Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17795
OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2018,17795)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.05.2018 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2018,17795)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2018,17795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Recht der Sparkasse zur Kündigung eines langfristigen Sparvertrags wegen Niedrigzinsphase

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1868
  • WM 2018, 1544
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Das Berufungsgericht hat seine unter anderem in WM 2018, 1544 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • LG Stendal, 14.11.2019 - 22 S 104/18

    Kündigung von Prämiensparverträgen

    Nach dem Vertragsinhalt stand der Beklagten aber das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bzw. §§ 700 Abs. 1 S. 3, 696 S. 1, 242 BGB (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018, 5 U 29/18 Rn 49 - zitiert nach Juris) bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu.

    Die Formulierung "Laufzeit nach Wunsch" und "je nach Laufzeit" durften der Kläger und seine Ehefrau nur so verstehen, dass sie den Vertrag jederzeit kündigen konnten, nicht aber, dass die Beklagte auf die eigene Möglichkeit der Kündigung des nach seinem Wortlaut nicht befristeten Vertrages über den Zeitpunkt des Erreichens der Höchstprämie hinaus verzichten wollte (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018 aaO Rn 60; bestätigend BGH aaO Rn 43 - jeweils zitiert nach Juris).

    Die Kündigung muss aus kaufmännischer Sicht nachvollziehbar sein (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018 aaO Rn 64; bestätigend BGH aaO Rn 45 - jeweils zitiert nach Juris).

    Nach kaufmännischen Grundsätzen rechtfertigt sich die Fortführung des nach heutigen Maßstäben hochverzinslichen Anlageprodukts aus 1998 wegen der fehlenden Refinanzierungsmöglichkeit nicht mehr (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21. Februar 2018, 5 U 139/17 Rn 50; OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018, 5 U 29/18 Rn 64; bestätigend BGH aaO - jeweils zitiert nach Juris).

    Das Kündigungsrecht nach Ziffer 7.1 der Vereinbarung der Parteien vom 26. Mai 2016 betrifft nach dem Gesamtzusammenhang allein das Kündigungsrecht des Klägers und seiner Ehefrau als Sparer und Gläubiger, nicht die Beklagte (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018, 5 U 29/18 Rn 50 - zitiert nach Juris, für eine vergleichbare Regelung; bestätigend BGH aaO).

  • OLG Celle, 03.06.2021 - 3 U 42/21

    Wirksamkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrages nach Erreichen der höchsten

    Unabhängig von dem Umstand, dass die Kläger im vorliegenden Fall selbst nicht davon ausgehen, mit der Beklagten eine feste Laufzeit bis zum 15. Mai 2094 vereinbart zu haben, beinhaltet ein Finanzstatus als nachträglicher erstellter Kontoauszug nur allgemeine Informationen des Kunden über seine Konten und seine Geschäftsbeziehungen und wird im Regelfall nicht mit Rechtsbindungswillen in dem Sinne erstellt, dass mit ihm eine vertragsändernde Erklärung abgegeben werden soll (vgl. Surowiecki/Trappe, jurisPR-BKR 9/2018 Anm. 2 zu Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -).

    Es fehlt aber an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die bloße Angabe einer Fälligkeit in dem Jahreskontoauszug, die im Widerspruch zum sonstigen Vertragsinhalt steht, als Angabe des Zeitpunktes gemeint sein sollte, zu dem die Beklagte das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung frühestens würde beenden können (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 51 f., juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 61, juris; Surowiecki/ Trappe, a.a.O.).

    Die Kündigung muss aus kaufmännischer Sicht nachvollziehbar und darf nicht willkürlich sein (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 64, juris; OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 53 ff., juris).

    Auf die Möglichkeit einer Anpassung der Konditionen des Vertrages muss sich die Beklagte dabei nicht verweisen lassen (vgl. zu allem Vorstehenden das der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2019 vorangegangene Urteil des OLG Naumburg vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 64).

  • OLG Celle, 18.10.2021 - 3 U 140/21

    Wirksamkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrages

    Unabhängig von dem Umstand, dass die Klägerin im vorliegenden Fall ausweislich der gestellten Anträge offenbar selbst nicht davon ausgeht, mit der Beklagten eine feste Laufzeit bis zum 5. August 2097 vereinbart zu haben, beinhaltet ein Finanzstatus als nachträglicher erstellter Kontoauszug nur allgemeine Informationen des Kunden über seine Konten und seine Geschäftsbeziehungen und wird im Regelfall nicht mit Rechtsbindungswillen in dem Sinne erstellt, dass mit ihm eine vertragsändernde Erklärung abgegeben werden soll (vgl. Surowiecki/Trappe, jurisPR-BKR 9/2018 Anm. 2 zu Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -).

    Es fehlt aber an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die bloße Angabe einer Fälligkeit in dem Jahreskontoauszug, die im Widerspruch zum sonstigen Vertragsinhalt steht, als Angabe des Zeitpunktes gemeint sein sollte, zu dem die Beklagte das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung frühestens würde beenden können (ebenso: Senatsbeschluss vom 3. Juni 2021 - 3 U 42/21 - Rn. 31 ff., juris; OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 51 f., juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 61, juris; Surowiecki/ Trappe, a.a.O.).

  • LG Dortmund, 18.02.2022 - 3 S 2/21
    Die "Kundenübersicht" vom 31.01.2020 beinhaltet als nachträglich erstellter Kontoauszug nur allgemeine Informationen des Kunden über seine Konten und seine Geschäftsbeziehungen und wird im Regelfall nicht mit Rechtsbindungswillen in dem Sinne erstellt, dass mit ihm eine vertragsändernde Erklärung abgegeben werden soll (vgl. Surowiecki/Trappe, jurisPR-BKR 9/2018 Anm. 2 zu OLG Naumburg BKR 2018, 302).

    Es fehlt aber an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die bloße Angabe einer Fälligkeit in der "Kundenübersicht", die im Widerspruch zum sonstigen Vertragsinhalt steht, als Angabe des Zeitpunkts gemeint sein sollte, zu dem die Beklagte das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung frühestens würde beenden können (vgl. OLG Celle, Hinweisbeschl. v. 03.06.2021 - 3 U 42/21 - NJW-RR 2021, 1133, 1134 f., Rn. 29; OLG Naumburg, Urt. v. 16.05.2018 - 5 U 29/18 - BKR 2018, 302, 306; OLG Dresden, Urt. v. 18.04.2019 - 8 U 52/19 - BKR 2019, 605, 608, Rn. 28).

  • AG Mülheim/Ruhr, 22.06.2020 - 19 C 185/20

    Prämiensparvertrag - Feststellung des Fortbestands bei Kündigung

    Der Beklagten stand danach das Recht zur ordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 16.05.2018 - 5 U 29/18 -, zit. nach beck-online ; LG Stendal, Urteil v. 14.11.2019 - 22 S 104/18 -, zit. nach beck-online ).
  • LG Duisburg, 24.09.2021 - 7 S 54/21

    Kündigung eines Prämiensparvertrages mit "maximaler" Laufzeit

    Schließlich läge - soweit man dies nach Treu und Glauben, § 242 BGB, für die Bank aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform und der damit verbundenen Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge verlangt (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2018 - 5 U 29/18, Rn. 65; OLG Dresden, BeckRs 2019, 605, 606) - auch die tatbestandliche Kündigungsvoraussetzung eines sachgerechten Grundes vor.
  • LG Duisburg, 21.06.2021 - 7 S 27/21

    Kündigung eines Prämiensparvertrags

    Schließlich läge - soweit man dies nach Treu und Glauben, § 242 BGB, für die Beklagte aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform und der damit verbundenen Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge verlangt (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2018 - 5 U 29/18, Rn. 65; OLG Dresden, BeckRs 2019, 605, 606) - auch die tatbestandliche Kündigungsvoraussetzung eines sachgerechten Grundes jeweils vor.
  • AG Duisburg, 04.11.2020 - 504 C 1276/20
    vom 16.05.2018, 5 U 29/18, BKR 7/2018; LG Stendal, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2019 - L 5 U 29/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,23015
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2019 - L 5 U 29/18 (https://dejure.org/2019,23015)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.07.2019 - L 5 U 29/18 (https://dejure.org/2019,23015)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - L 5 U 29/18 (https://dejure.org/2019,23015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,23015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 3102 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 - Einwirkungskausalität - exogen allergische Alveolitis - Telearbeitsplatzsachbearbeiter - private Vogelzuchthaltung im Arbeitszimmer

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Ablehnung der Anerkennung einer BK 3102 (von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten) - keine generelle Geeignetheit an von Tieren ausgehenden Einwirkungen zu erkranken bei "Telear-beitsplatzsachbearbeitern" - Zucht von Vögeln im häuslichen Arbeitsraum - zudem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 26.04.2018 - 5 U 29/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57116
OLG München, 26.04.2018 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2018,57116)
OLG München, Entscheidung vom 26.04.2018 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2018,57116)
OLG München, Entscheidung vom 26. April 2018 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2018,57116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,57116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.02.2019 - 5 U 29/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,66665
OLG Oldenburg, 06.02.2019 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2019,66665)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.02.2019 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2019,66665)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2019,66665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,66665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht