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   OLG Oldenburg, 22.08.1995 - 5 U 32/95   

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OLG Oldenburg, 22.08.1995 - 5 U 32/95 (https://dejure.org/1995,4006)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.08.1995 - 5 U 32/95 (https://dejure.org/1995,4006)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. August 1995 - 5 U 32/95 (https://dejure.org/1995,4006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 753 Abs. 1 S. 1 BGB; § 2042 BGB; § 11 Abs. 6 FrO 1965; § 11 Abs. 7 FrO 1965
    Anspruch auf Übertragung einer Nutzungsberechtigung an einer Grabstelle; Nutzungsbefugnis an Erbbegräbnissen; Übertragbarkeit und Vererbbarkeit einer Grabstelle; Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 753 Abs. 1 § 242 § 2042
    Erbauseinandersetzung über die Nutzungsberechtigung an Grabstellen (Erbbegräbnis)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übertragung einer Nutzungsberechtigung an einer Grabstelle; Nutzungsbefugnis an Erbbegräbnissen; Übertragbarkeit und Vererbbarkeit einer Grabstelle; Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 136
  • FamRZ 1996, 377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1972 - II ZR 86/69

    Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.08.1995 - 5 U 32/95
    Dadurch sollten die bei einer Realteilung von nicht gleichartig teilbaren Gegenständen durch Gestaltungsakt für den Richter kaum zu lösenden Schwierigkeiten vermieden und dem auch im Gemeinschaftsrecht geltenden Grundsatz gleichmäßiger Behandlung von Teilhabern Rechnung getragen werden, der regelmäßig nur durch eine Umsetzung des gemeinschaftlichen Gegenstandes in Geld und dessen Verteilung zuverlässig zu erreichen sein wird (BGHZ 58, 146, 147 unter ausdrücklichem Hinweis auf Motive II S. 883).

    Dabei ist nicht einmal zwingend, dass nur eine bestimmte Realverteilung in Betracht zu ziehen ist, um der Sache unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten gerecht zu werden; auch der Verzicht auf eine Aufhebung kann, wenn sich die Teilhaber nicht gütlich einigen, als gerechte Lösung in Betracht zu ziehen sein (BGHZ 58, 146, 148).

  • OLG Oldenburg, 09.04.1991 - 5 U 142/90

    Beweislast, Auskunftsanspruch, Miterbe, Nachlaß, Nachlaßgegenstand,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.08.1995 - 5 U 32/95
    Das Verfahren 7 0 161/90 LG Osnabrück - 5 U 142/90 - OLG Oldenburg betraf lediglich die im Feststellungsantrag aufgeführten Gegenstände (Briefmarkensammlung, Goldbarren, Silber- oder Goldmünzen).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.08.1995 - 5 U 32/95
    Vielmehr muss jedes andere Ergebnis für die eine bestimmte Aufteilung beanspruchende Partei schlechthin unzumutbar sein (BGHZ 68, 299, 304; LG Essen FamRZ 1981, 457 f.).
  • BFH, 22.01.2020 - II R 41/17

    Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

    Die Friedhofssatzung, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger des Friedhofs und dem Inhaber des Nutzungsrechts regelt, kann jedoch Rechtsnachfolgeregelungen für das Grabnutzungsrecht treffen, die an die bürgerlich-rechtliche Erbfolge anknüpfen und eine Übertragung auf die Erben bestimmen (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.08.1995 - 5 U 32/95, NJW-Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 136; VG München, Urteil vom 20.03.2008 - M 12 K 07.5955; vgl. auch Torsten F. Barthel, Gewerbearchiv Beilage Wirtschaft und Verwaltung Themenhefte Nr. 01/2016, 22 ff., unter VII.).

    c) Sieht die Friedhofssatzung eine Übertragung des Grabnutzungsrechts auf den Erben vor und stimmt dieser dem Übergang zu, erwirbt er das Nutzungsrecht nach den zivilrechtlichen Bestimmungen der Erbfolge i.S. der §§ 1922 ff. BGB (vgl. z.B. Urteil des OLG Oldenburg in NJW-RR 1996, 136; AG Pfaffenhofen, Urteil vom 21.12.2012 - 1 C 344/12, Rz 65 ff.).

  • OLG Bamberg, 16.08.2018 - 1 U 133/17

    Aufhebung eines Nießbrauchsrechts von Gesamtberechtigten

    (2) Für den ähnlich gelagerten Fall einer Gesamtberechtigung einer Erbengemeinschaft an einer Grabstelle als unteilbarem Recht hat das OLG Oldenburg (Urteil v. 22.08.1995, Az. 5 U 32/95) die Teilungsversteigerung unter den Inhabern als zulässig angesehen.
  • OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95

    Anspruch auf Erbauseinandersetzung; Realverteilung von Nachlassgegenständen und

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. August 1995 (5 U 32/95 - demnächst veröffentlicht u.a. in NJW-RR) dargelegt hat, sehen die Regelungen über die Aufhebung von Gemeinschaften auf Grund einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers gerade keine Möglichkeit einer richterlichen Teilung vor.
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 21.12.2012 - 1 C 344/12

    Nutzungsrecht an einer Grabstätte: Maßgebliches Recht im Hinblick auf die

    65 Entsprechend dem OLG Oldenburg in dessen Urteil vom 22.08.,1995, Az. 5 U 32/95 wird "die Nutzungsbefugnis an Erbbegräbnissen ... der Zugehörigkeit der Sonderrechte an Grabstellen zum öffentlichen Recht im Hinblick auf die Rechtsnachfolge und Übertragbarkeit dem Bürgerlichen Recht unterworfen".
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