Rechtsprechung
OLG Jena, 02.11.1993 - 5 U 312/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises; Voraussetzungen zur Anwendung des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (HausTWG); Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Werklieferungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KreisG Gera-Land, 18.05.1993 - 19 O 32/92
- OLG Jena, 02.11.1993 - 5 U 312/93
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.03.1990 - VII ZR 159/89
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 29.04.1988 - 19 U 307/87
Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HaustürWG); …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 30.03.1990 - 6 U 210/89
Vertreterbesuch; Einladung; Werkvertragsabschluß; Vorhergehende Bestellung; …
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- OLG Frankfurt, 20.04.1989 - 6 U 214/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 2 U 138/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88
Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung …
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- LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09 Als Ausnahmetatbestand und aus Gründen des effektiven Verbraucherschutzes ist der Begriff der Bestellung restriktiv auszulegen (Thüringer OLG, Urteil vom 02.11.1993, 5 U 312/93).
Bei der Beurteilung, ob dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht, ist darauf abzustellen, dass das Gesetz das Widerrufsrecht gewähren will, wenn das Verhalten des Gewerbetreibenden typischerweise zu Situationen führt, in denen eine Überrumpelung des Kunden zu befürchten ist (…BGHZ 109, 127, zitiert nach Juris, Rz. 15; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 956; Thüringer OLG, Urteil vom 02.11.1993, 5 U 312/93).
- OLG Hamburg, 17.01.2018 - 13 U 71/16
Kapitalanlage: Kausalität einer Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung; …
Es habe keine "vorherige Bestellung" des Besuchs der Zeugin F durch ihn gegeben, eine solche liege nur vor, wenn der Besuch zum Zwecke der Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen erfolge und es sich nicht bloß um eine Verabredung zur Präsentation bzw. Information handele; der Kläger verweist insoweit auf das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 02.11.1993, Az. 5 U 312/93.Es handelte sich bei der hier streitgegenständlichen Vorstellung der verschiedenen Fonds durch die Zeugin F auch nicht bloß um eine unverbindliche Präsentation (so aber im Fall des Thüringer Oberlandesgerichts, Urteil vom 02.11.1993, Az. 5 U 312/93), sondern der Kläger verband mit der Kontaktaufnahme die ganz konkrete Vorstellung, einen größeren Geldbetrag anzulegen.
Es ging dem Kläger darum, eine auch rechtlich verbindliche Anlageberatung zu erlangen, aus deren vermeintlicher Pflichtverletzung er ja auch nunmehr Ansprüche ableitet, und nicht lediglich sein Einverständnis mit einem Informationsbesuch zu erteilen (so aber lag - anders als hier - der Fall des Thüringer Oberlandesgerichts, Urteil vom 02.11.1993, Az. 5 U 312/93).
- LG Hamburg, 19.02.2016 - 302 O 290/13
Anlageberatungsvertrag: Ausschluss eines Widerrufsrechts nach dem HTürGG und dem …
Eine Bestellung ist vornehmlich nur in solchen Fällen gegeben, in denen der Kunde klar und deutlich zum Ausdruck bringt, dass er aus freien Stücken den Besuch eines Repräsentanten für Vertragsverhandlungen wünscht, um von der anderen Seite eine bindende rechtsgeschäftliche Erklärung zu erlangen (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 2.11.1993 - 5 U 312/93, zit. nach beck online).