Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3127
OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06 (https://dejure.org/2006,3127)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.08.2006 - 5 U 31/06 (https://dejure.org/2006,3127)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. August 2006 - 5 U 31/06 (https://dejure.org/2006,3127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt: Verhandlungen mit dem Krankenhausträger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verhandlungen eines geschädigten Patienten mit einem Krankenhausträger als Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen den behandelnden Arzt; Ablehnung eines geltend gemachten Anspruchs sowie Ablehnung einer Fortführung von Gesprächen über diesen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlungen eines geschädigten Patienten mit einem Krankenhausträger als Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen den behandelnden Arzt; Ablehnung eines geltend gemachten Anspruchs sowie Ablehnung einer Fortführung von Gesprächen über diesen ...

  • Judicialis

    BGB § 203

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852; BGB § 425
    Verhandlungen mit dem Krankenhausträger hemmen nicht die Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 203
    Zur Verjährungshemmung von Arzthaftungsansprüchen gegen den Arzt bei Verhandlungen mit dem Krankenhausträger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung: Wann sind Verhandlungen endgültig beendet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    BGB § 203
    Hemmung der Verjährung gegen den behandelnden Arzt bei Verhandlungen mit dem Krankenhausträger; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung: Verhandlungen werden nur durch ein doppeltes Nein beendet! (IBR 2007, 674)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 311
  • VersR 2007, 1277
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06
    Erforderlich ist insoweit eine Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen, die durch ein klares und eindeutiges Verhalten einer Partei zum Ausdruck kommen muss (BGH vom 17.2. 2004 - VI ZR 429/02 = Bl. 131, 138 d.A.; Palandt-Heinrichs a.a.O. § 203 Rz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 170/97

    Abriss eines Venenkatheters darf nicht unbemerkt bleiben L

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06
    Zwar ist der Lauf der Verjährungsfrist sowohl gegenüber dem Krankenhausträger als auch gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt, wenn nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, dass ein für alle Beteiligten eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen mit dem Patienten für beide Versicherten tätig wird (vgl. OLG Düsseldorf AHRS II 0600/135 = VersR 2000, 457 Ls; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl. Rz. 488 c; OLG Rostock OLGR 2002, 89; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl. § 203 Rz. 3 a.E.).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06
    An die Substantiierungspflichten der klagenden Partei im Arzthaftungsprozeß sind aber nur maßvolle und verständige Anforderungen zu stellen (BGH VersR 2004, 1177; Steffen/Dressler a.a.O. Rz. 580).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 261/13

    Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Zustellung "demnächst" nach § 167 ZPO;

    Damit ist hier auch nach dem Verständnis des Klägers eine Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen im Sinne eines sog. doppelten Neins (vgl. OLG Oldenburg MDR 2008, 311; Palandt-Ellenberger § 203 Rn 4) durch die Beklagte erfolgt mit der Konsequenz des Endes der Hemmung zum 2.7.2012.
  • OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 159/11

    Arzthaftung: Beginn der Verjährung des deliktischen Schadensersatzanspruchs wegen

    Verhandlungen des geschädigten Patienten mit dem Krankenhausträger oder dessen Haftpflichtversicherer hemmen die Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt nur dann, wenn nach den gesamten Umständen zweifelsfrei und eindeutig davon auszugehen ist, dass der auch für den verantwortlichen Arzt eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen nicht nur für seinen Versicherungsnehmer - also den Krankenhausträger - sondern auch für den Arzt als mitversicherte Person tätig wird (Urteil des erkennenden Senats v. 19.12.2007 zum Az.: 4 U 171/06; OLG Düsseldorf VersR 2000, 457; OLG Oldenburg, VersR 2007, 1277; zum nämlichen Grundsatz in der allg. Haftpflichtversicherung vgl. auch BGH NJW-RR 1999, 1470; VersR 1991, 1033; 1990, 497).
  • OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13

    Architektenhaftung im Altfall: Verjährung eines schon vor Abnahme bestehenden

    Er muss dabei zum Ausdruck bringen, dass es keine weiteren Verhandlungen geben und er den Anspruch nicht erfüllen wird (OLG Oldenburg MDR 2008, 311 f.).
  • OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11

    Auftragnehmer unterschreibt Protokoll nicht: Abnahme trotzdem wirksam!

    Es muss vielmehr zusätzlich noch unmissverständlich deutlich gemacht werden, dass keine (weiteren) Verhandlungen mehr gewünscht werden (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2006, Az.: 5 U 31/06), mithin ist grundsätzlich ein sog. "doppeltes Nein" erforderlich (OLG Oldenburg, a.a.O., Palandt/Ellenberger,a.a.O., § 203 Rn. 4; Staudinger/Peters/Jacoby, a.a.O., § 203 Rn. 11).
  • OLG Jena, 19.12.2007 - 4 U 171/06

    Grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr

    Anerkannt ist, dass der Lauf der Verjährungsfrist bei Verhandlungen des Patienten mit dem für den Beteiligten eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer gehemmt wird (OLG Oldenburg VersR 2007, 1277-1278).

    Kann jedoch nach den gesamten Umständen davon ausgegangen werden, dass ein für den Beteiligten eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen mit dem Patienten für den Versicherten tätig wird, wird der Lauf der Verjährungsfrist gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2007, 1277 - 1278).

  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 26 U 145/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei verfahrenswidriger Annahme der Verjährung

    Zwar ist der Lauf der Verjährungsfrist sowohl gegenüber dem Krankenhausträger als auch gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt, wenn nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, dass ein für alle eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen für beide Versicherten tätig wird (vgl. OLG Oldenburg Urt. v. 23.08.2006 5 U 31/06, VersR 2007, 1277; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 457; Steffen/Dressler Arzthaftungsrecht 9. Aufl. Rdn 488).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 12 U 190/07

    Übergegangener Schadensersatzanspruch der Krankenkasse wegen fehlerhafter

    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23.08.2006 (VersR 2007, 1277 f), gegen die die Revision nicht zugelassen worden ist (BGH 27.03.2007, Az.: VI ZR 197/06) führt nicht zu einer anderen Sichtweise.
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   OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 31/06   

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https://dejure.org/2007,14116
OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 31/06 (https://dejure.org/2007,14116)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2007 - 5 U 31/06 (https://dejure.org/2007,14116)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 5 U 31/06 (https://dejure.org/2007,14116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 2 GmbHG
    GmbH: Schadensersatz gegen einen früheren Alleingeschäftsführer; Vortrags- und Beweislast für ausgleichende Vorteile; Anspruchskonkurrenz bei einem pflichtwidrig eingegangenen In-sich-Geschäft

  • Judicialis

    GmbHG § 43

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 43
    Zum Schadensersatzanspruch einer GmbH gegen früheren Alleingeschäftsführer wegen vorgenommener Auszahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung 43 GmbHG, Innenhaftung, Kreditvergabe, Pflichtverletzung nach 43 Abs. 2 GmbHG, Treuepflicht

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