Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 17.06.2020

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   KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20   

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https://dejure.org/2021,57474
KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20 (https://dejure.org/2021,57474)
KG, Entscheidung vom 15.09.2021 - 5 U 35/20 (https://dejure.org/2021,57474)
KG, Entscheidung vom 15. September 2021 - 5 U 35/20 (https://dejure.org/2021,57474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbe-Mail bei Werbe-Zusatz ohne Einwilligung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zweizeiliger werblicher Zusatz im Footer macht E-Mail zu rechtswidrigem Spam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bereits dann unerlaubte E-Mail-Werbung, wenn lediglich Zweizeiler im Footer

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 17.01.2022 - 5 W 152/21

    Catch-all-Funktion - Gegenstandswert bei Anspruch auf Unterlassung unerbetener

    Stehen mehrere E-Mail-Schreiben allerdings in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, ist eine Erhöhung um insgesamt 10% ausreichend, um dem erhöhten Angriffsfaktor der erneuten Belästigung durch eine weitere Zusendung mit werblichem Inhalt Rechnung zu tragen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 5 W 1146/20, S. 3 f. und KG Berlin, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 22).

    Nichts anderes kann für einen Werbeanruf im gewerblichen oder beruflichen Umfeld gelten (anders noch Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 21).

    Vielmehr ändert der Umstand, dass sich der Empfänger eines solchen Schreibens mit dessen Inhalt schon aufgrund (der Anbahnung) eines Vertragsverhältnisses zu befassen hat, nichts daran, dass der Absender die Aufmerksamkeit des Empfängers zusätzlich auf werbliche Inhalte lenkt, und kommt auch einer solchen werblichen Ansprache regelmäßig nicht nur Bagatellcharakter zu (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17, Rn. 25, juris; vgl. ferner Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 11).

    Stehen mehrere E-Mail-Schreiben allerdings in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, ist eine Erhöhung um insgesamt 10% ausreichend, um dem erhöhten Angriffsfaktor der erneuten Belästigung durch eine weitere Zusendung mit werblichem Inhalt Rechnung zu tragen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 5 W /20, S. 3 f.; Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 22).

    Nichts anderes kann nach vorstehenden Grundsätzen für einen - hier nicht gegebenen - Werbeanruf im gewerblichen oder beruflichen Umfeld gelten (anders noch Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 21).

  • LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22

    Zimmervermittlungsagentur - Wettbewerbsverletzung: Mutmaßliche Einwilligung in

    Die durch das rechtsverletzende Verhalten der Beklagten vermutete Wiederholungsgefahr hätte nur dadurch ausgeräumt werden können, wenn die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hätte (BGH, aaO Rn. 29; Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12, Rn. 25 f., juris; KG Berlin, Urteil vom 15.09.2021 - 5 U 35/20, Rn. 35 mwN, juris; LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009 - 1 O 379/08, BeckRS 2010, 19721, beck).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.06.2020 - 5 U 35/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50089
OLG Oldenburg, 17.06.2020 - 5 U 35/20 (https://dejure.org/2020,50089)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.06.2020 - 5 U 35/20 (https://dejure.org/2020,50089)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 5 U 35/20 (https://dejure.org/2020,50089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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