Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 847
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 847
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Verletzungsfolgen; Zukünftige; Schmerzen
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 27.01.1988 - 2 O 345/87
- OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
- OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 331/88
Papierfundstellen
- VersR 1989, 598
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83
Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen; …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß der Beklagte als Eigentümer und zugleich derjenige, der den Zustand des Eingangsbereich seines Hauses tatsächlich beherrschte (BGH VersR 85, 839) im Zeitpunkt des Unfallgeschehens verkehrssicherungspflichtig war.Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht (im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen) folgt aus dem Grundsatz, daß jeder, der durch die Eröffnung des Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind (BGH VersR 63, 652; 727; 746; 64, 260; NJW 66, 1457; VersR 67, 605; NJW 68, 443; MDR 68, 395, VersR 85, 839).
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist von den Grundsätzen auszugehen, die der Große Senat des BGH in dem Beschluß vom 06.07.1955 (BGHZ 18, 149 ) aufgestellt hat. - BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61
Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht (im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen) folgt aus dem Grundsatz, daß jeder, der durch die Eröffnung des Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind (BGH VersR 63, 652; 727; 746; 64, 260; NJW 66, 1457; VersR 67, 605; NJW 68, 443; MDR 68, 395, VersR 85, 839).
- BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 215/73
Begriff der Säumnis
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
Antragswiederholung war daher nicht erforderlich (vgl. näher BGHZ 63, 95 = NJW 74, 2322; OLG Hamm NJW 74/1097; Bischof, Zivilprozeß RN 110). - BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74
Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
Nur solche Verletzungsfolgen sind nicht mitumfaßt, die bei der jetzt vorzunehmenden Bemessung noch nicht eingetreten sind oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGHZ 18, 167; VersR 1963, 1049; NJW 1976, 1149). - BGH, 01.04.1980 - VI ZR 36/79
Zum Regreßanspruch der Berufsgenossenschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
Eine solch ausdrückliche Ausklammerung ist zulässig (BGH NJW 80, 2755 1. Sp.). - BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67
Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht (im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen) folgt aus dem Grundsatz, daß jeder, der durch die Eröffnung des Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind (BGH VersR 63, 652; 727; 746; 64, 260; NJW 66, 1457; VersR 67, 605; NJW 68, 443; MDR 68, 395, VersR 85, 839). - BGH, 11.06.1963 - VI ZR 189/62
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
Nur solche Verletzungsfolgen sind nicht mitumfaßt, die bei der jetzt vorzunehmenden Bemessung noch nicht eingetreten sind oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGHZ 18, 167; VersR 1963, 1049; NJW 1976, 1149).
- OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 U 146/11
Arzthaftungsprozess: Rechtskraftwirkung des Schmerzensgeldurteils; …
Das ausdrückliche Ausklammern bei der Bemessung hat regelmäßig zur Folge, dass die entsprechenden Teilschäden im Fall einer komplementär erhobenen Feststellungsklage dem Feststellungstenor zugewiesen werden (vgl. BGH, NJW 1980, 2754, 2755; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1048, 1049; OLG Koblenz, VersR 1989, 598 (Kurzwiedergabe), juris Tz.55; Terbille, VersR 2005, 37, 39). - OLG Koblenz, 15.10.2001 - 12 U 2123/98
Schmerzensgeld: Darlegungslast hinsichtlich einer Hepatitis-Infektion während …
Das bedeutet bei verständiger Auslegung, das nur der ab Klageerhebung eintretende materielle Schaden betroffen sein kann (denn ein vorher bereits vorhandener Schaden hätte grundsätzlich beziffert geltend gemacht werden müssen) und dass bezüglich des immateriellen Schadens auf den Zeitraum nach der letzten Berufungsverhandlung abzustellen ist; denn das beziffert geltend gemachte Schmerzensgeld deckt allen zu diesem Zeitpunkt eingetretenen und absehbaren Schaden ab (vgl. z.B. OLG Koblenz, VersR 1989, 598 ). - OLG Karlsruhe, 15.12.2009 - 7 U 145/08
Umfang der Rechtskraft eines Urteils über einen Schmerzensgeldanspruch
Das ausdrückliche Ausklammern bei der Bemessung hat regelmäßig zur Folge, dass die entsprechenden Teilschäden im Fall einer komplementär erhobenen Feststellungsklage dem Feststellungstenor zugewiesen werden (vgl. BGH, NJW 1980, 2754, 2755; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1048, 1049; OLG Koblenz, VersR 1989, 598 (Kurzwiedergabe), juris Tz.55; Terbille, VersR 2005, 37, 39). - OLG Hamburg, 26.05.2000 - 14 U 146/99
Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schmerzensgeldanspruch
Handelt es sich jedoch um solche Zukunftsschäden, die in ihrem Eintritt und Ausmaß noch ungewiss sind, so kann der Geschädigte diese mit einem Risikozuschlag in sein Klagbegehren einbeziehen oder er kann zunächst nur ein Teilschmerzensgeld einklagen und sich die zukünftige Geltendmachung weiteren Schmerzengeldes vorbehalten (BGH, VersR 1961, 727; BGH, VersR 1975, 852 f., 854; OLG Koblenz, VersR 1989, 598 L; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 984 ; v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525 f., 530).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 331/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Verminderter Zuspruch; Größenordnung des geforderten Betrags; Teilabweisung; Kostenquotelung
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 27.01.1988 - 2 O 345/87
- OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
- OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 331/88
Papierfundstellen
- VersR 1990, 402
- AnwBl 1990, 398
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80
Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag
Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 331/88
Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Kl. beim unbezifferten Schmerzensgeldantrag die allgemeine Größenordnung seines Begehrens anzugeben (BGH VersR 1982, 96). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1991 - L 5 U 119/88
Zur Frage der Zuordnung kleinerer landwirtschaftlicher Unternehmen zur …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 331/88
Damit kommt hinsichtlich des Differenzbetrags von 2000 DM eine Teilabweisung nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 2.3.1989 - 5 U 119/88 = VersR 1989, 1267).
- OLG Hamm, 16.05.2018 - 7 U 2/18
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine abschüssige Straße herunter fahrenden …
Schließlich hat das OLG Koblenz, Urteil vom 15.6.1989, Az. 5 U 331/88, bei einer Kniescheibentrümmerfraktur mit nachfolgendem Kniescheibenverlust, Muskelminderung am rechten Oberschenkel und einer Gehbehinderung als Dauerschaden ein Schmerzensgeld von ca. 6.600,- EUR (nach Indexanpassung ca. 10.000,- EUR) ausgesprochen. - OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 115/13
Indizwirkung gemeinsamer Vergütungsregeln auf die Bestimmung der angemessenen …
Nur wenn der Kläger die Bemessung des Anspruchs der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts stellt und in der Klagebegründung lediglich unverbindliche Vorstellungen über die Größenordnung äußert, ist § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulasten des Beklagten anwendbar, sofern das Gericht von der Angabe des Klägers um nicht mehr als 20 - 30% (so zum Schmerzensgeld BGH, JurBüro 1965, 371; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 955; OLG Köln, ZfS 1994, 362, 363; OLG Koblenz, AnwBl. 1990, 398) nach unten abweicht. - ArbG Bocholt, 23.12.2011 - 1 Ca 1646/11
Geldentschädigung wegen einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
Erst ab einem höheren Verlust ist die Klage teilweise abzuweisen und der Kläger nach dem Verhältnis von Streitwert und Zuspruch an den Kosten zu beteiligen (vergleiche Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.04.1982, 22 W 9/82; Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.06.1989, 5 U 331/88; Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.10.1989, 18 U 37/88).
- OLG Koblenz, 20.01.2004 - 12 W 35/04
Bemessung der Beschwer und Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei der …
Eine teilweise Klageabweisung hat das Landgericht jedoch - unangefochten - gerade nicht ausgesprochen (vgl. zur Frage der Notwendigkeit einer solchen Teilentscheidung bei Abweichung von der Schmerzensgeldvorstellung des Klägers OLG Koblenz VersR 1990, 402). - LG Gießen, 01.11.1995 - 1 S 253/95
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
Zwangsvollstreckungsverfahren für eine wettbewerbsrechtliche …
Eine erhebliche Überschreitung kommt bei einer Größenordnung von 20 % in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 955; OLG Koblenz, AnwBl 1990, 398).