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KG, 21.10.1986 - 5 U 2930/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragungslast im Falle einer Klageänderung zum Zwecke der Erledigung des Rechtsstreits; Schadensersatzbegründender Verzug mit einer wettbewerbsrechtlichen Unterwerfungserklärung; Entstehung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses durch eine wettbewerbliche, den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.04.1985 - 16 O 57/85
- KG, 21.10.1986 - 5 U 2930/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 994
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81
Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …
Auszug aus KG, 21.10.1986 - 5 U 2930/85
In einem Fall wie dem vorliegenden, wo es an beiderseitigen Erledigungserklärungen fehlt und die einseitige Erledigungserklärung des Klägers nach der maßgebenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 83, 12, 14) [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81] nicht zur Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits führen kann, weil bei Eintritt des betreffenden Ereignisses, hier der Abgabe der Unterlassungserklärung, noch keine Rechtshängigkeit vorlag, da die Klage erst eingereicht, aber noch nicht zugestellt war, ist der Übergang zum Antrag auf Ersatz der für die Einleitung der Klage entstandenen Kosten ein zweckmäßiger Schritt, um den Streit zwischen den Parteien ohne Umweg prozeßökonomisch abschließend zu bereinigen. - BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84
Aufklärungspflicht des Abgemahnten
Auszug aus KG, 21.10.1986 - 5 U 2930/85
Ebenso wie das Verschweigen der gegenüber einem Dritten wegen des Wettbewerbsverstoßes bereits abgegebenen Unterwerfungserklärung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( Urteil vom 19. Juni 1986 - I ZR 65/84 - "Aufklärungspflicht des Abgemahnten") als Verletzung der nach Treu und Glauben im Rahmen dieses gesetzlichen Schuldverhältnisses bestehenden Aufklärungspflicht des Abgemahnten gegen diesen einen Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung begründen kann, ist nach der Ansicht des Senats eine von dem abgemahnten Wettbewerbsverletzer zu vertretende Säumigkeit in der Abgabe der erforderten Unterlassungserklärung geeignet, seine Verpflichtung zum Schadensersatz wegen Verzuges nach § 286 Abs. 1 BGB auszulösen.
- LG Berlin, 15.11.2011 - 27 O 393/11
Beleidigung während Konzertmoderation
Im Zeitpunkt der Erstellung befand sich der Beklagte in Verzug mit der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und hat somit seine Pflichten aus dem zwischen den Parteien zustande gekommenen gesetzlichen Schuldverhältnis verletzt (KG v. 21.10.1986, 5 U 2930/85, NJW-RR 1987, S. 994). - OLG Saarbrücken, 03.11.2022 - 5 W 79/22
Kostenentscheidung in einem übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahren
Da ein Anspruch geltend gemacht worden war, dessen Berechtigung - offensichtlich - einer Überlegung bedurfte, stand der Antragsgegnerin nach Treu und Glauben eine angemessene Prüffrist zu, vor deren Ablauf der Verzug nicht eintreten konnte (vgl. KG, NJW-RR 1987, 994, 995;… Grüneberg, in: Grüneberg, a.a.O., § 286 Rn. 35). - OLG Köln, 12.12.1995 - 2 W 157/94
Übereinstimmende Erledigungserklärungen ohne Rechtshängigkeit der Hauptsache
herrschender Auffassung (KG MDR 1967, 133; KG NJW-RR 1987, 994; OLG. - OLG Köln, 30.10.1995 - 1 W 52/95
Übereinstimmende Erledigungserklärung ohne Rechtshängigkeit in der Hauptsache
Den Klägern ist allerdings insoweit recht zu geben, als nach herrschender Auffassung (KG MDR 1967, 133; KG NJW-RR 1987, 994; OLG Nürnberg NJW 1975, 2206;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 91 a Rdnr. 68, Thomas/Putzo, § 91 a Rdnr. 22;… Zöller/Vollkommer, § 91 a Rdnr. 17) die Wirksamkeit der Erledigung vom Eintritt der Rechtshängigkeit der Sache abhängig gemacht wird, die hier mangels Zustellung einer Klageschrift gerade nicht eingetreten ist.