Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10   

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https://dejure.org/2011,5065
OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10 (https://dejure.org/2011,5065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.2011 - 5 U 27/10 (https://dejure.org/2011,5065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 5 U 27/10 (https://dejure.org/2011,5065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 GmbHG, § 533 ZPO, § 287 ZPO
    Schadenersatz der GmbH gegen ihren Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG wegen vermeintlicher Obliegenheitsverletzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensbegriff bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43; ZPO § 533; ZPO § 287
    Schadensbegriff bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2012, 145
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10
    Insoweit trifft die klagende Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2008 - II ZR 62/07, NJW-RR 2008, 905, Juris Rz. 8).

    Ob ein Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der sog. Differenzhypothese, also nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (vgl. BGH - II ZR 62/07, Juris-Rz. 8 m. w. N.).

  • BGH, 11.12.2006 - II ZR 166/05

    Gesellschaftsrechtliche Treuepflichten der Mitgesellschafter einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10
    Deshalb können sich die Beklagten darauf berufen, dass, wäre die Gesellschafterversammlung mit der Frage der streitgegenständlichen Finanzierung der D befasst worden, ein solcher Beschluss mit den Stimmen des Mehrheitsgesellschafters gefasst worden wäre und sie zu dem entsprechenden Handeln angewiesen worden wären (§§ 37 Abs. 1, 47 Abs. 1 GmbHG, vgl. Baumbach/Hueck, a.a.O., § 43, Rz. 16, BGH, Urteil vom 11.12.2006 - II ZR 166/05, NJW 2007, 917Juris Rz. 11), weil vier der Aufsichträte zugleich als Vorstand des B e.V. den Hauptgesellschafter B e.V. in einer Gesellschafterversammlung der Klägerin vertreten hätten (§ 26 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB).
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10
    Es genügt, dass die Gesellschaft Tatsachen vorträgt und unter Beweis stellt, die für eine Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO hinreichende Anhaltspunkte bieten (BGH, a.a.O.; Urteil vom 04.11.2002 - II ZR 224/00, BGHZ 251, 218, Juris Rz. 15), weil bei einem Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung der Ursachenzusammenhang mit einem daraus erwachsenen allgemeinen Vermögensschaden nach ständiger Rechtssprechung des BGH nicht zur haftungsbegründenden, sondern zur haftungsausfüllenden Kausalität gehört, für deren Nachweis ebenfalls die in § 287 ZPO vorgesehenen Erleichterungen gelten.
  • BGH, 29.03.1961 - V ZR 171/59
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10
    Dieses Vorbringen kommt auch dem Beklagten zu 1. zugute, denn grundsätzlich ist das von einzelnen Streitgenossen geltend gemachte Verteidigungsmittel für alle erschienenen Streitgenossen erklärt, soweit es sie alle angeht und die übrigen nicht selbst eine Erklärung abgeben (Vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1961 - V ZR 171/59, BGH LM § 61 ZPO Nr. 1; Musielak/Weth, ZPO, 8. Auflage 2011, § 61, Rz. 6 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14

    Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?

    Einen Schaden der Gesellschaft hat der Geschäftsführer verursacht, wenn aufgrund seines Verhaltens eine Minderung des Gesellschaftsvermögens eingetreten ist (BGH vom 18.02.2008 - II ZR 62/07; OLG Frankfurt vom 25.10.2011 - 5 U 27/10).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14

    Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?

    I.Für den Schadensbegriff im Sinne von § 43 Abs. 2 GmbHG gelten grundsätzlich keine Besonderheiten, sondern die §§ 249 ff. BGB, so dass nach allgemeinen Grundsätzen ein Schaden dann vorliegt, wenn eine Minderung des Gesellschaftsvermögens eingetreten ist, ohne dass diese durch einen damit im Zusammenhang stehenden Vermögenszuwachs mindestens ausgeglichen ist (BGH vom 18.02.2008 - II ZR 62/07; OLG Frankfurt vom 25.10.2011 - 5 U 27/10).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.2010 - I-5 U 27/10   

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https://dejure.org/2010,30211
OLG Köln, 26.07.2010 - I-5 U 27/10 (https://dejure.org/2010,30211)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2010 - I-5 U 27/10 (https://dejure.org/2010,30211)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - I-5 U 27/10 (https://dejure.org/2010,30211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 174/86

    Feststellungen von Versäumnissen eines Arztes

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 02.06.1987 - IV ZR 174/86 -, MDR 1987, 1017 f.; BGH, U. v. 18.03.1986 - VI ZR 215/84 -, VersR 1986, 788 ff), der sich auch der Senat anschließt, ist es jedenfalls bei Risikopatienten, wie hier dem Kläger, schon allein zur Gewährleistung der erforderlichen Prophylaxe erforderlich, in den Krankenunterlagen die ärztliche Diagnose, dass der Patient ein solcher Risikopatient ist, und außerdem die ärztlichen Anordnungen zu den durchzuführenden besonderen Pflegemaßnahmen festzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, U. v. 16.06.2004 - 15 U 160/03 - PflR 2005, 62 ff.; Landgericht München, PflR 2009, 344 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03

    Beweislast und Haftung des Pflegeheims bei Durchliegegeschwür

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 02.06.1987 - IV ZR 174/86 -, MDR 1987, 1017 f.; BGH, U. v. 18.03.1986 - VI ZR 215/84 -, VersR 1986, 788 ff), der sich auch der Senat anschließt, ist es jedenfalls bei Risikopatienten, wie hier dem Kläger, schon allein zur Gewährleistung der erforderlichen Prophylaxe erforderlich, in den Krankenunterlagen die ärztliche Diagnose, dass der Patient ein solcher Risikopatient ist, und außerdem die ärztlichen Anordnungen zu den durchzuführenden besonderen Pflegemaßnahmen festzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, U. v. 16.06.2004 - 15 U 160/03 - PflR 2005, 62 ff.; Landgericht München, PflR 2009, 344 ff.).
  • LG München I, 14.01.2009 - 9 O 10239/04

    Arzt- und Krankenhaushaftung für Pflegemängel: Mangelnde Dekubitusprophylaxe;

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 02.06.1987 - IV ZR 174/86 -, MDR 1987, 1017 f.; BGH, U. v. 18.03.1986 - VI ZR 215/84 -, VersR 1986, 788 ff), der sich auch der Senat anschließt, ist es jedenfalls bei Risikopatienten, wie hier dem Kläger, schon allein zur Gewährleistung der erforderlichen Prophylaxe erforderlich, in den Krankenunterlagen die ärztliche Diagnose, dass der Patient ein solcher Risikopatient ist, und außerdem die ärztlichen Anordnungen zu den durchzuführenden besonderen Pflegemaßnahmen festzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, U. v. 16.06.2004 - 15 U 160/03 - PflR 2005, 62 ff.; Landgericht München, PflR 2009, 344 ff.).
  • OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 19/99

    Dekubitus ist regelmäßig Indiz für grobe Pflege- und/oder Behandlungsversäumnisse

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10
    Dabei kommt es auf die vom Senat in seiner Entscheidung vom 04.08.1999 - 5 U 19/99 - (OLGR 2000, 149 ff.) vertretene Ansicht, dass das Auftreten von Dekubitusgeschwüren regelmäßig auf schwere ärztliche Behandlungsfehler und grobe Pflege- sowie Lagerungsmängel schließen lässt, nicht an.
  • BGH, 18.03.1986 - VI ZR 215/84

    Dokumentationspflicht bei ernster Gefahr eines Durchliegegeschwürs

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 02.06.1987 - IV ZR 174/86 -, MDR 1987, 1017 f.; BGH, U. v. 18.03.1986 - VI ZR 215/84 -, VersR 1986, 788 ff), der sich auch der Senat anschließt, ist es jedenfalls bei Risikopatienten, wie hier dem Kläger, schon allein zur Gewährleistung der erforderlichen Prophylaxe erforderlich, in den Krankenunterlagen die ärztliche Diagnose, dass der Patient ein solcher Risikopatient ist, und außerdem die ärztlichen Anordnungen zu den durchzuführenden besonderen Pflegemaßnahmen festzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, U. v. 16.06.2004 - 15 U 160/03 - PflR 2005, 62 ff.; Landgericht München, PflR 2009, 344 ff.).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17

    Haftung einer Klinik und der behandelnden Ärzte wegen Verletzung der Regeln für

    Im Anschluss an das zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18.03.1986 sind Maßnahmen eines spezifischen Pflegebedürfnisses Gegenstand ärztlicher Beurteilung und Anordnung (so auch OLG Köln, Beschluss vom 26.07.2010 - I-5 U 27/10 jedenfalls beim Risikopatienten, juris).

    Den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Landgerichts Bonn vom 23.12.2011 - 9 O 364/08, bestätigt durch das OLG Köln mit den bereits oben zitierten Entscheidungen vom 26.07.2010 und 13.10.2010 zum Aktenzeichen I-5 U 27/10, 5 U 27/10, und des Landgerichts München vom 14.01.2009 - 9 O 10239/14 (jeweils juris) lagen weit längere Leidens- und Behandlungszeiten der klagenden Patienten zugrunde.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.10.2010 - I-5 U 27/10   

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https://dejure.org/2010,33091
OLG Köln, 13.10.2010 - I-5 U 27/10 (https://dejure.org/2010,33091)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.10.2010 - I-5 U 27/10 (https://dejure.org/2010,33091)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - I-5 U 27/10 (https://dejure.org/2010,33091)
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   OLG Rostock, 10.12.2010 - 5 U 27/10   

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OLG Rostock, 10.12.2010 - 5 U 27/10 (https://dejure.org/2010,18787)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.12.2010 - 5 U 27/10 (https://dejure.org/2010,18787)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 5 U 27/10 (https://dejure.org/2010,18787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Schadensteilung bei Unfall zwischen landwirtschaftlichem Gespann aus Grundstücksausfahrt und Kradfahrer auf der Hauptstraße

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem auf eine öffentliche Straße einbiegenden landwirtschaftlichen Gespann

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ausfahrt aus Grundstück - Verhaltenspflichten

  • rechtsportal.de

    StVG § 17 Abs. 3; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem auf eine öffentliche Straße einbiegenden landwirtschaftlichen Gespann

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Pflichten des "Idealfahrers" beim Auffahren von einem Grundstück auf eine öffentliche Straße

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sorgfaltspflichten bei Ausfahrt aus Grundstück

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Auszug aus OLG Rostock, 10.12.2010 - 5 U 27/10
    Der BGH hat mit Urteil vom 25.01.1994 entschieden, dass der Fahrer eines schwerfälligen landwirtschaftlichen Gefährts, der außerorts nach links in eine bevorrechtigte Straße einfahren will, die bis zu einer 80 m entfernten Kurve einsehbar ist, bei normalen Lichtverhältnissen am Tag keinen Einweiser zur Hilfe nehmen muss (BGH VersR 1994, 492 ).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 73/14

    Haftungsverteilung bei Kollision mit Traktor auf Landstraße; Grenzen des

    Als Idealfahrer hätte sich der Beklagte zu 1) deshalb, weil er mit Fahrzeugen mit hoher Geschwindigkeit rechnen musste, eines Einweisers bedienen müssen (vgl. nur OLG Rostock, 10. Dezember 2010, 5 U 27/10).
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