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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05   

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https://dejure.org/2005,2841
OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05 (https://dejure.org/2005,2841)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.07.2005 - 5 U 33/05 (https://dejure.org/2005,2841)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 5 U 33/05 (https://dejure.org/2005,2841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Namensanmaßung: Name der Ehefrau als gemeinsame Internetadresse für die Familie

  • JurPC

    BGB § 12
    Domainnutzung bei Gestattung durch den Namensträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichnungsfunktion einer Domain-Adresse; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Namensanmaßung; Verwendung einer Domain unter einem bürgerlichen Namen durch einen Nichtnamensträger; Familiäre Zuordnungsfunktion eines Namens; Recht an der Domain als technische ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 12; ; BGB § 986 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12 Satz 1 § 986 Abs. 1 Satz 2
    Zur Zulässigkeit der Nutzung einer auf den Namen der Ehefrau lautenden Internet-Domain bei schuldrechtlicher Gestattung der Namensträgerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Domainnutzung bei Gestattung durch den Namensträger

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 41
  • ZUM 2006, 66
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Sie wird daher vom Verkehr als Identitätshinweis verstanden (vgl. schon OLG Hamm CR 1998, 241 "krupp.de", BGHZ 149, 191 "shell.de"; Foerstl, CR 2002, 518).

    Im Übrigen hat auch der BGH in der Shell-Entscheidung (BGHZ 149, 191) in einem obiter dictum eine von einem Treuhänder abgeleitete Domain des wahren Namensträgers nicht als "bemakelt" im Verhältnis zu einem weiteren Namensträger angesehen.

    Frau P. steht im Verhältnis zum Kläger deshalb ein besseres Recht an ihrem Namen zu, auf das sich auch der Beklagte als Gestattungsempfänger analog § 986 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen kann, weil sie sich, entsprechend dem vom BGH in der Shell-Entscheidung (BGHZ 149, 191) entwickelten "Gerechtigkeitsprinzip der Priorität bei der Registrierung der Domain" ("first come, first served"), (über den Beklagten) als erste die Domain "p..de" registrieren hat lassen.

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Auch hat der BGH in der Entscheidung "vossius.de" (MMR 2002, 456) deutlich gemacht, dass eine namensrechtliche Verwechslungsgefahr auch beseitigt bzw. abgemildert werden kann, indem der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt wird, dass es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage.

    In der genannten Shell-Entscheidung hat der BGH das Recht der Gleichnamigen über das genannte "Gerechtigkeitsprinzip der Priorität bei der Registrierung der Domain" (bekräftigt in BGH NJW 2002, 2096 "vossius.de" und BGH CR 2005, 362 "mho.de") gelöst: Kommen mehrere Personen als berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, gilt für sie hinsichtlich der Registrierung ihres Namens als Internetadresse grundsätzlich das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität.

  • OLG Hamm, 13.01.1998 - 4 U 135/97

    Verwendung eines Firmenschlagwortes als Internet-Domain-Adresse durch einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Sie wird daher vom Verkehr als Identitätshinweis verstanden (vgl. schon OLG Hamm CR 1998, 241 "krupp.de", BGHZ 149, 191 "shell.de"; Foerstl, CR 2002, 518).

    Da die Firma Shell mit ihrem Kennzeichen "shell.de" eine überragende Bekanntheit besitze, erwarte ein Internetnutzer, der in der Adresszeile den Domain-Namen "shell.de" angebe, auf die Homepage der Shell AG zu gelangen (ebenso LG Hamburg MMR 2000, 620 "joop.de", OLG Hamm CR 1998, 241 "krupp.de"; LG Düsseldorf MMR 2004, 111 "hudson.de").

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Die Notwendigkeit einer materiell-rechtlichen Prüfung ergibt sich auch bereits daraus, dass, wie der BGH wiederholt entschieden hat (BGHZ 148, 13 "ambiente"; BGH NJW 2004, 1793 "kurt-biedenkopf.de"), die DENIC aus Gründen der effizienten, schnellen und preiswerten Handhabung der Domain-Vergabe, die auch im öffentlichen Interesse liegt, bei Registrierung eines Domain-Namens keinerlei materiell-rechtliche Prüfungspflichten trifft.

    Bei der Interessenabwägung in den Fällen der Gleichnamigkeit kann etwa auch eine Rolle spielen, ob der andere Namensträger den Domain-Namen für sich selbst als Internet-Adresse überhaupt nutzen will (BGH NJW 2004, 1793 "kurt-biedenkopf.de").

  • LG Saarbrücken, 27.01.2004 - 7II O 116/03

    Verpflichtung zur Angabe des Verbindungspreises bei 0700-Nummern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Tatsächlich handelt es sich hierbei aber wohl um ein Scheinproblem (vgl. hierzu Rössel, "Stellvertretende Domain-Inhaberschaft des Providers", CR 2004, 754).

    Es handelt sich hier insbesondere um keinen Fall des sog. Domain-Grabbing, bei dem Unternehmen oder Privatpersonen Marken oder Unternehmenskennzeichen Dritter als eigenen Domain-Namen registrieren lassen, um sie dann zu veräußern (Fall einer missbräuchlichen Registrierung eines Domainnamens, vgl. hierzu Rössel CR 2004, 754).

  • OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03

    Haftung für rechtswidrige Domainnamen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Entsprechend der Entscheidung des OLG Celle in OLGR Celle 2004, 367 = MMR 2004, 486 = CR 2004, 772, mit der sich das Landgericht nicht ausreichend auseinander gesetzt habe, seien im "Domain-Recht" schuldrechtliche Gestattungen unbeachtlich.

    Diese Fallkonstellation betraf das Urteil des OLG Celle (OLGR Celle 2004, 367 = MMR 2004, 486 = CR 2004, 772), auf das sich der Kläger stützt.

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Zu einer entsprechenden Anwendung des Rechtsgedankens des § 986 Abs. 1 BGB hat der BGH grundlegend in BGHZ 122, 71 ("Decker" - und seither in ständiger Rechtsprechung - vgl. BGH GRUR 1994, 652 "virion", BGH GRUR 1998, 1034 "makalu") Stellung genommen.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Das Zögern des Beklagten, sich strafbewehrt zu verpflichten, konnte damit jedenfalls nicht mehr als Folge der von ihm vertretenen Rechtsansicht, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, verstanden werden (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2001, 1483), zumal der Beklagte zur Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits die vom Kläger verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung sogar abgeben könnte, ohne hierfür seine Rechtsansicht aufgeben zu müssen (vgl. BGH MDR 2000, 1233).
  • LG Hamburg, 01.08.2000 - 312 O 328/00

    "www.joop.de"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Da die Firma Shell mit ihrem Kennzeichen "shell.de" eine überragende Bekanntheit besitze, erwarte ein Internetnutzer, der in der Adresszeile den Domain-Namen "shell.de" angebe, auf die Homepage der Shell AG zu gelangen (ebenso LG Hamburg MMR 2000, 620 "joop.de", OLG Hamm CR 1998, 241 "krupp.de"; LG Düsseldorf MMR 2004, 111 "hudson.de").
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
    Zu einer entsprechenden Anwendung des Rechtsgedankens des § 986 Abs. 1 BGB hat der BGH grundlegend in BGHZ 122, 71 ("Decker" - und seither in ständiger Rechtsprechung - vgl. BGH GRUR 1994, 652 "virion", BGH GRUR 1998, 1034 "makalu") Stellung genommen.
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/88

    Unterwerfung durch Fernschreiben - Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

  • LG Düsseldorf, 27.08.2003 - 34 O 71/03

    Hudson.de

  • LG Hamburg, 26.01.2005 - 302 O 116/04

    Verletzung des Namensrechts eines Dritten durch Registrierung des Namens als

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.08.2007 - 5 U 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23571
OLG Celle, 09.08.2007 - 5 U 33/05 (https://dejure.org/2007,23571)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.08.2007 - 5 U 33/05 (https://dejure.org/2007,23571)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. August 2007 - 5 U 33/05 (https://dejure.org/2007,23571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsgutachtenvereinbarung: Zustandekommen durch Schweigen? (IBR 2008, 548)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 544
  • BauR 2008, 2074
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 06.02.2003 - 5 U 159/02

    Vorschuss wegen mangelhafter Bauleistungen; Werkvertrag über die schlüsselfertige

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 5 U 33/05
    Weicht die tatsächliche Ausführung der geschuldeten Bauleistung von den vertraglichen Vereinbarungen ab, so stellt dies auch dann einen Mangel dar, wenn das tatsächlich hergestellte Werk an sich mängelfrei ist (vgl. Urteil des Senats vom 6. Februar 2003 - 5 U 159/02 - in OLG Report 2003, 117),.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.10.2007 - 5 U 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,41909
OLG Celle, 18.10.2007 - 5 U 33/05 (https://dejure.org/2007,41909)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.10.2007 - 5 U 33/05 (https://dejure.org/2007,41909)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 5 U 33/05 (https://dejure.org/2007,41909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

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