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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07   

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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07 (https://dejure.org/2014,35807)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.08.2014 - L 5 U 35/07 (https://dejure.org/2014,35807)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. August 2014 - L 5 U 35/07 (https://dejure.org/2014,35807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Wie-Beschäftigung - Handlungstendenz - fremdwirtschaftliche Zweckbestimmung - Nachbarschaftshilfe - Umfang

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89

    Erstattung der Kosten für eine Heilbehandlung; Ansprüche einer Allgemeinen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Handelt es sich jedoch um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher, Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden und Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind, besteht kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII (vgl. BSG SozR 3 - 2200 § 539 Nr. 6; BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Handelt es sich jedoch um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher, Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden und Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind, besteht kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII (vgl. BSG SozR 3 - 2200 § 539 Nr. 6; BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Entscheidend für die Beurteilung ist nicht allein die unmittelbar zum Unfall führende einzelne Verrichtung, sondern das Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens in einem größeren zeitlichen Zusammenhang (vgl. zum Vorstehenden BSGE 18, 143, 145; 31, 275, 277; BSG SozR 3 - 2200 § 539 Nr. 8).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kommt der (mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen) Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist, ausschlaggebende Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Dies betrifft nicht nur die im § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung eines ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit vom Versicherungsträger bestritten wird (vgl. Urteil des BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - zitiert nach Juris, Randnummer 12 und 13; Urteil des BSG vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R -, zitiert nach Juris, Randnummer 24).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Dies betrifft nicht nur die im § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung eines ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit vom Versicherungsträger bestritten wird (vgl. Urteil des BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - zitiert nach Juris, Randnummer 12 und 13; Urteil des BSG vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R -, zitiert nach Juris, Randnummer 24).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Wie bei allen sonstigen Zurechnungsentscheidungen sind für die Beurteilung des Versicherungsschutzes alle Umstände des Einzelfalles und das sich daraus ergebene Gesamtbild in Betracht zu ziehen, wobei auch Umfang und Zeitdauer der verrichteten bzw. vorgesehenen Tätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - m. w. N. auf die Rechtsprechung).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Notwendig ist, dass der Handelnde auch subjektiv ein Geschäft des anderen besorgen, also fremdnützig tätig sein wollte (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2005 - B 2 U 22/04 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - L 4 U 119/09

    Versicherter Personenkreis - Wie-Beschäftigter - Hilfe beim Hochziehen des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Ganz geringfügige (im Handumdrehen) verrichtete Tätigkeiten sind nicht arbeitnehmerähnlich und begründen keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Urteil des LSG NRW vom 30. April 2010 - L 4 U 119/09).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2004 - L 5 U 158/03

    Befreiung eines Unternehmers von der Haftung bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls;

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07
    Wenn die Arbeiten wesentlich durch Nachbarschaftshilfe geprägt sind, wird diese Tätigkeit nicht allein durch ihre Gefährlichkeit und Dauer (hier: Baumausästungsarbeiten, vgl. Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 16. September 2004 - L 5 U 158/03) nach Abs. 2 versicherungsgeschützt.
  • OLG Hamburg, 14.05.2004 - 1 U 26/04
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 104/65

    Unfallversicherungsschutz - Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften -

  • LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14

    Versicherungsschutz, Beigeladene

    Bei einer Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII braucht eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen nicht vorzuliegen; weiterhin sind die Beweggründe des Handelns für den Versicherungsschutz unerheblich (vgl. etwa LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.08.2014, L 5 U 35/07 Rz. 34).
  • SG Konstanz, 20.08.2019 - S 7 U 1583/18

    Kein Arbeitsunfall bei Mithilfe bei der Strohernte unter Verwandten

    Dies kann der Fall sein, wenn der Helfende bei der Tätigkeit die Erwartung hat, dass ihm die unterstützte Person später im Rahmen der Nachbarschaftshilfe bei eigenen Vorhaben zur Hand geht (vgl. Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.08.2014 - L 5 U 35/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 592/15
    Ganz geringfügige (im Handumdrehen) verrichtete Tätigkeiten sind nicht arbeitnehmerähnlich und begründen keinen Versicherungsschutz (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 27.08.2014 L 5 U 35/07 , juris; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.04.2010 L 4 U 119/09 juris).
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