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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1987
OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2009,1987)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2009 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2009,1987)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2009 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2009,1987)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • aufrecht.de

    Erstattung von anwaltlichen Abmahnkosten nach vorheriger Abmahnung durch einen Wettbewerbsverband

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Die zweite Chance"; Kostenpflicht einer auf eine Verbandsabmahnung erfolgten Anwaltsabmahnung

  • kanzlei.biz

    Streit der Obergerichte zu Anwaltsabmahnungen durch Wettbewerbsverbände

  • info-it-recht.de

    Kein Erstattungsanspruch anwaltlicher Abmahnkosten, wenn Wettbewerbsverein selbst zuvor abmahnte

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2

  • sewoma.de

    Keine doppelte Erstattung von Abmahnkosten, wenn erste Abmahnung erfolglos

  • kanzlei.biz

    Streit der Obergerichte zu Anwaltsabmahnungen durch Wettbewerbsverbände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    "Die zweite Chance"; Kostenpflicht einer auf eine Verbandsabmahnung erfolgten Anwaltsabmahnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die zweite Chance

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; 12 Abs. 1 S. 2 UWG
    Wettbewerbsverein hat nicht Anspruch auf doppelte Erstattung der Abmahnkosten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverband darf nicht Kosten für zweifache Abmahnung verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anwalts-Abmahnung nach eigener Abmahnung eines Wettbewerbsverbands nicht erstattungsfähig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei vorheriger eigener Abmahnung durch einen Interessenverband

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverein bekommt nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 103
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06

    Wettbewerbsrecht; Schadensersatz: Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Zwar hat lediglich das OLG Düsseldorf im Urteil vom 16.12.2008 (I-20 U 36/08 [Anl K 6]) einen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung neben einem Anspruch auf Kostenerstattung für eine eigene Abmahnung des dort klagenden Verbandes zugesprochen; in den durch die Urteile der Oberlandesgerichte München vom 13.11.2008 (29 U 3592/08 [Anl K 4]) und Brandenburg vom 4.4.2007 (7 U 175/06 [Anl K 5]) entschiedenen Fällen war - soweit ersichtlich - eine Kostenpauschale für die eigene Abmahnung gar nicht bzw. nicht rechtzeitig geltend gemacht worden.

    Das hierfür angeführte Argument, dass in solchen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine adäquate und im Rahmen der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Folge sei (vgl. Brandenburgisches OLG vom 4.4.2007 - 7 U 175/06, UA S.5 [Anl K 5]), lässt sich nach Überzeugung des Senates nicht mit den oben dargestellten Grundsätzen vereinbaren.

  • LG Hamburg, 31.01.2008 - 315 O 767/07

    Der Kläger ist der älteste Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.1.2008, Az. 315 O 767/07, wird zurückgewiesen.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 31.1.2008, Aktenzeichen 315 O 767/07, zu verurteilen, an ihn - den Kläger - weitere EUR 899, 40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Die oben dargestellten Grundsätze entsprechen zudem seit Jahren ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt z.B. BGH GRUR 2008, 928, 929 - Abmahnkostenersatz).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Anders als die Mitbewerber müssen Wettbewerbsvereine im Sinne von § 8 III Nr. 2 UWG, deren Tätigkeit die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nach der Satzung einschließt, zur Erfüllung des Satzungszwecks sachlich und personell so ausgestattet sein, dass sie durchschnittlich schwierige Abmahnungen ohne anwaltliche Hilfe mit eigenen Kräften bearbeiten können (vgl. BGH GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung; BGH GRUR 2004, 448 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV); zu derartigen Verbänden zählt der hiesige Kläger unbestritten.
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Zwar hatte der Bundesgerichtshof in der in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung "Fotowettbewerb" (GRUR 1970, 189, 190) in der Tat ausgeführt [Hervorhebung durch den Senat]: .
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Anders als die Mitbewerber müssen Wettbewerbsvereine im Sinne von § 8 III Nr. 2 UWG, deren Tätigkeit die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nach der Satzung einschließt, zur Erfüllung des Satzungszwecks sachlich und personell so ausgestattet sein, dass sie durchschnittlich schwierige Abmahnungen ohne anwaltliche Hilfe mit eigenen Kräften bearbeiten können (vgl. BGH GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung; BGH GRUR 2004, 448 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV); zu derartigen Verbänden zählt der hiesige Kläger unbestritten.
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg WRP 2009, 1569).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. September 2014 - 2 U 178/13, GRUR-RR 2015, 164, bei juris Rz. 36 f.; vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230, u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
  • LG Leipzig, 04.02.2010 - 8 O 1799/09

    Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmung

    Die von der Beklagten angesprochene Entscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.03.2009 ( Az: 5 U 35/08 ) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Bornkamm, a.a.O., Rn. 97a, u.H. auf BGH, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230 u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
  • OLG Dresden, 14.07.2010 - 12 U 357/10

    Geltendmachung einer Abmahnpauschale sowie vorprozessualer Anwaltskosten bei

    Was die geltend gemachten vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten anbelangt, verkennt die Argumentation der Beklagten, dass es vorliegend nicht um Fragen der - etwa missbräuchlichen - Mehrfachabmahnung (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 21.01.2010, I ZR 47/09, NJW 2010, 1208 f., zitiert nach [...]; BGH, Urteil vom 17.01.2002, I ZR 241/99, BGHZ 149, 371 ff., zitiert nach [...]; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11.03.2009, 5 U 35/08, WRP 2009, 1569 ff., zitiert nach [...]) oder etwa darum geht, ob der Kläger gehalten sein mag, sich in personeller und sachlicher Hinsicht so auszustatten, dass sich für typische und durchschnittlich schwierige Abmahnungen die Einschaltung eines Rechtsanwalts erübrigt (so: BGH, Urteil vom 12.04.1984, I ZR 45/82, NJW 1984, 2525 f., zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
   KG, 15.06.2010 - 5 U 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2648
KG, 15.06.2010 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2010,2648)
KG, Entscheidung vom 15.06.2010 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2010,2648)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2010,2648)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Bild im Bild" - Die unveränderte und erkennbare Abbildung eines Fotos in einem neuen Foto stellt einen urheberrechtlich relevanten Eingriff dar.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 24 Abs. 1; 97; § 242 BGB
    Urheberrechtsverletzung durch Bild im Bild

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 24 Abs 1 UrhG, § 51 UrhG, § 540 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 97 UrhG, § 242 BGB
    Matthias-Reim-Foto

  • Telemedicus

    Matthias-Reim-Foto - Lichtbild im Lichtbild

  • Telemedicus

    Matthias-Reim-Foto - Lichtbild im Lichtbild

  • beckmannundnorda.de

    Ist in einem Foto ein weiteres Foto sichtbar, so kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen - Matthias-Reim-Foto

  • aufrecht.de

    Unzulässigkeit der Abbildung eines Photos in einem anderen Photo (Matthias Reim)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Urheberrechts durch Abdruck und Veröffentlichung eines Lichtbildes in einem anderen Lichtbild ohne Urhebernennung oder Zustimmung des Fotografen des inneren Lichtbildes

  • kanzlei.biz

    "Matthias-Reim-Foto" - Das Bild im Bild

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Unzulässigkeit der Abbildung eines Fotos in einem anderen Foto (hier: Matthias Reim)

  • rechtsportal.de

    "Matthias-Reim-Foto"; Verletzung des Urheberrechts durch Veröffentlichung eines Lichtbilds im Lichtbild

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Das Foto eines Fotos kann ein Urheberrechtsverstoss sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Das Foto eines Fotos kann ein Urheberrechtsverstoss sein

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unverändertes kleines Bild von Matthias Reim im Bild urheberrechtswidrig

  • recht-hat.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Beurteilung eines "Bildes im Bild"

  • netzrecht.org (Kurzinformation)

    Sind Fotografien von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern zulässig?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ein "Foto in einem Foto" stellt eine Urheberrechtsverletzung dar

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Bild im Bild - Zulässigkeit von Bildzitaten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Beurteilung eines "Bildes im Bild"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 130
  • K&R 2010, 674
  • ZUM 2010, 883
  • afp 2011, 268
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus KG, 15.06.2010 - 5 U 35/08
    Dass dem so ist, folgt aus §§ 72, 15, 16 UrhG (vgl. auch BGH, Urt. v. 29.4.2010 - I ZR 69/08 - Vorschaubilder, Tz. 17).
  • AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20

    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung der Fotografie einer Protestaktion in

    Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit des Zitats ist daher, dass es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken hergestellt wird (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51 Rn. 3), unzulässig ist es dagegen, Werk oder Werkteile in das zitierende Werk nur zur Ausschmückung aufzunehmen (BGHZ 50, 147 - Kandinsky I), als Blickfang ohne Belegfunktion zu verwenden (OLG Hamburg ZUM-RD 2004, 75 (79); GRUR-RR 2003, 33 - Maschinenmensch; KG ZUM 2010, 883 - Lichtbild im Lichtbild) oder mit Zitaten eigene Ausführungen des Autors zu ersetzen (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8277
OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09 (https://dejure.org/2009,8277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.06.2009 - 25 W 444/09 (https://dejure.org/2009,8277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 25 W 444/09 (https://dejure.org/2009,8277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 569; ; VwGO § 68; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; RVG § 15 a; ; RVG § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4; RVG -VV Nr. 3100
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des einstweiligen Verfügungsverfahrens

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Die 1, 3 Verfahrensgebühr ist daher unter Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nur mit 0, 65 angefallen und in diesem Umfang erstattungsfähig (vgl. BGH Beschl. v.22.01.2008 - VIII ZB 57/07, Beschl. v. 30.04.2008- III ZB 8/08, zitiert nach juris).

    Zivilsenats des Bundesgerichtshofs.(vgl. Beschlüsse vom 20.10.2005, I ZB 21/05; vom 30.04.2009, III ZB 8/08; IV ZB 16/08; vom 18.08.2009, VIII ZB 17/09; vom 25.07.2008, zitiert nach juris), der sich der Senat angeschlossen hat.

  • OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09), Frankfurt (Beschluss vom 10.08.2009, 12 W 91/09), Celle (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09), dem Kammergericht (Beschluss vom 13.08.2009, 2 W 128/09) - zitiert jeweils nach juris - sowie dem 6. Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 22.06.2009, 6 WF 154/09) und anders als die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 11.08.2009, 8 W 339/09), OLG Dresden (Beschluss vom 13.08.2009, 3 W 793/09),Koblenz (Beschluss vom 01.09.2009, 14 W 553/09) und Köln (Beschluss vom 14.09.2009, 17 W 195/09) der Auffassung, dass § 15 a RVG wegen der zumindest entsprechend anwendbaren Überleitungsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung findet, weil der Auftrag zur Rechts-/Prozessvertretung des Antragstellers vor Inkrafttreten des § 15 a RVG (05.08.2009) erteilt worden ist.
  • KG, 13.10.2009 - 27 W 98/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Danach handelt es bei der Regelung des § 15 a RVG um eine Gesetzesänderung und nicht um eine bloße Klarstellung des wahren Willens des Gesetzgebers (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 13.10.2009, 27 W 98/09; Tz. 19; zitiert nach juris).
  • KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09), Frankfurt (Beschluss vom 10.08.2009, 12 W 91/09), Celle (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09), dem Kammergericht (Beschluss vom 13.08.2009, 2 W 128/09) - zitiert jeweils nach juris - sowie dem 6. Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 22.06.2009, 6 WF 154/09) und anders als die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 11.08.2009, 8 W 339/09), OLG Dresden (Beschluss vom 13.08.2009, 3 W 793/09),Koblenz (Beschluss vom 01.09.2009, 14 W 553/09) und Köln (Beschluss vom 14.09.2009, 17 W 195/09) der Auffassung, dass § 15 a RVG wegen der zumindest entsprechend anwendbaren Überleitungsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung findet, weil der Auftrag zur Rechts-/Prozessvertretung des Antragstellers vor Inkrafttreten des § 15 a RVG (05.08.2009) erteilt worden ist.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Die 1, 3 Verfahrensgebühr ist daher unter Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nur mit 0, 65 angefallen und in diesem Umfang erstattungsfähig (vgl. BGH Beschl. v.22.01.2008 - VIII ZB 57/07, Beschl. v. 30.04.2008- III ZB 8/08, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09

    Zur Anwendung des neuen § 15 a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09), Frankfurt (Beschluss vom 10.08.2009, 12 W 91/09), Celle (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09), dem Kammergericht (Beschluss vom 13.08.2009, 2 W 128/09) - zitiert jeweils nach juris - sowie dem 6. Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 22.06.2009, 6 WF 154/09) und anders als die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 11.08.2009, 8 W 339/09), OLG Dresden (Beschluss vom 13.08.2009, 3 W 793/09),Koblenz (Beschluss vom 01.09.2009, 14 W 553/09) und Köln (Beschluss vom 14.09.2009, 17 W 195/09) der Auffassung, dass § 15 a RVG wegen der zumindest entsprechend anwendbaren Überleitungsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung findet, weil der Auftrag zur Rechts-/Prozessvertretung des Antragstellers vor Inkrafttreten des § 15 a RVG (05.08.2009) erteilt worden ist.
  • BGH, 25.07.2008 - IV ZB 16/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Zivilsenats des Bundesgerichtshofs.(vgl. Beschlüsse vom 20.10.2005, I ZB 21/05; vom 30.04.2009, III ZB 8/08; IV ZB 16/08; vom 18.08.2009, VIII ZB 17/09; vom 25.07.2008, zitiert nach juris), der sich der Senat angeschlossen hat.
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Zivilsenats des Bundesgerichtshofs.(vgl. Beschlüsse vom 20.10.2005, I ZB 21/05; vom 30.04.2009, III ZB 8/08; IV ZB 16/08; vom 18.08.2009, VIII ZB 17/09; vom 25.07.2008, zitiert nach juris), der sich der Senat angeschlossen hat.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2009 - 12 W 91/09

    Anwendung des neugefassten § 15a RVG auf Altfälle

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09), Frankfurt (Beschluss vom 10.08.2009, 12 W 91/09), Celle (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09), dem Kammergericht (Beschluss vom 13.08.2009, 2 W 128/09) - zitiert jeweils nach juris - sowie dem 6. Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 22.06.2009, 6 WF 154/09) und anders als die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 11.08.2009, 8 W 339/09), OLG Dresden (Beschluss vom 13.08.2009, 3 W 793/09),Koblenz (Beschluss vom 01.09.2009, 14 W 553/09) und Köln (Beschluss vom 14.09.2009, 17 W 195/09) der Auffassung, dass § 15 a RVG wegen der zumindest entsprechend anwendbaren Überleitungsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung findet, weil der Auftrag zur Rechts-/Prozessvertretung des Antragstellers vor Inkrafttreten des § 15 a RVG (05.08.2009) erteilt worden ist.
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZR 10/08

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf jeweils eine Geschäftsgebühr für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09
    Die vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des BGH im Urteil vom 12.03.2009 - IX ZR 10/08, NJW 2009, 2068-2060 sowie des Hamburgischen OVG im Beschluss d vom 27.03.2009 - 2 So 201/08, NJW 2009, 2075-2077 stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 22.06.2009 - 6 WF 154/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08

    Festsetzung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • OLG Dresden, 13.08.2009 - 3 W 793/09

    Zeitliche Grenzen der Anwendung des § 15a RVG

  • OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 17/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Nichtenstehung von

  • OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 8 W 339/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

  • OVG Hamburg, 27.03.2009 - 2 So 201/08

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.12.2008 - 5 U 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,78350
OLG Köln, 10.12.2008 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2008,78350)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2008 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2008,78350)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2008,78350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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