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   OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02   

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https://dejure.org/2003,12932
OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02 (https://dejure.org/2003,12932)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.09.2003 - 5 U 31/02 (https://dejure.org/2003,12932)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. September 2003 - 5 U 31/02 (https://dejure.org/2003,12932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich des Mehrbedarfs, der durch einen ärztlichen Behandlungsfehler entstandenen Behinderung; Konkreter geldwerter Verlustposten als Aufwand in der Vermögenssphäre; Abgrenzung eines ersatzfähigen Mehrbedarfs von nicht ersatzfähigen Mühewaltungen im Rahmen elterlicher ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 843 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 843 Abs. 1, 4
    Berücksichtigung sog. Bereitschaftszeiten im Rahmen der Schadensberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02
    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, NJW 1999, 2819; BGH, VersR 1978, 149).

    Dritte können diese elterliche Zuneigung nicht leisten, weshalb es sich, um eine ersatzfähige Schadensposition i.S.d. § 843 Abs. 1 BGB darzustellen, um Tätigkeiten handeln muss, die sich aus dem allein den Eltern als engsten Bezugspersonen zugänglichen Bereich der unvertretbaren Zuwendung und aus sonstigen, selbstverständlichen, originären Aufgabengebieten der Eltern, insbesondere im Hinblick auf die Personensorge, herausheben (BGH, NJW 1999, 2819).

  • LG Berlin, 18.06.2002 - 7 S 8/02

    Sturz vom Behandlungstisch infolge einer Kreislaufschwäche nach Narkose ist nicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02
    Der Vermögenswert des "Bereitschaftsdienstes" ist deshalb im Sinne eines "Marktwertes" objektivierbar und deshalb auch ersatzpflichtig (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 91).
  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02
    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, NJW 1999, 2819; BGH, VersR 1978, 149).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02
    Ist dies der Fall, so kann der deshalb zu erstattende Betrag unterhalb der tariflichen Vergütung für eine fremde Hilfskraft liegen, da die Pflege in häuslicher Gemeinschaft gegebenenfalls einen geringeren Zeitaufwand erfordert (BGHZ 106, 28, 31).
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Danach sei die von den Eltern des Klägers aufgewendete Zeit mit dem Betrag von 10, 23 EUR netto nicht zu niedrig vergütet (vgl. auch OLG Zweibrücken 5 U 31/02 u. 5 U 62/06).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Es muss nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommen (BGH, NJW 1999, 2819 ff., juris Tz. 7 ff; BGH, NJW 1989, 766 f., juris Tz. 6/9 ff.; Senat, GesR 2005, 263 ff., juris Tz. 32; OLG Zweibrücken, GesR 2008, 356 f., juris Tz. 9 f.; GesR 2003, 389 f., juris Tz. 17 f. m.w.N.; OLG Hamm, VersR 2003, 1407 ff., juris Tz. 49; OLGR Frankfurt 2004, 191 ff., juris Tz. 59; vgl. auch: Grunsky, BB 1995, 937 ff.).

    Angesichts dessen ist der Vermögenswert des "Bereitschaftsdienstes" entgegen der Ansicht des Beklagten durchaus im Sinne eines "Marktwertes" objektivierbar und demgemäß auch ersatzpflichtig (OLG Zweibrücken GesR 2003, 389 f., juris Tz. 20; vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1407 ff., juris Tz. 53 ff.; a. A., allerdings unter Berücksichtigung dessen, dass der dortige Kläger - anders als hier - zuletzt 16 Jahre alt war: OLG Schleswig, GesR 2008, 162 f., juris Tz. 13).

  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

    Der 5.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Zweibrücken hat mehrfach entschieden, dass ein Bruchteil der tatsächlichen Bereitschaftsdienstzeit zu Grunde zu legen ist, der mit dem ungekürzten Stundensatz zu vergüten ist, wobei der Bruchteil je nach Fall 25 % oder 50 % der gesamten Bereitschaftszeit betragen kann (OLG Zweibrücken, Urt. v. 13.11.2007, Az.: 5 U 62/06 Tz.39 ff = NJW-RR 2008, 620: 25 %; Urt. v. 22.04.2008, Az.: 5 U 6/07 Tz.70: 25 %; Urt. v. 02.9.2003, Az.: 5 U 31/02 Tz.21 f: 50 %, alle veröffentlicht bei juris).

    Eine professionelle Pflegekraft steht zur Nachtzeit mehreren hilfebedürftigen Personen zur Verfügung und leistet dementsprechend vorhersehbare regelmäßige Dienste (vgl. auch OLG Zweibrücken, Urt. v. 02.09.20013, Az.: 5 U 31/02, Tz.18, juris).

  • OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07

    Schwerer Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung des

    Danach ist die von den Eltern des Klägers aufgewendete Zeit mit dem Betrag von 10, 23 EUR netto nicht zu niedrig vergütet (s. auch Senat 5 U 31/02 u. 5 U 62/06).
  • OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06

    Schadensersatz bei Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 2. September 2003 in dem Verfahren 5 U 31/02 = 2 O 384/01 LG Landau in der Pfalz, in dem die Parteien über andere Abrechnungszeiträume gestritten haben, seine Rechtsauffassung zur Erstattungsfähigkeit des Pflegeaufwandes der Eltern der Klägerin, auch soweit die so genannten Bereitschaftsdienstzeiten betroffen sind, seine Rechtsauffassung dargestellt.

    Der Sachverständige Prof. Dr. B... hat die Bereitschaftszeit in der Nacht in einem früheren Gutachten in dem zwischen den Parteien geführten Vorprozess (2 O 384/01 LG Landau in der Pfalz = 5 U 31/02 Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken) mit einer Stunde täglich bewertet.

  • OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10

    Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der

    Der vom Landgericht für den Zeitraum ab dem 3.9.1997 herangezogene Satz von 9, 00 EUR/Stunde stellt eine realistische Größe dar, die sich in ähnlicher Form auch in anderen Entscheidungen wiederfindet (OLG Düsseldorf VersR 2003, 1470 und NJW-RR 2003, 90: 20 DM/Stunde; OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721: 10,23 EUR; GesR 2003, 389: 20 DM/Stunde).
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