Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08 - 36 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der Fahrzeugversicherung
- Judicialis
AKB § 13 Abs. 6; ; BGB § 305c Abs. 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 13 Abs. 6
Eine Regelung in den AKB über die Erstattung nur tatsächlich angefallener Umsatzsteuer ist wirksam - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der Fahrzeugversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer - Umsatzsteuer in der Kaskoversicherung - Versicherungsthemen
- IWW (Kurzinformation)
Kasko - Mehrwertsteuerklausel in Kaskoversicherung wirksam
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine fiktive Umsatzsteuer bei Unfallschaden!
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Die Regelung in AKB der Erstattung nur tatsächlich angefallener Umsatzsteuer ist wirksam
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Regelung zur (Nicht-)Erstattung der Mehrwertsteuer rechtens
- kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Kurzinformation und Auszüge)
Ersatz von Umsatzsteuer
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 12 O 456/06
- OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08 - 36
- BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 816
- NJW-RR 2010, 504 (Ls.)
- NZV 2009, 343 (Ls.)
- VersR 2009, 924
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (19)
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066) betrifft dagegen einen anderen Fall.In seinem Urteil vom 24.05.2006 (IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urt.v. 30.01.1985 - IVa ZR 109/83 - VersR 1985, 354) die Auslegung der im entschiedenen Fall zugrundeliegenden Vereinbarungen der Parteien betraf, und nicht einen allgemeingültigen Grundsatz der Fahrzeugversicherung.
Die Kaskoversicherung ist ihrer Natur nach jedoch nicht zwingend auf den vollen Ersatz des Vermögensschadens gerichtet (BGH, Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066).
Wenn die Versicherungsbedingungen klar seien und der Versicherungsnehmer die Wahl der Schadensabwicklung habe, sei sogar in diesem Fall ein Nachteil des Versicherungsnehmers nicht erkennbar (BGH, Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066).
Auch liegen nach dem oben Gesagten nicht die unklaren Formulierungen zugrunde, wie sie in den Versicherungsbedingungen enthalten waren, über die der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 205.2006 - IV ZR 263/03- VersR 2006, 1066) zu entscheiden hatte.
Eine solche Variante gibt es hier jedoch nicht, weil die Kaskoversicherung ihrer Natur nach nicht zwingend auf den vollen Ersatz des Vermögensschadens gerichtet ist (BGH, Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066), es also keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers wäre, wenn er beim Kauf von Privat anstatt vom Händler den Umsatzsteueranteil des Kaufpreises nicht erhielte.
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04
Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kann - entgegen der Argumentation der Klägerin - auch nicht darin gesehen werden, dass wegen § 13 Abs. 6 AKB der Versicherungsnehmer von der Durchsetzung berechtigter Ansprüche abgehalten und dem Versicherer die Möglichkeit eingeräumt würde, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren (allgemein dazu: BGH, Urt.v. 20.07.2005 - VIII ZR 121/04 - NJW-RR 2005, 1496).Einen Verstoß gegen das Transparenzgebot könnte man dann nur bejahen, wenn der Versicherungsnehmer durch die Gestaltung der AKB von der Durchsetzung berechtigter Ansprüche abgehalten und dem Versicherer die Möglichkeit eingeräumt würde, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren, was durch eine klarere Fassung der Versicherungsbedingungen hätte vermieden werden können (allgemein dazu: BGH, Urt.v. 20.07.2005 - VIII ZR 121/04 - NJW-RR 2005, 1496;… Coester in: Staudinger, BGB, 2006, § 307 Rn. 172).
- OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung: …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Ein Verstoß gegen das Leitbild des Versicherungsvertrages liegt auch nicht darin, dass ein tatsächlich nicht entstandener Aufwand von der Ersatzleistung ausgenommen wird (OLG Köln, r+s 2006, 102; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551).Dadurch wird der Vertragszweck nicht gefährdet (OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551; OLG Celle, VersR 2008 1204).
- BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83
Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Er kennt im Zweifel die frühere Rechtsprechung zur Ersatzpflicht auch der fiktiven Umsatzsteuer (BGH, Urt.v. 30.01.1985 - IVa ZR 109/83 - VersR 1985, 354) nicht, denn es ist auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer abzustellen.In seinem Urteil vom 24.05.2006 (IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urt.v. 30.01.1985 - IVa ZR 109/83 - VersR 1985, 354) die Auslegung der im entschiedenen Fall zugrundeliegenden Vereinbarungen der Parteien betraf, und nicht einen allgemeingültigen Grundsatz der Fahrzeugversicherung.
- OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Eine vergleichbare Regelung zur Umsatzsteuer in Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hat das Oberlandesgericht Celle (VersR 2008, 1204) ebenfalls für eindeutig gehalten.Dadurch wird der Vertragszweck nicht gefährdet (OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551; OLG Celle, VersR 2008 1204).
- BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89
Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Er soll lediglich verpflichtet sein, bei der Formulierung von vornherein auf die Verständnismöglichkeiten des Durchschnittskunden Rücksicht zu nehmen und, wenn das ohne unangemessene Ausweitung des Textumfangs möglich ist, zwischen mehreren möglichen Klauselfassungen diejenige zu wählen, bei der die kundenbelastende Wirkung einer Regelung nicht unterdrückt, sondern deutlich gemacht wird (BGH, Urt.v. 10.07.1990 - XI ZR 275/89 - NJW 1990, 2383). - BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03
Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Das Transparenzgebot kommt nämlich andernfalls mit sich selbst in Konflikt, weil Klarstellungen tendenziell zu Erweiterungen des Klauseltextes und zu Falldifferenzierungen führen, die die Unübersichtlichkeit für den durchschnittlichen Kunden erhöhen (BGH, Urt.v. 23.02.2005 - IV ZR 273/03 - NJW-RR 2005, 902). - BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07
Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Fernliegende Auslegungsvarianten können jedoch regelmäßig nur in Betracht gezogen werden, wenn ausreichende Anhaltspunkte für eine solche Beurteilung der Bestimmungen vorliegen (BGH, Urt.v. 29.05.2008 - III ZR 330/07 - NJW 2008, 2495; BGH, Urt.v. 23.11.2005 - VIII ZR 154/04 - NJW 2006, 1056). - BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Ist der Verwender diesem Gebot nicht gefolgt, liegt schon darin eine unangemessene Benachteiligung des anderen Vertragspartners (BGH, Urt.v. 26.09.2007 - IV ZR 252/06 - VersR 2007, 1690). - BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
In diesem Fall gilt im Schadensrecht, dass bei konkreter Ersatzbeschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs zu dem vom Sachverständigen genannten (Brutto-) Wiederbeschaffungswert der tatsächlich hierfür aufgewendete Betrag unabhängig davon ersetzt werden muss, ob in ihm eine Regelumsatzsteuer, eine Differenzsteuer oder keine Umsatzsteuer enthalten ist (BGH, Urt.v. 01.03.2005 - VI ZR 91/04 - VersR 2005, 994). - BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom …
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04
Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts …
- BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02
Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
- BGH, 16.05.1990 - IV ZR 137/89
Verlust des Versicherungsschutzes in der Hausratversicherung
- BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90
Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch …
- OLG Saarbrücken, 27.10.1993 - 5 U 197/93
Umfang der gegen Einbruchdiebstahl versicherten Sachen; Beweispflicht eines …
- OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05
Kfz-Versicherung - Kein Ersatz von Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf …
- BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93
Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung
- BGH, 21.11.1991 - IX ZR 60/91
Erstreckung einer formularmäßigen Bürgschaft auf Bereicherungsansprüche als …
- OLG Celle, 06.10.2016 - 8 U 111/16
Umfang des Anspruchs des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung bei einem …
Diese Regelung betrifft aus der Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers lediglich die fiktive Abrechnung (Anschluss an OLG Saarbrücken, Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 278/08).Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat zu einer nahezu gleichlautenden Klausel (§ 13 AKB 2005) Folgendes ausgeführt (Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 278/08 Rn. 29 ff.):.
- BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im …
Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet. - OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 278/09
Sturmversicherung: Versicherungsschutz bei Wassereintritt infolge einer …
Was unter einer "anderen Öffnung" zu verstehen sein soll, ist im Wege der Auslegung der genannten Bestimmung zu ermitteln, wobei maßgebend ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse dies bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (…vgl. BGH, Urt. v. 19.2.2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454; Senat, Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 278/08 - VersR 2009, 924).
- OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
Versicherungsbedingungen - Einbeziehung - Darlegungslast
Was das in Buchst. A.2.9 S. 1 Halbs. 2 AKB 2008 statuierte Erfordernis eines Nachweises angefallener Mehrwertsteuer durch Vorlage der Reparaturrechnung anbelangt, führt diese Formulierung mit Blick auf die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nicht zur Intransparenz, denn dieses Erfordernis ist aus der für die Auslegung maßgeblichen Sicht eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers naturgemäß nur von Bedeutung, falls die Schadensbeseitigung im Wege der Reparaturkostenerstattung erfolgen soll (zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit des Ausschlusses fiktiver Mehrwertsteuererstattung - mit ausführlicher Begründung - Senat, Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 278/09 - VersR 2009, 924; zustimmend BGH, Hinweisbeschluss v. 4.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208). - OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
Umfang der Ersatzpflicht in der Kfz-Kaskoversicherung
Demgegenüber ist die Mehrwertsteuer nach der Regelung in A.2.5.5 der Bedingungen, an deren Wirksamkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 278/08 - VersR 2009, 924), nur dann erstattungsfähig, "wenn und soweit" sie tatsächlich angefallen ist, was der Versicherungsnehmer nachzuweisen hat (…vgl. Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, A.2.6 ff. AKB 2008, Rdn. 26). - LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 S 22/09
Mehrwertsteuer, Wiederbeschaffungswert, Restwert
Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816 = R+S 2009, 185 m. Anmerkung Münstermann in VK 2009, 120; OLG Celle, VersR 2008, 1204 = NJW-RR 2008, 1559 m. Anmerkung Münstermann in VK 2008, 41; OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; LG Dortmund, VersR 2009, 926). - LG Köln, 21.08.2012 - 11 S 336/11
Anforderungen an die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung oder vollständiger Reparatur nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816; OLG Celle, VersR 2008, 1204). - LG Dortmund, 22.07.2009 - 2 O 322/08
Betriebshaftplichtversicherung, Ausschluss, Intransparenz
Die berechtigten Erwartungen des Versicherungsnehmers werden dabei auch von den besonderen Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde (Gang und Inhalt der Verhandlungen, äußerer Zuschnitt des Vertrages) bestimmt (BGH, NJW 1992, 1234; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816, Beckmann in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 10, Rdn. 106). - LG Dortmund, 16.08.2012 - 2 S 18/12
Erstattung der Mehrwertsteuer für die Ersatzbeschaffung nach Entwendung eines Pkw …
Nichts anderes folgt aus der vom Kläger bemühten Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 28.01.2009, r + s 2009, 185.