Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04   

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https://dejure.org/2006,14852
OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04 (https://dejure.org/2006,14852)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 U 247/04 (https://dejure.org/2006,14852)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 U 247/04 (https://dejure.org/2006,14852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; VVG § 152; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 237
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1994 - IV ZR 126/93

    Vermutung der Unfreiwilligkeit - Unfall - Widerlegung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Die einzelnen - unstreitigen oder nachgewiesenen! - Umstände sind auch in ihrer Gesamtheit und ihrem Zusammenwirken zu würdigen (BGH, Urteil vom 15.6.1994, Az.: IV ZR 126/93, abgedruckt z.B. in NJW-RR 1994, 1112 - 1113).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Bewusste Fahrlässigkeit dagegen liegt dann vor, wenn der Täter mit der möglichen Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. z.B. BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Der im Erlass des Grund- und Teilurteils vom 29.11.2004 liegende Verfahrensfehler (Entscheidung durch Grundurteil über den Klageantrag zu 1) - Leistungsantrag - ohne zugleich über den Klageantrag zu 2) - Feststellungsantrag - zu entscheiden - vgl. z.B. BGH MDR 2001, 287 m. w. N.) ist behoben, da diese zunächst fehlende Entscheidung durch Erlass des Grund- und Teilurteiles vom 28.9.2005 (Ziffer 2. des Urteilstenors) nachgeholt worden ist.
  • OLG Hamm, 06.11.1996 - 20 U 28/96

    Begriff des Vorsatzes in der Haftpflichtversicherung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Der Vorsatz muss sich auf die konkrete Schadensfolge beziehen, wenngleich nicht erforderlich ist, dass der Täter die Folgen seiner Tat in allen Einzelheiten voraussieht (so die vom Landgericht bereits zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 6.11.1996, Az.: 20 U 28/96, zitiert nach Juris.
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Der Bundesgerichtshof, dem der Senat folgt, formuliert dies in seiner Entscheidung vom 17.6.1998 (VersR 1998, 1011, 1012) - auch sie ist bereits vom Landgericht zitiert - so:.
  • OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04

    Voraussetzungen für Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines durch Abbremsen

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Mit Recht geht die Kammer davon aus, dass der in § 152 VVG für die Enthaftung des Versicherers gefordert Vorsatz des Versicherten bei einem Verkehrsunfalls nicht nur das Verhalten umfassen muss, das die Gefahr des Verkehrsunfalls entstehen lässt, sondern auch den Verkehrsunfall als solchen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 2.12.2004, 2 U 2712/04, zitiert nach Juris).
  • OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09

    Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen

    Das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 08.08.2006 (5 U 247/04) steht dieser Beweiswürdigung nicht entgegen.
  • OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12

    Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Neben der schon vom Landgericht genannten Existenzgefährdung und Notlage (des Antragstellers) ist daher eine solche Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die (nicht nur verlangte, sondern) geschuldete Handlung/Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist (s. Zöller-Vollkommer, aaO Rz. 6 m.w.Nw.), d.h. wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Lebensunterhalt des Antragstellers entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (dazu OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.10.2006 - 5 U 247/04-40, zit. nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123).
  • OLG Köln, 03.05.2018 - 9 U 126/17

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei einem erweiterten Suizid

    Neben dem unmittelbaren Tatgeschehen, auf welches sich die Beklagte stützt, sind die Vorgeschichte und insbesondere die - bereits vor dem Tatgeschehen und in demselben - nach außen zu Tage getretenen Persönlichkeitsmerkmale des Handelnden mit in die Beurteilung einzubeziehen (OLG Bamberg, Urteil vom 08. August 2006 - 5 U 247/04 -, Rn. 30, juris).
  • LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16

    Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis

    Schlagwortartig lässt sich dabei die Einstellung eines bewusst fahrlässig handelnden Täters mit "es wird schon gut gehen", die eines mit Eventualvorsatz Handelnden mit "und wenn schon ..." darstellen (so wörtlich u.a. OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2006 - 5 U 247/04, juris; Schönfelder WuB 2015, 126, 129).
  • OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05

    Haftung für die Betriebsgefahr von einen künstlichen Stau auf der Autobahn

    Die (ursprünglichen) Bedenken des Senates gegen die vom Beklagten zu 2) so genannte "Verfahrensabspaltung" bezogen sich darauf, dass das Grund- und Teilurteil vom 29. November 2004, welches Gegenstand des Berufungsverfahrens 5 U 247/04 ist, nicht über den Feststellungsantrag gegen die Beklagte zu 1), nämlich die X. Versicherungs-Gesellschaft a. G., (mit-)entschieden hatte.
  • OLG Brandenburg, 16.12.2014 - 12 U 65/12

    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung durch den

    Eine Gefahrübernahme durch den Versicherer besteht in den in § 103 VVG geregelten Fällen der vorsätzlichen und widerrechtlichen Schadensherbeiführung jedoch gerade nicht (OLG Nürnberg NZV 2011, S. 538; OLG Oldenburg Schad-Prax 2010, S. 121, zu §§ 152, 158 c VVG a. F.; OLG Bamberg NZV 2007, S. 237 , zu § 152 VVG a. F.; Knappmann in Prölss/Martin, VVG , Kommentar, 28. Aufl., § 117 , Rn. 24; Huber in Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG , Kommentar, 2. Aufl., § 117, Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 06.04.2006 - 5 U 289/05   

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https://dejure.org/2006,16903
OLG Bamberg, 06.04.2006 - 5 U 289/05 (https://dejure.org/2006,16903)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.04.2006 - 5 U 289/05 (https://dejure.org/2006,16903)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. April 2006 - 5 U 289/05 (https://dejure.org/2006,16903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    "Künstlicher Stau" durch Polizeifahrzeuge zum Aufhalten eines Flüchtigen - Auffahrunfall

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 § 17; StVO § 15 § 16 Abs. 2 S. 2
    Verursachung eines Verkehrsunfalls durch Bildung eines künstlichen Staus auf der Autobahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung des Halters für einen Unfall durch das Anhalten des Fahrers auf der Fahrbahn zwecks Verursachung eines künstlichen Staus; Halterhaftung für eine Verfolgungsjagd des Fahrers; Kausalität zwischen Betriebsgefahr und Unfallereignis sowohl unter dem Gesichtspunkt der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bückeburg, 05.01.2005 - Qs 77/04

    Verantwortlichkeit der Polizeibeamten für die Verursachung eines Unfalls durch

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.04.2006 - 5 U 289/05
    Wie oben ausgeführt war nämlich dessen Flucht- und Fahrverhalten nicht außergewöhnlich, sondern lag als Reaktion eines Verfolgten auf das Verhalten der die Einsatzfahrzeuge führenden Beamten des Beklagten zu 2) durchaus im Erfahrungsbereich (vgl. z. B. der vom Landgericht Bückeburg zu beurteilende Unfall vom 23.05.2003 - NJW 2005, 3014 ff.).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.04.2006 - 5 U 289/05
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.02.2004 - VI ZR 218/03 (abgedruckt u. a. in DAR 2004, 265 ff.) steht dem nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05   

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https://dejure.org/2006,12011
OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05 (https://dejure.org/2006,12011)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.05.2006 - 5 U 289/05 (https://dejure.org/2006,12011)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 5 U 289/05 (https://dejure.org/2006,12011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Haftung aus Betriebsgefahr eines im Einsatz befindlichen Polizeifahrzeugs - künstlicher Stau

  • Wolters Kluwer

    Einstehen für einen Verkehrsunfall unter dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung; Berücksichtigung der Betriebsgefahr von Sonderrechtsfahrzeugen (hier: Polizeifahrzeug im Einsatz)

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 § 17
    Haftung für die Betriebsgefahr von einen künstlichen Stau auf der Autobahn verursachenden Polizeifahrzeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01

    Amtshaftung - Verkehrsunfall mit Rettungswagen - Fahrerhaftung des Staates -

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05
    Bei der Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen wird vielmehr - selbstverständlich - in die jeweils vorgenommene Abwägung der Verursachungsbeiträge auch die Betriebsgefahr der Einsatzfahrzeuge eingestellt (vgl. z. B. BGHZ 63, 327 , OLG Nürnberg, NZV 2001, 430 ; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1997, 1547 ).
  • OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04

    Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05
    Die (ursprünglichen) Bedenken des Senates gegen die vom Beklagten zu 2) so genannte "Verfahrensabspaltung" bezogen sich darauf, dass das Grund- und Teilurteil vom 29. November 2004, welches Gegenstand des Berufungsverfahrens 5 U 247/04 ist, nicht über den Feststellungsantrag gegen die Beklagte zu 1), nämlich die X. Versicherungs-Gesellschaft a. G., (mit-)entschieden hatte.
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05
    Die Entscheidung BGH NJW 2000, 137 ff., besagt nichts anderes.
  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05
    Bei der Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen wird vielmehr - selbstverständlich - in die jeweils vorgenommene Abwägung der Verursachungsbeiträge auch die Betriebsgefahr der Einsatzfahrzeuge eingestellt (vgl. z. B. BGHZ 63, 327 , OLG Nürnberg, NZV 2001, 430 ; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1997, 1547 ).
  • OLG Hamm, 13.12.1996 - 9 U 143/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei Rot in die Kreuzung einfahrenden

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05
    Bei der Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen wird vielmehr - selbstverständlich - in die jeweils vorgenommene Abwägung der Verursachungsbeiträge auch die Betriebsgefahr der Einsatzfahrzeuge eingestellt (vgl. z. B. BGHZ 63, 327 , OLG Nürnberg, NZV 2001, 430 ; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1997, 1547 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4899
OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05 (https://dejure.org/2005,4899)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.11.2005 - 5 U 289/05 (https://dejure.org/2005,4899)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. November 2005 - 5 U 289/05 (https://dejure.org/2005,4899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Verletzung von Aufklärungspflichten und der Pflicht zum fristgerechten Tätigwerden des Rechtsanwalts; Erforderlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3 S. 2
    Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung gem. § 12 Abs. 3 S. 2 VVG

  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 3
    Anforderungen an die Belehrung der Rechtsfolgen des Fristablaufs in dem Ablehnungsschreiben eines Versicherers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Belehrung nach § 12 VVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Deckungsklage - Belehrung über die Klagefrist des § 12 VVG

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fristhinweis bei Versicherungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Anforderungen an die Belehrung nach § 12 VVG

  • IWW (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Belehrung nach § 12 VVG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristhinweis bei Versicherungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 25
  • VersR 2006, 823
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00

    Irreführung einer Belehrung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
    Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (BGH VersR 2001, 1497 ; BGH NJW-RR 2004, 1327 ; vgl. auch BGH VersR 2003, 489 ).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
    Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (BGH VersR 2001, 1497 ; BGH NJW-RR 2004, 1327 ; vgl. auch BGH VersR 2003, 489 ).
  • OLG Hamm, 15.01.1992 - 20 U 200/91

    Anforderungen an Belehrung über Folgen des Fristablaufs L

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
    Der einleitende Satz, dass sich die Versicherung nicht mit dem Versicherungsnehmer "streiten" wolle, ist beschönigend in Verbindung mit dem Folgesatz, man habe (lediglich?) "ein Anrecht darauf, zu erfahren", dass der vermeintliche Anspruch nur innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden könne (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1992, 864 ).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03

    Anforderungen an die Belehrung über die Rechtsfolgen der Versäumung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
    Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (BGH VersR 2001, 1497 ; BGH NJW-RR 2004, 1327 ; vgl. auch BGH VersR 2003, 489 ).
  • LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06

    Bauleistungsversicherung: Unvorhersehbarkeit des Schadenseintritts

    Dahinstehen kann insoweit, ob die nicht drucktechnisch hervorgehobene Belehrung, die erstmals unter dem 18.08.2004 (Bl. 29 des Anlagenbandes) überhaupt ausgesprochen wurde, geeignet ist, die Folgen der vorgenannten Gesetzesbestimmung auszulösen (vgl. zum Streitstand OLG Oldenburg, VersR 2007, 233; OLG Köln, B. vom 26.02.2007, Az.: 5 U 212/06; OLG Koblenz, RuS 2005, 257; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 25), wobei das Gericht eher dazu neigt, wegen der schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis zumindest dann eine drucktechnische Hervorhebung als erforderlich anzusehen, wenn - wie hier - die Belehrung im fortlaufenden Text enthalten ist und sich dahinter noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen" befindet.
  • LG Dortmund, 14.01.2009 - 22 O 159/07

    Inanspruchnahme eines Versicherers aus einer Fahrzeugversicherung;

    Einer drucktechnischen Hervorhebung der Klagefrist bedurfte es dabei nach zutreffender Ansicht nicht (OLG Oldenburg VersR 2007, 233; OLG Köln VersR 2007, 1210; anderer Ansicht für eine "beschönigende" Belehrung: OLG Koblenz VersR 2006, 823).
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