Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 18.02.2011

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   OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 5 U 30/10   

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OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 5 U 30/10 (https://dejure.org/2011,1013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2011 - 5 U 30/10 (https://dejure.org/2011,1013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 5 U 30/10 (https://dejure.org/2011,1013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Zahlungen des Vorstandes an ein Aufsichtsratsmitglied für Dienstverpflichtungen außerhalb des Aufsichtsratsmandats

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zahlungen an Aufsichtsratsmitglied für anwaltliche Beratung nur bei vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats ("Fresenius") (Verfahrensfortgang)

  • Betriebs-Berater

    Nichtigkeit von Entlastungsbeschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat der Fresenius SE durch HV 2009 bestätigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 114
    Zulässigkeit von Zahlungen des Vorstandes an ein Aufsichtsratsmitglied für Dienstverpflichtungen außerhalb des Aufsichtsratsmandats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ist eine wirksame Kontrolle durch einen Aufsichtsrats möglich, der die Gesellschaft als Rechtsanwalt berät?

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Aufsichtsrat, Vorstand

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern - Nichtzulassungsbeschwerde der Fresenius SE stattgegeben

  • juve.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Mandatierungspraxis bei Fresenius

  • juve.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsrats-Mandate: Nichtzulassungsbeschwerde von Fresenius stattgegeben

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rechtsanwalt und Aufsichtsrat - eine brisante Kombination

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Aktienrecht: Vorherige Zustimmung bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich?!

Besprechungen u.ä. (5)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Frankfurt a.M.Nachträgliche Zustimmung zu Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern; Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen

  • duslaw.eu (Kurzanmerkung)

    Rechtsanwalt und Aufsichtsrat - eine brisante Kombination

  • handelsblatt.com (Kurzanmerkung)

    Rechtsanwalt und Aufsichtsrat - eine brisante Kombination

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungen an Aufsichtsratsmitglieder für gesonderte Beratungsleistungen (Fresenius SE) (Dr. Dirk Lorenz)

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rechtsanwalt und Aufsichtsrat - eine brisante Kombination

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1231
  • NJW 2012, 3264
  • ZIP 2011, 425
  • ZIP 2012, 530
  • MDR 2011, 497
  • WM 2011, 833
  • BB 2011, 594
  • NZG 2011, 350
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.2006 - II ZR 151/04

    Zustimmungsbedürftigkeit eines Beratungsvertrages zwischen einer AG und einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 5 U 30/10
    Die Annahme einer an den Vorstand und den Aufsichtsrat gerichteten Verhaltensregelung in § 114 Abs. 1 AktG deckt sich mit dem erkennbaren Regelungszweck, der darin besteht (BGH vom 3.7.2006, II ZR 151/04 - BGHZ 168, 188 - Rz.9 bei juris; BGH vom 4.7.1994, II ZR 197/93 - BGHZ 126, 340, Rz. 12 bei juris, Hüffer, wie vor, Rz.1), eine unsachliche Beeinflussung einzelner Aufsichtsratsmitglieder durch den Vorstand zu verhindern, also eine Abhängigkeit des überwachenden Organs vom überwachten Organ zu verhindern.
  • BGH, 20.11.2006 - II ZR 279/05

    Wirksamkeit eines Beratungsvertrages mit einem Unternehmen, an dem ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 5 U 30/10
    Dabei sind nur "ganz geringfügige Zuwendungen" ohne Belang (BGH, wie vor) bzw. Zuwendungen in "vernachlässigungsfähigem Umfang" (BGH vom 20.11.2006, II ZR 279/05 - BGHZ 170, 60).
  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 5 U 30/10
    Mittelbare Zahlungen, wie auch diejenigen an eine teilrechtsfähige Anwaltsgesellschaft, stehen unmittelbaren Zahlungen gleich, soweit sie dem Organmitglied zugute kommen (BGH vom 2.4.2007, II ZR 325/05 - BB 2007, 1185, Rz.11 bei juris).
  • OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07

    Aktiengesellschaft: Reichweite des Auskunftsrechts des Aktionärs bei Schaffung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 5 U 30/10
    Die Frage nach der im Jahr 2005 durchgeführten Kapitalerhöhung 2005 war schon nicht erforderlich, weil diese Kapitalerhöhung nicht mehr in einem zeitlichen Zusammenhang mit der in 2009 erstrebten Beschlussfassung stand (vgl. OLG München WM 2009, 265, Rz.41 bei juris).
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 197/93

    Wahlrecht der Treuhand hinsichtlich der Rechtsform eines umzuwandelnden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 5 U 30/10
    Die Annahme einer an den Vorstand und den Aufsichtsrat gerichteten Verhaltensregelung in § 114 Abs. 1 AktG deckt sich mit dem erkennbaren Regelungszweck, der darin besteht (BGH vom 3.7.2006, II ZR 151/04 - BGHZ 168, 188 - Rz.9 bei juris; BGH vom 4.7.1994, II ZR 197/93 - BGHZ 126, 340, Rz. 12 bei juris, Hüffer, wie vor, Rz.1), eine unsachliche Beeinflussung einzelner Aufsichtsratsmitglieder durch den Vorstand zu verhindern, also eine Abhängigkeit des überwachenden Organs vom überwachten Organ zu verhindern.
  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 48/11

    Fresenius

    Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, ZIP 2011, 425) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    Aus der Möglichkeit, einen Beratungsvertrag zu genehmigen, folgt aber entgegen einer in der Literatur vertretenen Meinung (Drygala, ZIP 2011, 427 ff.; Becker, Der Konzern 2011, 233, 234 f.; Habersack, NJW 2011, 1234; Müller/König, CCZ 2011, 116 ff.; vgl. auch Linnerz, EWiR 2011, 203, 204; Pietzke, BB 2012, 658, 660 ff.) nicht, dass der Vorstand pflichtgemäß handelt, wenn er dem Aufsichtsratsmitglied oder der Sozietät, an der das Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist, schon vor der Genehmigung des Vertrages durch den Aufsichtsrat eine Vergütung zahlt.

  • OLG Hamm, 04.03.2020 - 8 U 32/19

    Aufsichtsrat, Vertragsschluss mit Aufsichtsratsmitgliedern, Rückgewähr von

    gg) Fälligkeit Der Anspruch ist sofort fällig, also mit erfolgter Zahlung als letztem Tatbestandsmerkmal; OLG Frankfurt a.M., NJW 2011, 1231, 1232; MünchKommAktG/Habersack, § 114 AktG Rn. 35. Mit Auszahlung des letzten Teilbetrags, die mangels abweichender Regelung am 30.9.2007 fällig war (§ 614 S. 1 BGB), ist damit der von der Klägerin geltend gemachte gesamte Rückzahlungsanspruch fällig.
  • LG Köln, 12.01.2012 - 91 O 77/11

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses durch einen

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sie in seiner Entscheidung vom 15.2.2011 (Fresenius, ZIP 2011, 425) verneint.
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   OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 233, 234, 114, 522 Abs. 1, 85 Abs. 2 ZPO
    Unzulässigkeit der Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO §§ 85 Abs. 2, 114, 233, 234, 522 Abs. 1
    Zivilprozessrecht

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 4 O 26/08
  • OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10
    Für eine erst nach Ablauf der Berufungsfrist erneut eingelegte Berufung, ggf. durch Rücknahme der Bedingung (vgl. dazu BGH FamRZ 2005, 1537), kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht bewilligt werden, da die Fristversäumnis regelmäßig nicht unverschuldet i. S. v. § 234 ZPO ist (vgl. allerdings BGH a.a.O.).

    Eine an die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) geknüpfte Berufungseinlegung ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unzulässig (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1565; FamRZ 2005, 1537; VersR 1993, 713).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Berufungskläger zwar eine nur bedingt eingelegte und deshalb unzulässige Berufung durch Rücknahme der Bedingung zulässig machen (vgl. etwa BGH, FamRZ 2005, 1537; VersR 1993, 713 f.).

    Mit der Bewilligung von PKH für eine bedingt erhobene Berufung konnte die Klägerin angesichts der eingangs dargelegten Grundsätze vernünftigerweise allerdings nicht rechnen, so dass schon deshalb die Fristversäumnis nicht unverschuldet wäre und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits aus diesem Grunde ausscheidet (vgl. allerdings BGH, FamRZ 2005, 1537).

    Wenn, wie hier, Prozesskostenhilfe für die Rechtsmittelinstanz beantragt wird, hängt die Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist damit auch davon ab, dass die Partei bis zum Ablauf dieser Frist die für ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlichen Angaben vollständig und übersichtlich dargestellt hat; dazu wird regelmäßig die fristgerechte Vorlage der Erklärung gemäß § 117 ZPO mit lückenlosen Angaben gefordert (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1537; VersR 2000, 252, 253; VersR 1997, 383).

  • BGH, 08.10.1992 - V ZB 6/92

    Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung - Wiederherstellung der

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10
    Eine an die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) geknüpfte Berufungseinlegung ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unzulässig (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1565; FamRZ 2005, 1537; VersR 1993, 713).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Berufungskläger zwar eine nur bedingt eingelegte und deshalb unzulässige Berufung durch Rücknahme der Bedingung zulässig machen (vgl. etwa BGH, FamRZ 2005, 1537; VersR 1993, 713 f.).

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 221/02

    Erforderlichkeit der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10
    Eine unverschuldete Fristversäumung kann dann vorliegen, wenn - selbst nach Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozesshandlung angebrachten PKH-Gesuchs - die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Gesuchs rechnen musste (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 2002, 2793; VersR 2000, 252, 253).

    Selbst wenn die Klägerin nicht in der Lage gewesen sein sollte, die Unvollständigkeit ihrer Angaben zu erkennen, trifft jedenfalls ihren Prozessbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung, das sich die Beklagte gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muss (BGH, NJW 2002, 2793, 2794; VersR 2000, 252, 253).

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07

    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10
    Eine an die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) geknüpfte Berufungseinlegung ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unzulässig (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1565; FamRZ 2005, 1537; VersR 1993, 713).

    Eine solche Erklärung ist nicht mit der Aussage vergleichbar, die Durchführung der Berufung werde von der Gewährung von PKH abhängig gemacht, was die Auslegung rechtfertigen kann, die Klägerin lege unbedingt Berufung ein und behalte sich lediglich für den Fall der Versagung der PKH die Zurücknahme der Berufung vor (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1565; FamRZ 2004, 1553 ff.).

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10
    Eine solche Erklärung ist nicht mit der Aussage vergleichbar, die Durchführung der Berufung werde von der Gewährung von PKH abhängig gemacht, was die Auslegung rechtfertigen kann, die Klägerin lege unbedingt Berufung ein und behalte sich lediglich für den Fall der Versagung der PKH die Zurücknahme der Berufung vor (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1565; FamRZ 2004, 1553 ff.).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96

    Darlegung wirtschaftlicher Voraussetzungen - Rechtzeitige Vordruckausfüllung -

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10
    Wenn, wie hier, Prozesskostenhilfe für die Rechtsmittelinstanz beantragt wird, hängt die Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist damit auch davon ab, dass die Partei bis zum Ablauf dieser Frist die für ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlichen Angaben vollständig und übersichtlich dargestellt hat; dazu wird regelmäßig die fristgerechte Vorlage der Erklärung gemäß § 117 ZPO mit lückenlosen Angaben gefordert (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1537; VersR 2000, 252, 253; VersR 1997, 383).
  • BGH, 26.06.1991 - XII ZB 49/91

    Abweisung des Prozeßkostenhilfegesuches in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10
    War diese Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozessbevollmächtigter erkennen konnte, dass die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (vgl. BGH, VersR 2000, 252, 253; NJW-RR 1991, 1532, 1533).
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