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   KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03   

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https://dejure.org/2004,6116
KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03 (https://dejure.org/2004,6116)
KG, Entscheidung vom 23.01.2004 - 5 U 314/03 (https://dejure.org/2004,6116)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 5 U 314/03 (https://dejure.org/2004,6116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    Omen ./. Das Omen

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung einer Wortmarke; Untersagung der Benutzung der Bezeichnung "Das Omen" für Tonträger im geschäftlichen Verkehr; Geltendmachung von Werktitelrechten in Prozessstandschaft; Abwägung der Einzelfallumstände einer Verwechslungsgefahr

  • Judicialis

    MarkenG § 1; ; MarkenG § ... 5 Abs. 3; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; BGB § 744 Abs. 2; ; ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 516 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung einer auf Tonträgern verwendeten Wortmarke - hier: "Omen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    c) Dementsprechend hat der BGH auch dann beanstandungslos eine werktitelmäßige Verletzungshandlung auf eine Verwechslungsgefahr hin konkret geprüft, wenn der Verletzte sich (auch) auf Markenrechte berufen hat (BGH, GRUR 1961, 232, 233 - Hobby; GRUR 2000, 504, 506 - Facts; GRUR 2001, 1050, 1053 - Tagesschau; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rdnr. 912; ablehnend Ströbele/Hacker, a.a.O., § 14 Rdnr. 106).

    Auszugehen ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Kennzeichen und der Produkt-(werk-)nähe sowie der Kennzeichnungskraft des älteren Kennzeichens (BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin; GRUR 2001, 1050, 1051 und 1053 - Tagesschau).

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    Gemäß § 744 Abs. 2 BGB (der entsprechend auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts gilt, vgl. Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 744 Rdnr. 3, Vorbem. 6 vor § 709) kann ein Mitglied der Gemeinschaft im eigenen Namen die - vorliegend dringlichen - Abwehrrechte der Gemeinschaft geltend machen (BGHZ 94, 117; Palandt/Sprau, a.a.O, § 744 Rdnr. 3).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 171/00

    Entscheidung im Streit um den Filmtitel "Winnetous Rückkehr"

    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    aa) Inhaber von Werktitelrechten ist nicht nur der Urheber des Werkes, sondern jeder, der Werktitel tatsächlich im geschäftlichen Verkehr gegenüber der Öffentlichkeit genutzt hat in Verbindung mit dem Werk (BGH, GRUR 2003, 440 - Winnetous Rückkehr; Deutsch, WRP 2000, 1375, 1378).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    c) Dementsprechend hat der BGH auch dann beanstandungslos eine werktitelmäßige Verletzungshandlung auf eine Verwechslungsgefahr hin konkret geprüft, wenn der Verletzte sich (auch) auf Markenrechte berufen hat (BGH, GRUR 1961, 232, 233 - Hobby; GRUR 2000, 504, 506 - Facts; GRUR 2001, 1050, 1053 - Tagesschau; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rdnr. 912; ablehnend Ströbele/Hacker, a.a.O., § 14 Rdnr. 106).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    a) Grundsätzlich setzt zwar eine Rechtsverletzung eine markenmäßige Benutzung voraus, also eine solche als "betrieblicher Herkunftshinweis" (EuGH, GRUR Int. 1999, 438, 441 - BMW/Deinick; WRP 2002, 1415, 1419 - Arsenal; GRUR 2002, 804, 808 - Philipps; BGH GRUR 2001, 158, 160 - 3 - Streifen-Kennzeichnung; GRUR 2002, 171, 173 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 809, 810 s. - Frühstücksdrink).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 27/99

    Auto Magazin; Unterscheidungskraft eines Zeitschriftentitels

    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    Auszugehen ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Kennzeichen und der Produkt-(werk-)nähe sowie der Kennzeichnungskraft des älteren Kennzeichens (BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin; GRUR 2001, 1050, 1051 und 1053 - Tagesschau).
  • KG, 31.07.1998 - 5 W 4012/98
    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    d) Eine werktitelmäßige Verletzungshandlung kann nur unter ganz besonderen Umständen von vornherein aus dem Schutzbereich einer Marke ausgenommen sein, nämlich dann, wenn erkennbar nur ein fremder Titel in Bezug genommen (vgl. BGH, GRUR 1999, 191, 201 - Asterix-Persiflagen) wird (Ingerl/Rohnke, a.a.O.,§ 14 Rdnr. 912).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    Unter dem Schutz der Klagemarke (zum zulässigen Nebeneinander von Marken- und Werktitelschutz vgl. BGH, GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt) ist diese Reihe dann mit "Omen III" und den weiteren Titeln fortgesetzt worden.
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    a) Grundsätzlich setzt zwar eine Rechtsverletzung eine markenmäßige Benutzung voraus, also eine solche als "betrieblicher Herkunftshinweis" (EuGH, GRUR Int. 1999, 438, 441 - BMW/Deinick; WRP 2002, 1415, 1419 - Arsenal; GRUR 2002, 804, 808 - Philipps; BGH GRUR 2001, 158, 160 - 3 - Streifen-Kennzeichnung; GRUR 2002, 171, 173 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 809, 810 s. - Frühstücksdrink).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus KG, 23.01.2004 - 5 U 314/03
    a) Grundsätzlich setzt zwar eine Rechtsverletzung eine markenmäßige Benutzung voraus, also eine solche als "betrieblicher Herkunftshinweis" (EuGH, GRUR Int. 1999, 438, 441 - BMW/Deinick; WRP 2002, 1415, 1419 - Arsenal; GRUR 2002, 804, 808 - Philipps; BGH GRUR 2001, 158, 160 - 3 - Streifen-Kennzeichnung; GRUR 2002, 171, 173 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 809, 810 s. - Frühstücksdrink).
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • KG, 29.05.2007 - 5 U 162/04

    Markenrecht: Markenschutz für den Titel eines bespielten Tonträgers ("Das Omen");

    Die Kennzeichnung eines bespielten Tonträgers "Das Omen ..." kann als markenmäßiger Gebrauch die für bespielte Tonträger eingetragene Wortmarke "Omen" verletzen (Bestätigung von Kammergericht, GRUR-RR 2004, 137).

    Der Senat hat die Beklagte zu 1) im vorangegangenen Verfügungsverfahren antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt (Senat, GRUR-RR 2004, 137).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2018 - 20 U 46/17

    Nutzung einer Bezeichnung "Reitsportfachgeschäft Equitan" als Überschrift in

    Ausnahmsweise geht der Begriff der Benutzung i.S.v. § 15 Abs. 2 MarkenG aber über eine bloß titelmäßige Verwendung hinaus, wenn sich der Werktitel auch zu einem Hinweis auf die Herkunft des Werkes aus einem Unternehmen entwickelt hat (BGH GRUR 2010, 642 Rn. 37 - WM-Karten; BGH GRUR 2000, 70 Rn. 39 - SZENE), wie dies in der Rechtsprechung für bekanntere periodisch erscheinende Druckschriften (BGH GRUR 2003, 342 - Winnetou; BGH GRUR 2000, 504 - FACTS), bekannte Nachrichtensendungen (BGH GRUR 2001, 1050, 1052 - Tagesschau) oder für bekannte Obertitel eines auf Reihe angelegten Tonträgers (KG GRUR-RR 2004, 137 - Omen) anerkannt ist.
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