Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - I-5 U 268/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21251
OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - I-5 U 268/20 (https://dejure.org/2021,21251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2021 - I-5 U 268/20 (https://dejure.org/2021,21251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - I-5 U 268/20 (https://dejure.org/2021,21251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Werklohn für die Durchführung von Betonarbeiten und Mauerarbeiten; Zweckrichtung eines Rechtsgeschäfts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freiberufler baut Wohn- und Geschäftshaus: Verbraucher- oder Unternehmerhandeln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freiberufler baut Wohn- und Geschäftshaus: Verbraucher- oder Unternehmerhandeln? (IBR 2021, 508)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 336
  • NZBau 2021, 678
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Für die Abgrenzung maßgeblich sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das Verhalten der Vertragsparteien (BGH NJW 2018, 150 Rn. 31 und NJW 2018, 146 Rn. 41 jew. mwN).

    Ein Handeln "in Ausübung" der gewerblichen oder der selbstständigen beruflichen Tätigkeit iSv § 14 I BGB setzt voraus, dass es gerade in einem hinreichend engen Zusammenhang mit eben dieser erfolgt (vgl. BGH, NJW 2018, 150 Rn. 38, beck-online).

    Eine Vermutung dafür, dass alle vorgenommenen Rechtsgeschäfte eines Unternehmers "im Zweifel" seinem geschäftlichen Bereich zuzuordnen sind, besteht nicht ( vgl. BGH, NJW 2018, 150 Rn. 36, 37, beck-online).

    Die Nutzung beruflich erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Einsatz von zum geschäftlichen Bereich gehörenden Sachmitteln kann im Einzelfall durchaus für eine Zuordnung des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts zur unternehmerischen Tätigkeit sprechen (vgl. BGH NJW 2018, 150 Rn. 39, beck-online).

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18

    Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Ausschlaggebende Kriterien für die Abgrenzung der privaten von der berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung sind der Umfang, die Komplexität und die Anzahl der damit verbundenen Vorgänge (BGH NZM 2020, 808 = WM 2020, 781 Rn. 13 und NJW 2018, 1812 = WM 2018, 782 Rn. 21 f.).

    Zu beachten ist aber, dass der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff iSd § 2 UStG als zentraler Rechtsbegriff des Umsatzsteuerrechts autonom ohne Rückgriff auf andere Definitionen in anderen Rechtsvorschriften - etwa in § 14 BGB - auszulegen ist (vgl. grundlegend: BGH NZM 2020, 808).

    Für die bürgerlich-rechtlich maßgebliche Abgrenzung von Verbraucher und Unternehmer ist höchstrichterlich seit langem anerkannt, dass die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, soweit sie allein der privaten Vermögensverwaltung dient, die Qualifikation des Vermieters oder Verpächters als Verbraucher nicht hindert (vgl. BGH NZM 2020, 808).

  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Für die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist grundsätzlich die objektiv zu bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend (vgl. BGH NJW 2018, 153; BGH NJW 2018, 146; BGH NJW 2020, 3786).

    Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH NJW 2018, 146 Rn. 40).

    Für die Abgrenzung maßgeblich sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das Verhalten der Vertragsparteien (BGH NJW 2018, 150 Rn. 31 und NJW 2018, 146 Rn. 41 jew. mwN).

  • OLG Saarbrücken, 15.02.2006 - 4 W 32/06

    Kostenentscheidung: Berücksichtigung des Zinsanspruchs bei der Berechnung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Ein Unterliegen im Zinsausspruch, welches nur das Unterliegen in der Hauptsache widerspiegelt, darf sich nach Ansicht des Senates nicht doppelt auswirken (vgl. ebenso OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.2.2006; 4 W 32/06 = NJW-RR 2007, 426; MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020 Rn. 4, ZPO § 92 Rn. 4).
  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 445/17

    Anspruch eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Ausschlaggebende Kriterien für die Abgrenzung der privaten von der berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung sind der Umfang, die Komplexität und die Anzahl der damit verbundenen Vorgänge (BGH NZM 2020, 808 = WM 2020, 781 Rn. 13 und NJW 2018, 1812 = WM 2018, 782 Rn. 21 f.).
  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 183/78

    Zahlung eines Werklohns für die Erschließung eines Baugeländes - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Der freiberufliche (freischaffende) Architekt, der sich nur mit typischen Berufsaufgaben des Architekten befaßt, unterhält keinen Gewerbebetrieb (vgl. BGH Urt. v. 22.2.1979 - VII ZR 183/78, BeckRS 1979, 31119803, beck-online).
  • BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09

    Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Da der Kläger das Gebäude aber auch selbst nutzt, müsste bei Bezug der Werkleistung das Haus insgesamt bereits dem Gegenstand des Unternehmens zugeordnet gewesen sein (vgl. BGH; MwStR 2013, 51 Rn. 56).
  • OLG Celle, 11.08.2004 - 7 U 17/04

    Schadensersatzanspruch wegen Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie nach § 443

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Der Gesetzgeber hat diese bereits zuvor entwickelte Regel (OLG Bremen BeckRS 2004, 9443 = ZGS 2004, 394 f.; OLG Celle NJW-RR 2004, 1645 [1646]) bei Umsetzung der Verbraucherrechte-RL ausdrücklich in § 13 festgeschrieben (vgl. BeckOK BGB/Martens, 57. Ed. 1.2.2021, BGB § 13 Rn. 49).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-415/98

    Bakcsi

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Ist ein Gegenstand sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch für den nichtunternehmerischen privaten Bereich des Unternehmers vorgesehen, wird der Gegenstand nur dann für das Unternehmen bezogen, wenn und soweit der Unternehmer ihn seinem Unternehmen zuordnet (vgl. EuGH v. 8.3. 2001, C-415/98, Bakcsi, Slg. 2001, I-1831, UR 2001, 149, BFH/NV Beilage 2001, 52, BeckRS 2004, 77131, Leitsatz 1 sowie Rz 25).
  • BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
    Nach der Rechtsprechung des BFH umfasst der Begriff auch die private Vermögensverwaltung durch Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (vgl. BFH, NZM 2009, 326).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht