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   OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12   

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https://dejure.org/2014,8265
OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12 (https://dejure.org/2014,8265)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.04.2014 - 5 U 311/12 (https://dejure.org/2014,8265)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. April 2014 - 5 U 311/12 (https://dejure.org/2014,8265)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Unentgeltliche Nachbarschaftshilfe - Haftung des helfenden Nachbarn

  • ra.de
  • RA Kotz

    Außenlampe in Nachbarschaftshilfe repariert - Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschaftshilfe: Kein Haftungsverzicht bei gefahrträchtigen Arbeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Pflegefall nach Stromschlag - Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung können auch bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe zur Haftung führen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn der Nachbar hilft und ein Dritter zum Pflegefall wird...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Nachbarschaftshilfe - Handwerkender Nachbar muss nach Stromschlag zahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fehler bei Montagearbeiten können auch bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe zur Haftung führen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflegefall nach Stromschlag - Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung können auch bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe zur Haftung führen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gefährliche Nachbarschaftshilfe auf dem Bau

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflegefall nach Stromschlag - Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung können auch bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe zur Haftung führen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein stillschweigender Ausschluss der Haftung bei gefahrenträchtiger Arbeit für Nachbarschaftshelfer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wenn Gefälligkeitshandlungen zur Gefahr werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende: Gefährliche Nachbarschaftshilfe - Handwerker muss zahlen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Haftung auch bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe möglich (hier: Pflegefall nach Stromschlag)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stromschlag durch Außenleuchte - Bauarbeiter wird zum Pflegefall: Für Pfusch haftet unter Umständen auch ein "Nachbarschaftshelfer"

  • blog.de (Kurzinformation)

    Auch unentgeltliche Nachbarschaftshilfe kann zur Haftung führen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auch unentgeltliche Nachbarschaftshilfe kann zur Haftung führen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Nachbarschaftshilfe: Haftung für fehlerhafte unentgeltliche Montagearbeiten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachbarschaftshilfe kann zu einer Haftung führen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung können auch bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe zur Haftung führen - Kein stillschweigender Ausschluss der Haftung bei gefahrenträchtiger Arbeit und Haftpflichtversicherung für Nachbarschaftshelfer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 1024/13

    Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Dinglich Nutzungsberechtigte und Vermieterin der Erdgeschoßwohnung ist Frau A.E.R., die wegen desselben Schadensereignisses in einem ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird (5 U 1024/13).

    Die Strafakten 2030 Js 58797/10 - 3 Ds Staatsanwaltschaft Koblenz nebst Sonderband "Gutachten" und die Akten des Parallelverfahrens 5 U 1024/13 OLG Koblenz waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Ihre auf dem dinglichen Nutzungsrecht gründende rechtliche Sachbefugnis hat sie auch tatsächlich allein ausgeübt, was der Kläger in dem gegen die Zeugin gerichteten Parallelverfahren 5 U 1024/13 selbst zutreffend in den Blick gerückt hat.

    Der Senat hat im vorliegenden Verfahren zu Lasten des Zweitbeklagten keinerlei Tatsachenstoff berücksichtigt, der sich aus dem Parallelverfahren 5 U 1024/13 ergibt.

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Seit der Entscheidung BGHZ 21, 102 - 112, auf die verwiesen wird, ist in der Rechtsprechung nämlich anerkannt, dass auch Gefälligkeitshandlungen rechtsgeschäftlicher Natur sein können und gegebenenfalls zur Haftung des Schuldners bei Schlechterfüllung führen.

    Insbesondere angesichts dieser dem Zweitbeklagten erkennbaren Gefahr, in die die Zeuginnen A.E.R. und Y.R. durch eine fehlerhafte Leistung geraten konnten, muss von einem Rechtsbindungswillen der Beteiligten ausgegangen werden (vgl. RG LZ 1923, 275; BGHZ 21, 102, 107; BGHZ 88, 373, 382).

    Hinzu kommt, dass nach Auffassung des Senats die Frage des Haftungsumfanges aus rechtserheblichen Gefälligkeitsverhältnissen nach den Umständen und der Gestaltung des Einzelfalles beurteilt werden muss (vgl. BGHZ 21, 102 - 112) und die Haftung hier wegen des Gefährdungspotentials von Elektroarbeiten nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten beschränkt ist.

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 267/78

    Gefälligkeitsflug

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Dem steht die Entscheidung BGHZ 76, 32 - 35 (Gefälligkeitsflug) nicht entgegen, weil der dortige Sachverhalt die Besonderheit aufwies, dass die maßgeblichen Haftungsvorschriften ausdrücklich einen (Beförderungs-) Vertrag voraussetzten.
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 13 U 223/07

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Unter diesem Aspekt hat etwa das Oberlandesgericht Stuttgart (NJW-RR 2009, 384) der Witwe eines bei Baggerarbeiten in Nachbarschaftshilfe Getöteten einen Ersatzanspruch mit der Begründung versagt, dem Nachbarschaftshelfer falle nur leichte Fahrlässigkeit zur Last.
  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 125/82

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Insbesondere angesichts dieser dem Zweitbeklagten erkennbaren Gefahr, in die die Zeuginnen A.E.R. und Y.R. durch eine fehlerhafte Leistung geraten konnten, muss von einem Rechtsbindungswillen der Beteiligten ausgegangen werden (vgl. RG LZ 1923, 275; BGHZ 21, 102, 107; BGHZ 88, 373, 382).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12

    Ankaufsrecht des Landes an begrünten privaten Innenhöfen im früheren Ostteil von

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Dass eine private Hoffläche auch dann befriedetes Besitztum ist, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus ohne Überwindung von Hindernissen betreten werden kann, ist in der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH zu § 123 StGB, aber auch in der Zivilrechtsprechung anerkannt (BGH, Urteil vom 12.07.2013 - V ZR 85/12).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Vorliegen von bauaufsichtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Ebenso wenig löst eine Verschärfung von DIN - Normen zwingend eine Nachrüstungspflicht des Verkehrssicherungspflichtigen aus (BGH, Urteil vom 2.3. 2010 - VI ZR 223/09).
  • OVG Hamburg, 04.01.1996 - Bs II 61/95

    Unerlaubte Handlung: Tötung durch versehentliche Betätigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Eine Pflicht zur Anpassung an die Anforderungen neuerer Vorschriften setzt voraus, dass dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr notwendig ist (vgl. zur öffentlich - rechtlichen Pflicht der Ertüchtigung des Brandschutzes Hamburgisches Oberverwaltungsgericht in NVwZ-RR 1997, 466 - 468).
  • BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Auf die Gründe der Entscheidung des BGH vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 - wird insoweit statt Wiederholung verwiesen.
  • BGH, 25.04.1961 - VI ZR 207/60

    Pflichten des Auslobers nach Ausrichtung eines Architektenwettbewerbs

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
    Dafür genügt es nämlich nicht, dass das Energieverbrauchgerät von außen bestimmungswidrig unter Strom geraten ist und diesen Strom lediglich weitergeleitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1961 - VI ZR 207/60, in VersR 1961, 617 - 618 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 07.07.2015 - 3 U 1468/14

    Hilfeleistung unter Nachbarn: Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

    Teilweise wird darauf abgestellt, ob die im Wege unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe zu erledigenden Arbeiten gefahrenträchtig sind (OLG Koblenz, Urteil vom 2. April 2014 - 5 U 311/12: Gefährdungshaftung bei Stromunfall auf befriedetem Grundstück).
  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 1024/13

    Umfang der Gefährdungshaftung für Stromschläge

    Montiert hatte die Lampe Anfang 2009 der Zeuge B. , der wegen desselben Schadensereignisses in einem Parallelverfahren in Anspruch genommen wird (5 U 311/12 OLG Koblenz).

    Die Akten des denselben Unfall betreffenden Parallelverfahrens 5 U 311/12 OLG Koblenz und die Strafakten 2030 Js 58797/10 - 3 Ds Staatsanwaltschaft Koblenz nebst Sonderband "Gutachten" waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    All das ist aber auch deshalb unerheblich, weil die Berufung mit ihren Ausführungen zur fehlenden fachlichen Qualifikation des Zeugen B. daran vorbeigeht, dass er nach den sachverständigen Feststellungen in dem Parallelverfahren 5 U 311/12 OLG Koblenz sowohl im Jahr 2008 die Steckdosen in der Küche als auch im Jahr 2009 die schadenstiftende Außenlampe richtig angeschlossen und verdrahtet hatte.

  • OLG Köln, 22.12.2015 - 5 U 135/15

    Haftung des behandelnden Arztes gegenüber nahen Angehörigen des Patienten

    Eine solche liegt vor, wenn der Dritte bestimmungsgemäß mit der vertraglichen Hauptleistung in Berührung kommt und nach der Anlage des Vertrags den Leistungsgefahren in ähnlicher Weise ausgesetzt ist wie der Gläubiger selbst (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2000, Az.: X ZR 203/98 = NJW 2001, 514, 516; OLG Koblenz, Urt. v. 02.04.2014, Az.: 5 U 311/12 = BeckRS 2014, 08625).
  • VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15

    Ersatzpflicht der Gemeinde bei freiwilliger Arbeit

    Allerdings umfasst die Haftung im Fall der Beauftragung von Helfern für Verrichtungen, die nach der Lebenserfahrung von vornherein mit einem erheblichen Risiko der Schädigung von Leib und Leben verbunden sind, über die Beachtung grundlegender Sicherheitsanforderung hinausgehend die Verpflichtung der vollständigen Absicherung des Helfers (vgl. zur Übernahme von Verpflichtungen bei gefahrengeneigter aber unentgeltlicher Hilfe: OLG Koblenz, Urteil vom 02.04.2014 - 5 U 311/12 -, juris).
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