit seinen verfahrensrechtlichen Mitteln erkennbares rechtsmissbräuchliches Gebot (BGHZ 172, 218 ff. Rn. 35; BGH NJW 2016, 2282, 2284) zurückzuweisen.

    Die Gebote sind folglich auch nicht durch das Gericht zurückgewiesen worden, waren vielmehr, ebenso wie die darauf beruhenden Zuschlagsbeschlüsse, wirksam (vgl. BGHZ 172, 218 ff. Rn. 10 - zitiert nach juris) und haben, wie bereits ausgeführt, zum jeweiligen Eigentumserwerb der Drittwiderbeklagten zu 2 und des Klägers geführt.

  • OLG Nürnberg, 23.09.1998 - 4 W 1810/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    Ein eine Zurückweisung von Geboten rechtfertigendes rechtsmissbräuchliches Verhalten müsse durch offenkundige Umstände, die an konkrete, sogleich erkennbare Tatsachen anknüpften, eindeutig ausgewiesen sein (BGHZ 172, 218 = NJW 2007, 3279; ebenso OLG Nürnberg, Rpfleger 1999, 87 = BeckRS 1998, 31335182; Stöber § 71 ZVG Rn. 2.10).

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte zuvor bereits mit Beschluss vom 23. September 1998 - 4 W 1810/98 - (Rpfleger 1999, 87 f.) entschieden, dass ein Gebot im Zwangsversteigerungsverfahren als rechtsmissbräuchlich bzw. sittenwidrig zurückzuweisen ist, wenn es - erkennbar - in der Absicht abgegeben wird, als Meistbietender hierauf keine Zahlung leisten zu wollen oder zu können.

  • OLG Celle, 30.11.2011 - 4 U 52/11

    Anspruch des Meistbietenden im Zwangsversteigerungsverfahren auf Zahlung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    Das Oberlandesgericht Celle habe in seinem Urteil vom 30. November 2011 (4 U 52/11, Anlage WK 44) zutreffend festgestellt, dass sich ein Ersteher auf die durch Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren gemäß § 90 ZVG erworbene Rechtsposition nur berufen könne, wenn diese Rechtsposition innerhalb der Grenzen von Treu und Glauben und nicht in sittenwidriger Weise ausgeübt werde.

    Gründe für eine Zulassung der Revision (§ 543 Abs. 2 ZPO) bestehen nicht, insbesondere beruht die Entscheidung des Senats nicht auf einer Abweichung des Senats von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 30. November 2011 - Az. 4 U 52/11.

  • OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 86/05

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach Änderung der Rechtsprechung des BGH:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    Die Ausgangsthese des Landgerichts, ein einzelner Gesellschafter könne im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Ansprüche der Gesellschaft im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend machen, wenn diese stillschweigend dazu ermächtigt habe und er ein eigenes schutzwürdiges Interesse habe, treffe nicht zu; sie liege insbesondere nicht dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 14. Dezember 2005 (Az.: 4 U 86/05) zugrunde.

    Für eine gewillkürte Prozessstandschaft eines Gesellschafters ist allenfalls in Ausnahmefällen Raum (vgl. Bbg Oberlandesgericht NZG 2006, 381 f.).

  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    Der Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) hat mit Beschluss vom 14. Juli 2016 (NJW 2016, 3383 f.) entschieden, dass die Abgabe eines Gebots im Zwangsversteigerungsverfahren zum einen keine Erklärung des Bietenden gegenüber den Mitbietern enthalte und der die Zwangsversteigerung leitende Rechtspfleger regelmäßig keiner Fehlvorstellung über die Zahlungswilligkeit und die Zahlungsfähigkeit des Bieters unterliege.
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 18/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösungsrecht des Zwischenrechtsinhabers bei nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    Die Ausübung des Rechts, im Verfahren Gebote abzugeben, sei aber auch dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein weder zahlungsfähiger noch zahlungswilliger Bieter andere, ebenfalls verfahrensfremde Zwecke verfolge, etwa wenn er durch sein Gebot die Verwertung des Grundstücks manipulieren oder hintertreiben wolle (BGHZ 172, 218 = NJW 2007, 3279 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch BGHZ 196, 243 = NJW-RR 2013, 1171 Rn. 25 m. w. N.; zur Vermutung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines Eigengebots des Gläubigers BGH, NJW 2006, 1355).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    Ist im Grundbuch die falsche Person als Rechtsinhaber ausgewiesen, ist dies der Buchberechtigte, dem die Buchposition durch den Berechtigten entzogen werden soll (BGH NJW 1996, 1890).
  • BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08

    Wirksamkeit eines zur Unterlaufung der Schuldnerschutzvorschriften abgegebenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    In der Rechtsprechung des BGH sei daher anerkannt, dass die Zurückweisung eines Gebots im Zwangsversteigerungstermin wegen Unwirksamkeit (§ 71 I ZVG) in Gestalt missbräuchlicher Rechtsausübung dann in Betracht komme, wenn es in der Absicht abgegeben worden sei, Vorschriften des ZVG über den Schuldnerschutz zu unterlaufen, beispielsweise entgegen Sinn und Zweck von § 85 a Abs. 1 und 2 ZVG einen neuen Versteigerungstermin ohne Bindung an die Voraussetzungen des § 74 a I ZVG herbeizuführen (vgl. dazu BGHZ 177, 334 = BeckRS 2008, 19383 Rn. 8).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05

    Zulässigkeit eines Gebots unter der Hälfte des Grundstückswerts in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    Die Ausübung des Rechts, im Verfahren Gebote abzugeben, sei aber auch dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein weder zahlungsfähiger noch zahlungswilliger Bieter andere, ebenfalls verfahrensfremde Zwecke verfolge, etwa wenn er durch sein Gebot die Verwertung des Grundstücks manipulieren oder hintertreiben wolle (BGHZ 172, 218 = NJW 2007, 3279 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch BGHZ 196, 243 = NJW-RR 2013, 1171 Rn. 25 m. w. N.; zur Vermutung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines Eigengebots des Gläubigers BGH, NJW 2006, 1355).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16
    a) Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 30. November 2011(zitiert nach juris) entschieden, dass der Ersteher in der Zwangsversteigerung dann rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig handelt, wenn er das Grundstück vom vorneherein in der Absicht erwirbt, die Zuschlagssumme nicht zu bezahlen (ebenso OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 349, zitiert nach juris).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

  • OLG Köln, 25.08.2014 - 2 Wx 230/14

    Rechtswirkungen der Pfändung eines Erbteils

  • RG, 16.05.1917 - V B 1/17

    Kann das Pfandrecht an dem Anteil eines Miterben am ungeteilten Nachlaß auf ein

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

  • OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 53/20

    Zu den Voraussetzungen für die Eintragung der Pfändung eines Erbteils im

    Die Eintragung ist als Grundbuchberichtigung zulässig, weil die Pfändung eine Änderung der Verfügungsbefugnis über die zum ungeteilten Nachlass gehörenden Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte, Grundstücksrechte oder Rechte daran zur Folge hat (vgl. auch insoweit die vielfältigen Nachweise bei Senat Rpfleger 1979, 205; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 57; OLG Köln InVO 1997, 78; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.08.2017, 5 U 25/16, je zitiert nach juris; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 1661; Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rz. 1682; Christ in Ebeling/Geck, Handbuch der Erbengemeinschaft, 54. Lieferung, IV. "Grundbuchrechtliche Auswirkungen" Rz. 266, zitiert nach juris; Stein/Jonas/Würdinger, ZPO, 23. Aufl., § 859 Rz. 32; Stritter ZEV 2016, 438).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2023 - 20 W 24/23

    Abschichtungsvereinbarung aufgrund Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Allerdings stellt die hier - wie gesagt - unter Mitwirkung der Antragstellerin zu 2 für die Miterbin vereinbarte Abschichtung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Verfügung über den Erbanteil im Sinne des § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, sondern ein Aufgeben der Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft (vgl. BGHZ 138, 8, Tz. 14 bei juris; so auch OLG Rostock FamRZ 2010, 235, Tz. 3 bei juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.08.2017, 5 U 25/16, Tz. 31 bei juris; OLG Hamm DNotZ 2014, 695, Tz. 38 bei juris; vgl. zur in der Literatur verbreitet vertretenen Gegenauffassung die Nachweise bei Otto in jurisPK-BGB, Stand: 14.09.2020, § 2033 Rz. 33; BeckOGK/Rißmann/Szalai, Stand: 01.11.2022, § 2033 BGB Rz. 14.1; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976b).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16, 5 U 28/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38259
OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16, 5 U 28/16 (https://dejure.org/2016,38259)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.10.2016 - 5 U 25/16, 5 U 28/16 (https://dejure.org/2016,38259)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 5 U 25/16, 5 U 28/16 (https://dejure.org/2016,38259)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines ehemaligen Saarstahl-Versicherungsmanagers

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Äußerung eines Bereicherungsverdachts gegen einen ehemaligen Versicherungsmanager

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines ehemaligen Saarstahl-Versicherungsmanagers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00

    Begriff der Meinungsäußerung; Zulässigkeit kritischer Äußerungen über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Dabei bedürfen die Medien besonderer Freiräume, damit sie ihre Aufgabe, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen und Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft zu beobachten, effizient wahrnehmen können (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331; zum "Wächteramt" der Presse auch Senat, Urt. v. 27.1.2016 - 5 U 5/15 - zitiert nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Das bedeutet aber nicht, dass jede abwertende Beurteilung der Prüfung, ob sie auf hinreichenden Anknüpfungspunkten basiert, von vornherein entzogen ist (vgl. Senat, Urt. v. 27.1.2016 - 5 U 5/15 - zitiert nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 9.10.2001 - 7 U 50/00 - zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Dabei bedürfen die Medien besonderer Freiräume, damit sie ihre Aufgabe, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen und Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft zu beobachten, effizient wahrnehmen können (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331; zum "Wächteramt" der Presse auch Senat, Urt. v. 27.1.2016 - 5 U 5/15 - zitiert nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Das bedeutet aber nicht, dass jede abwertende Beurteilung der Prüfung, ob sie auf hinreichenden Anknüpfungspunkten basiert, von vornherein entzogen ist (vgl. Senat, Urt. v. 27.1.2016 - 5 U 5/15 - zitiert nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 9.10.2001 - 7 U 50/00 - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Nach dieser spricht angesichts der Bedeutung der Meinungs- bzw. Pressefreiheit als eines die demokratische Gesellschaft konstituierenden Grundrechts jedenfalls bei die Öffentlichkeit maßgeblich berührenden Fragen, zunächst einmal eine Vermutung für die Zulässigkeit der Verbreitung von Meinungen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.1.1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198; Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BGH, Urt. v. 30.5.2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421; Rixecker in MünchKommBGB, 7. Aufl., Anh. zu § 12 Rdn. 171).

    Der Persönlichkeitsschutz geht der Meinungsfreiheit regelmäßig erst dann vor, wenn sich die Äußerung - was im Streitfall fern liegt - als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ehrverletzende Äußerungen nicht im Kontext sachlicher Auseinandersetzung stehen, sondern schlicht auf die Diffamierung einer Person abzielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580; BGH, Urt. v. 29.01.2002 - VI ZR 20/01 - NJW 2002, 1192; Senat, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13 - juris).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Daher besteht keine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung für die begehrte Unterlassung wäre (vgl. BGH, Urt. v. 12.4.2016 - VI ZR 505/14 - MDR 2016, 648).

    Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers und dem allgemeinen Sprachgebrauch stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist (BGH, Urt. v. 12.4.2016 - VI 505/14 - MDR 2016, 648).

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Der Persönlichkeitsschutz geht der Meinungsfreiheit regelmäßig erst dann vor, wenn sich die Äußerung - was im Streitfall fern liegt - als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ehrverletzende Äußerungen nicht im Kontext sachlicher Auseinandersetzung stehen, sondern schlicht auf die Diffamierung einer Person abzielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580; BGH, Urt. v. 29.01.2002 - VI ZR 20/01 - NJW 2002, 1192; Senat, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13 - juris).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Der Persönlichkeitsschutz geht der Meinungsfreiheit regelmäßig erst dann vor, wenn sich die Äußerung - was im Streitfall fern liegt - als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ehrverletzende Äußerungen nicht im Kontext sachlicher Auseinandersetzung stehen, sondern schlicht auf die Diffamierung einer Person abzielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580; BGH, Urt. v. 29.01.2002 - VI ZR 20/01 - NJW 2002, 1192; Senat, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13 - juris).
  • OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01

    "Artgerechte" Haltung von Zucht-und Schlachttieren - zur Abgrenzung zwischen dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Die Meinungsfreiheit kann auch dort ihre Grenze finden, wo es für eine bestimmte, die (Persönlichkeits- )Rechte des Betroffenen beeinträchtigende kritische Äußerung keinerlei tragfähige Bezugspunkte gibt (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Nürnberg, VersR 2003, 381; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 14 Rdn. 10; § 20 Rdn. 9-9c).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Der Persönlichkeitsschutz geht der Meinungsfreiheit regelmäßig erst dann vor, wenn sich die Äußerung - was im Streitfall fern liegt - als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ehrverletzende Äußerungen nicht im Kontext sachlicher Auseinandersetzung stehen, sondern schlicht auf die Diffamierung einer Person abzielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580; BGH, Urt. v. 29.01.2002 - VI ZR 20/01 - NJW 2002, 1192; Senat, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13 - juris).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Nach dieser spricht angesichts der Bedeutung der Meinungs- bzw. Pressefreiheit als eines die demokratische Gesellschaft konstituierenden Grundrechts jedenfalls bei die Öffentlichkeit maßgeblich berührenden Fragen, zunächst einmal eine Vermutung für die Zulässigkeit der Verbreitung von Meinungen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.1.1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198; Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BGH, Urt. v. 30.5.2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421; Rixecker in MünchKommBGB, 7. Aufl., Anh. zu § 12 Rdn. 171).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
    Nach dieser spricht angesichts der Bedeutung der Meinungs- bzw. Pressefreiheit als eines die demokratische Gesellschaft konstituierenden Grundrechts jedenfalls bei die Öffentlichkeit maßgeblich berührenden Fragen, zunächst einmal eine Vermutung für die Zulässigkeit der Verbreitung von Meinungen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.1.1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198; Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BGH, Urt. v. 30.5.2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421; Rixecker in MünchKommBGB, 7. Aufl., Anh. zu § 12 Rdn. 171).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • LG Heidelberg, 09.11.2017 - 4 O 123/16

    Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei Ausstattung eines Dieselfahrzeugs mit einer

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung;

  • OLG Zweibrücken, 06.11.2008 - 4 U 48/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung; Begriff der

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung

  • OLG Hamburg, 26.05.1994 - 3 U 10/94
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18

    Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen

    Im Rahmen der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass vor dem Hintergrund der in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes enthaltenen Wertentscheidung und angesichts der Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit als eines die demokratische Gesellschaft konstituierenden Grundrechts jedenfalls bei die Öffentlichkeit maßgeblich berührenden Fragen zunächst einmal eine Vermutung für die Zulässigkeit der Verbreitung von Meinungen spricht (Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 U 5/15, juris; Urteil vom 28. Oktober 2016 - 5 U 25/16; vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99, NJW 2000, 3421; BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198).

    Erst recht handelte es sich nicht um - stets unzulässige - Schmähkritik, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99, VersR 2000, 1162; Senat, Urteil vom 28. Oktober 2018 - 5 U 25/16).

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