Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05 - 26 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Lebensversicherung: Abwarten des Abschlusses sachverständiger Ermittlungen durch den Versicherer vor Auszahlung der Lebensversicherungssumme
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Versicherers zur Auszahlung einer Lebensversicherungssumme; Anwarten der Untersuchungen bei Anhaltspunkten über Selbsttötung des Versicherten; Streitigkeit über die Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Recht des Versicherers den Abschluss eines ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Versicherungsvertrag: Wann ist die Leistungsprüfung abgeschlossen
- Judicialis
VVG § 11; ; VVG § ... 11 Abs. 1; ; VVG § 11 Abs. 2; ; VVG § 11 Abs. 3; ; VVG § 11 Abs. 4; ; VVG § 169; ; VVG § 169 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 11 § 169
Hinauszögern der Auszahlung der Versicherungssumme bis zum Abschluss der Ermittlungen zur Unfallursache, wenn kein objektiver Anhaltspunkt für eine Selbsttötung des Versicherten vorliegt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 25.03.2005 - 14 O 72/05
- LG Saarbrücken, 25.05.2005 - 14 O 72/05
- OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05 - 26
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 462
- MDR 2006, 1046
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners im Verfahren des einstweiligen …
Demgegenüber gehen der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 2.6.1999 - XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385; Beschluss vom 9.5.1996 - VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210) und ihm folgend zahlreiche Oberlandesgerichte sowie die Kommentarliteratur (vgl. die Nachweise im Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2005 - 5 U 286/05 zitiert nach juris sowie KG NJOZ 2003, 2576, 2577) davon aus, dass sich der Streitwert der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts - und Parteikosten bemesse. - OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige …
Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 286/05-26, NJW-RR 2006, 462); dies umfasst auch die Beschaffung der Unterlagen, die nötig sind, um den Versicherungsfall festzustellen und abschließend zu prüfen (Senat, Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494).