Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - I-5 U 30/15   

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https://dejure.org/2017,49518
OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - I-5 U 30/15 (https://dejure.org/2017,49518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2017 - I-5 U 30/15 (https://dejure.org/2017,49518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - I-5 U 30/15 (https://dejure.org/2017,49518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Mängeln von Natursteinarbeiten

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 3
    Ansprüche wegen Mängeln von Natursteinarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauherr lässt Mängel nicht beheben: Höhe seines Schadensersatzanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Da die Klägerin einen Schadensersatzanspruch geltend macht und nicht beabsichtigt, die Arbeiten selbst vornehmen zu lassen, kann sie nur die Nettomängelbeseitigungskosten für die Schadensbemessung heranziehen; die Umsatzsteuer ist nicht ersatzfähig, weil sie bislang nicht angefallen ist (vgl. BGH BauR 2010, 1752).

    Denn auch unter der Geltung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat der BGH in seiner 2010 ergangenen sog. "Mehrwertsteuer-Entscheidung" ausgeführt, dass der auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtete Schadensersatzanspruch nach Wahl des Bestellers entweder nach dem mangelbedingten Minderwert des Werkes oder nach den Kosten berechnet wird, die für eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung erforderlich sind (BGH NZBau 2010, 690).

    Da sie dann aber die Mehrwertsteuer nicht geltend machen kann (vgl. BGH NZBau 2010, 690 ff), führt sie zum anderen zur Kompensation die Minderung des Verkehrswertes des Objekts als weitere Schadensposition an.

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Besteller den Mangel tatsächlich beseitigen lässt (BGH NZBau 2010, 690 ff).

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

    Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Allerdings gilt die durch die Vorschussklage bewirkte Hemmung der Verjährung gemäß § 213 BGB auch für den Schadensersatzanspruch (vgl. BGH NJW 2015, 2106 ff).

    Für den Fall einer Klageerhebung bedeutet dies, dass sich unter den genannten Voraussetzungen die gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf den Streitgegenstand beschränkte Hemmungswirkung auch auf nicht streitgegenständliche Ansprüche erstreckt, soweit diese wahlweise neben oder alternativ zu dem verfolgten Anspruch bestehen (BGH NJW 2015, 2106 ff).

  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Abweichend von § 249 Abs. 1 BGB kann der Besteller verlangen, dass der Schaden mit dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag abgegolten wird (BGHZ 61, 28, 30; BauR 1991, 744).

    Vor der Schuldrechtsreform hat der BGH durch Urteil vom 24.05.1973 zu dem Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a.F. die Ansicht vertreten, der Schädiger habe keinen Anspruch darauf, dass der Geschädigte das ihm als Schadensersatz gezahlte Geld auch wirklich zur Beseitigung des Schadens verwendet (BGH NJW 1973, 1457 ff).

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Unerheblich ist, ob der Besteller den zur Verfügung gestellten Betrag zur Mängelbeseitigung verwendet (BGH NJW-RR 2003, 878 ff).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2003, 878 f) sind die Aufwendungen anzusetzen, auf die sich die Nachbesserungspflicht des Unternehmers bezieht.

  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 68/90

    Bereicherungseinrede einer Bank gegenüber einer Kontogutschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Die Einrede aus § 821 BGB ist als echte Einrede, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, nicht von Amts wegen, sondern nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Prozess - wenn auch nur konkludent - geltend gemacht wird (BGH NJW 1991, 2140f; OLG Celle IBR 2011, 520).
  • OLG München, 24.01.2011 - 13 U 3970/10

    Gewährleistungsbürgschaft: Erweiterung der Bürgenhaftung durch Änderung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Nur dann, wenn eine förmliche Abnahme vereinbart ist und von dieser Regelung abgewichen wird, kann eine Erweiterung der Bürgenhaftung in Betracht kommen, weil dann eine Unsicherheit über den konkreten Zeitpunkt der Abnahme und das Vorliegen von Mängeln zum Zeitpunkt der Abnahme entstehen kann (vgl. OLG München IBR 2011, 140).
  • OLG Celle, 24.06.2010 - 13 U 186/09

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bei unzulässiger Doppelsicherung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Die Einrede aus § 821 BGB ist als echte Einrede, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, nicht von Amts wegen, sondern nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Prozess - wenn auch nur konkludent - geltend gemacht wird (BGH NJW 1991, 2140f; OLG Celle IBR 2011, 520).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95

    Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Die Gestellung der Bürgschaft als Austauschsicherheit durch den Auftragnehmer ist dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung nachkommen (BGHZ 136, 195; BauR 2002, 1543).
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97

    Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Zwar liegt in der Abkehr vom Vorschussanspruch zum Schadensersatzanspruch eine Klageänderung gemäß § 263 ZPO (vgl. BGH BauR 1998, 369 f).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 182/01

    Auszahlung des Sicherheitseinbehalts bei Stellung einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Die Gestellung der Bürgschaft als Austauschsicherheit durch den Auftragnehmer ist dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung nachkommen (BGHZ 136, 195; BauR 2002, 1543).
  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 263/79

    Setzung einer Frist zur Nachbesserung

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

  • BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - I-5 U 30/15   

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https://dejure.org/2019,19024
OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - I-5 U 30/15 (https://dejure.org/2019,19024)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2019 - I-5 U 30/15 (https://dejure.org/2019,19024)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2019 - I-5 U 30/15 (https://dejure.org/2019,19024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen Mängeln umfasst keinen frustrierten Werklohn für fremde Gewerke! (IBR 2019, 486)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 550
  • NZBau 2020, 86
  • ZfBR 2020, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Auf die Revisionen der Beklagten zu 1) und 5) und die Anschlussrevision der Klägerin hat der VII. Senat des Bundesgerichtshofs durch das am 22.02.2018 verkündete Urteil (- VII ZR 46/17 -) das Senatsurteil im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten zu 1) und 5) und zum Nachteil der Klägerin im Verhältnis zu den Beklagten zu 1) und 5) erkannt worden ist.

    Das Senatsurteil vom 19.01.2017 hat nach der Entscheidung des BGH (BauR 2018, 815 ff) keinen Bestand, soweit dort die Höhe des Schadens nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen worden war.

    Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 22.02.2018 ausführt, ist nicht von einer objektivierten Bewertung durch einen "Markt" auszugehen (BGH, BauR 2018, 815, juris Rn. 41).

  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16

    Bauvertrag: Schadensersatzanspruch statt der Leistung (kleiner Schadensersatz),

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Sie hätten bei einer Sanierung wiederverwendet werden können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 31.08.2018 - 13 U 191/16 -).

    Nach der von dem Beklagten zu 5) zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt -13 U 191/16- , BauR 2019, 282 ff) ist aber nicht das eingesetzte Material von vornherein herauszurechnen, denn der vereinbarte Werklohn, der Ausgangspunkt für die Schadensschätzung ist, umfasst auch die Materialkosten.

  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Dagegen komme - so der BGH - beispielsweise eine Schadensbemessung anhand der Vergütungsanteile in Betracht, die auf die mangelhafte Leistung entfallen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - VII ZR 181/00, BGHZ 153, 279, 284, juris Rn. 21, für die Ausführung mit minderwertigem Material).

    Teilweise wird mit Aurnhammer, BauR 1978, 356, der auf den mangelhaften Teil des Werkes entfallende Preisanteil ermittelt und dann die Frage gestellt, zu welchem Prozentsatz er seine Funktionen noch zu erfüllen vermag (vgl. auch BGHZ 153, 279 = NJW 2003, 1188 = BauR 2003, 533; Staudinger/Frank Peters/Florian Jacoby (2014) BGB § 634 Rdn. 115).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Gleichwohl hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Rechtsmittelgericht die Kosten des Rechtsstreits unter den Parteien nach dem Verhältnis des endgültigen Obsiegens und Unterliegens zu verteilen und kann dabei die einen im Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligten Streitgenossen betreffende Kostenentscheidung der Vorinstanz ändern (vgl. MDR 1981, 928 ff).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll (BGH BauR 2008, 344 ff).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Ein Erledigungsereignis ist eine Tatsache mit Auswirkungen auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit der Klage (BGHZ 155, 392 ff).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 87/12

    Leistungsumfang wird durch konkrete Angaben im LV bestimmt!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Der funktionale Mangelbegriff erweitert den vereinbarten Leistungsumfang (OLG Düsseldorf IBR 2013, 611).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Das kann der Fall sein, wenn z.B. eine auf die Ästhetik zielende Restaurierung einer älteren Hausfassade völlig misslingt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 666) oder aufgebrachten Dachziegel wasserdurchlässig sind (vgl. BGHZ 42, 232 ff) oder Sickerschächte bei nahezu wasserundurchlässigem Boden keine Versickerung ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf IBR 2011, 633).
  • BGH, 29.10.1964 - VII ZR 52/63

    Ausschließlichkeit der Gewährleistungsregelung der VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Das kann der Fall sein, wenn z.B. eine auf die Ästhetik zielende Restaurierung einer älteren Hausfassade völlig misslingt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 666) oder aufgebrachten Dachziegel wasserdurchlässig sind (vgl. BGHZ 42, 232 ff) oder Sickerschächte bei nahezu wasserundurchlässigem Boden keine Versickerung ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf IBR 2011, 633).
  • BGH, 25.02.1982 - VII ZR 161/80

    Mängelbeseitigungsansprüche nach Abnahme der Bauleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
    Der Umstand, dass die Minderung gemäß § 13 Abs. 6 VOB/B nur in den dort genannten Fällen möglich sei, hindere nicht die Geltendmachung eines an der Vergütung orientierten Minderwerts des Werks wegen des nicht beseitigten Mangels (BGH a.a.O. und Verweis auf BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 - VII ZR 161/80, BauR 1982, 277, 279, juris Rn. 31 f.; vgl. auch Kapellmann/Messerschmidt/Langen, VOB Teile A und B, 6. Aufl., § 13 VOB/B Rn. 392 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.12.1992 - 3 U 36/90

    Mißlungene Altfassadenrenovierung

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10

    Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63507
OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15 (https://dejure.org/2019,63507)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.11.2019 - 5 U 30/15 (https://dejure.org/2019,63507)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. November 2019 - 5 U 30/15 (https://dejure.org/2019,63507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 823 Abs 1 BGB, § 86 Abs 1 VVG
    Regressanspruch des Wohngebäudeversicherers nach Regulierung eines Wasserschadens: Anforderungen an einen deliktischen Schadensersatzanspruch bei mangelhafter Werkleistung

  • RA Kotz

    Deliktischer Schadensersatz bei mangelhaften Werkleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Dazu gehören Fälle, in denen durch eine fehlgeschlagene Baumaßnahme in das Bauwerk eingebrachte Sachen beschädigt werden oder in denen Mängel der Leistung zu Schäden an anderen, durch die Baumaßnahme nicht berührten Bauteile führen (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2005, Az.: VII ZR 158/03, m.w.N., juris).

    Das gilt auch dann, wenn die vertragliche Leistung - wie hier - den Schutz des beschädigten Bauteils (mit-)bezweckt (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2005, Az: VII ZR 158/03, Rn. 34, 36 m.w.N., juris).

  • OLG Jena, 11.07.2012 - 7 U 95/12

    Gewährleistungs- und Deliktshaftung

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Die Unterscheidung ist im Einzelfall anhand einer natürlichen und wirtschaftlichen Betrachtungsweise vorzunehmen (Anschluss OLG Jena, Urteil vom 11. Juli 2012 - 7 U 95/12).

    Die Unterscheidung ist im Einzelfall anhand einer natürlichen und wirtschaftlichen Betrachtungsweise vorzunehmen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11.07.2012, Az.: 7 U 95/12, Rn. 28 m.w.N., juris).

  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Dabei kommt es auf den Umstand, dass nach formaler Betrachtungsweise der Eigentümer von vornherein das Eigentum nur mangelbehaftet erhalten hat, nicht entscheidend an (vgl. sog. Schwimmschalterentscheidung - BGH, Urteil vom 24.11.1976, Az.: VIII ZR 137/75, juris).

    Der Senat verkennt nicht, dass die Abgrenzung zwischen einem dem neuerrichteten Bauwerk von vornherein insgesamt anhaftenden Mangel und einem (hier behaupteten) begrenzten Fehler, der erst später bei der Erbringung einer Teilleistung eines Einzelgewerks einen sich im Laufe der Jahre zusätzlichen Schaden an der sonst mangelfrei übereigneten Sache hervorgerufen haben könnte, schwierig ist (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 24.11.1976, Az.: VIII ZR 137/75, Rn. 28, juris).

  • OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13

    Nachunternehmer haftet dem Bauherrn für Feuchtigkeitsschäden!

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Die Revision wird unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Brandenburg vom 30.01.2019, Az.: 4 U 139/17, sowie der von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 22.01.2014, Az.: 5 U 1060/13, juris) gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO zugelassen.
  • OLG Brandenburg, 30.01.2019 - 4 U 139/17

    Werkvertrag: Deliktischer Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Die Revision wird unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Brandenburg vom 30.01.2019, Az.: 4 U 139/17, sowie der von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 22.01.2014, Az.: 5 U 1060/13, juris) gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO zugelassen.
  • BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 96/80

    Haftung des Baustoffherstellers

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Verletzt ist dann nur das Äquivalenzinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1981, Az.: VIII ZR 96/80; OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2012, Az.: 4 U 118/11; Thüringisches Oberlandesgericht, a.a.O., juris).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2012 - 4 U 118/11

    Schadensersatzanspruch einer Bauherrengemeinschaft wegen Verwendung mangelhafter

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Verletzt ist dann nur das Äquivalenzinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1981, Az.: VIII ZR 96/80; OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2012, Az.: 4 U 118/11; Thüringisches Oberlandesgericht, a.a.O., juris).
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99

    Eigentumsverletzung durch Ausdehnung von Schlacke, mit der ein Grundstück

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Dies ist zu bejahen, wenn das fehlerbehaftete Einzelteil mit der Gesamtsache bzw. dem später beschädigten (zunächst aber einwandfreien) anderen Teil zu einer nur unter Inkaufnahme von erheblichen Beschädigungen trennbaren Einheit verbunden worden ist, sowie in den Fällen, in denen der Mangel nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise behoben werden könnte (BGH, Urteil vom 12.12.2000, Az.: VI ZR 242/99, juris), der Fehler also von Anfang an die Gesamtsache, für deren Beeinträchtigung Schadensersatz begehrt wird, ergreift, etwa, weil die Sache als Ganzes wegen des Mangels von vornherein nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße zum vorgesehenen Zweck verwendbar ist (vgl. z.B.: Produkthaftung bei einem Austauschmotor - BGH, Urteil vom 24.03.1992, Az.: VI ZR 210/91, m.w.N.; Lieferung untauglicher Kalksandsteine zur Errichtung eines Hauses, das als Ganzes abgerissen werden muss - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2013, Az.: I-5 W 9/13, 5 W 9/13, jeweils juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2013 - 5 W 9/13

    Baustoffe - Mangelhafte Kalksandsteine produziert: Hersteller haftet!

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Dies ist zu bejahen, wenn das fehlerbehaftete Einzelteil mit der Gesamtsache bzw. dem später beschädigten (zunächst aber einwandfreien) anderen Teil zu einer nur unter Inkaufnahme von erheblichen Beschädigungen trennbaren Einheit verbunden worden ist, sowie in den Fällen, in denen der Mangel nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise behoben werden könnte (BGH, Urteil vom 12.12.2000, Az.: VI ZR 242/99, juris), der Fehler also von Anfang an die Gesamtsache, für deren Beeinträchtigung Schadensersatz begehrt wird, ergreift, etwa, weil die Sache als Ganzes wegen des Mangels von vornherein nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße zum vorgesehenen Zweck verwendbar ist (vgl. z.B.: Produkthaftung bei einem Austauschmotor - BGH, Urteil vom 24.03.1992, Az.: VI ZR 210/91, m.w.N.; Lieferung untauglicher Kalksandsteine zur Errichtung eines Hauses, das als Ganzes abgerissen werden muss - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2013, Az.: I-5 W 9/13, 5 W 9/13, jeweils juris).
  • BGH, 24.03.1992 - VI ZR 210/91

    Produkthaftung bei Weiterfresserschaden

    Auszug aus OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
    Dies ist zu bejahen, wenn das fehlerbehaftete Einzelteil mit der Gesamtsache bzw. dem später beschädigten (zunächst aber einwandfreien) anderen Teil zu einer nur unter Inkaufnahme von erheblichen Beschädigungen trennbaren Einheit verbunden worden ist, sowie in den Fällen, in denen der Mangel nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise behoben werden könnte (BGH, Urteil vom 12.12.2000, Az.: VI ZR 242/99, juris), der Fehler also von Anfang an die Gesamtsache, für deren Beeinträchtigung Schadensersatz begehrt wird, ergreift, etwa, weil die Sache als Ganzes wegen des Mangels von vornherein nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße zum vorgesehenen Zweck verwendbar ist (vgl. z.B.: Produkthaftung bei einem Austauschmotor - BGH, Urteil vom 24.03.1992, Az.: VI ZR 210/91, m.w.N.; Lieferung untauglicher Kalksandsteine zur Errichtung eines Hauses, das als Ganzes abgerissen werden muss - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2013, Az.: I-5 W 9/13, 5 W 9/13, jeweils juris).
  • OLG Rostock, 02.05.2002 - 7 U 155/01

    Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen Subunternehmer

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 51/83

    Deliktsrecht - Produzentenhaftung - Nutzungsinteresse - Integritätsschutz -

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   OLG Rostock, 05.05.2022 - 5 U 30/15   

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OLG Rostock, 05.05.2022 - 5 U 30/15 (https://dejure.org/2022,58057)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.05.2022 - 5 U 30/15 (https://dejure.org/2022,58057)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 5 U 30/15 (https://dejure.org/2022,58057)
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   OLG Rostock, 11.02.2022 - 5 U 30/15   

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OLG Rostock, Entscheidung vom 11.02.2022 - 5 U 30/15 (https://dejure.org/2022,57219)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - 5 U 30/15 (https://dejure.org/2022,57219)
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