Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5830
OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2014,5830)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.01.2014 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2014,5830)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2014,5830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung bei fehlender Kostenregelung in einem außergerichtlichen Vergleich

  • verkehrslexikon.de

    Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung bei fehlender Kostenregelung in einem außergerichtlichen Vergleich

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 5 Abs. 3 b; ARB 94 § 17 Abs. 5 c cc; BGB § 437 Nr. 3; BGB § 440; BGB § 280
    § 5 Abs. 3 b ARB 94 kommt bei einem außergerichtlichen Vergleich nur bei Vorliegen einer zumindest konkludenten Kostenregelung zum Tragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein sachwidriges Kostenzugeständnis ohne zumindest stillschweigende Absprache

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 16.04.2010 - 19 U 142/09

    - Sonnenbrillen -, Buchauszug, Abkürzung der Verjährung, wichtiger Grund,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Der Vorschrift kommt bei der Inhaltskontrolle Leitbildfunktion im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu (in diesem Sinne OLG Köln, Urt. v. 16.4.2010 - 19 U 142/09 - juris).

    Auch das verstößt - jedenfalls im Zusammenspiel mit der zugleich durch die Klausel verkürzten Verjährungsfrist - gegen das gesetzliche Leitbild und ist unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB (vgl. OLG Köln, Urt. v. 16.4.2010 - 19 U 142/09 - juris; siehe auch Schmidt in: Bamberger/Roth, BGB, Ed. 29, 2013, § 309 Rdn. 59; OLG München - Urt. v. 3.11.2010 - 7 U 3083/10 - BeckRS 2010, 27223).

  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 135/04

    Umfang der Erstattungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Die allgemeine Klausel des § 1 ARB begrenzt die Leistungspflicht des Versicherers durch das Kriterium der Notwendigkeit (Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl. 2010, § 1 ARB 2000, Rdn. 36; BGH, Urt. v. 4.5.2005 - IV ZR 135/04 - VersR 2005, 936).

    Der Versicherungsnehmer kann nur erwarten, nach Maßgabe der ihm erteilten Deckungszusage innerhalb der vereinbarten Leistungsart und im Leistungsumfang des § 5 ARB Rechtsschutz zu erhalten und vom Versicherer in diesem Rahmen von den für seine Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten freigehalten zu werden (BGH, Urt. v. 4.5.2005 - IV ZR 135/04 - VersR 2005, 936).

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Was die Frage anbelangt, ob § 5 Abs. 3 b ARB für den Fall eines außergerichtlichen Vergleichs voraussetzt, dass eine zumindest konkludente Kostenregelung überhaupt getroffen worden sein muss (so Armbruster in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 5 ARB 2008, Rdn. 50), oder ob sie auch bei Fehlen einer solchen zum Tragen kommt, folgt der Senat der erstgenannten Ansicht (a. A. etwa Looschelders/Paffenholz, ARB, § 5 Rdn. 115; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl. 2010, § 5 ARB 2000, Rdn. 199; die dort zitierten Urteile des BGH vom 25.1.2006 - IV ZR 207/04 - VersR 2006, 404 - und des OLG Hamm - NVersZ 1999, 538 - erklären allein eine ausdrückliche Kostenregelung für entbehrlich; zum Meinungsstreit BGH, Urt. v. 25.5.2011 - IV ZR 59/09 - VersR 2011, 1005, m. w. N.).

    Soweit der Bundesgerichtshof sich in der Entscheidung vom 25.1.2006 (IV ZR 207/04 - VersR 2006, 404) zu einer konkludent vereinbarten Kostenaufhebung geäußert hat, ist die jenem Urteil zu Grunde liegende Fallgestaltung der hiesigen unter einem wesentlichen Aspekt nicht zu vergleichen: Dort war in außergerichtlichen Vergleichen eine umfassende Abgeltungsklausel aller gegenseitigen Ansprüche der Parteien festgehalten.

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Was die Frage anbelangt, ob § 5 Abs. 3 b ARB für den Fall eines außergerichtlichen Vergleichs voraussetzt, dass eine zumindest konkludente Kostenregelung überhaupt getroffen worden sein muss (so Armbruster in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 5 ARB 2008, Rdn. 50), oder ob sie auch bei Fehlen einer solchen zum Tragen kommt, folgt der Senat der erstgenannten Ansicht (a. A. etwa Looschelders/Paffenholz, ARB, § 5 Rdn. 115; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl. 2010, § 5 ARB 2000, Rdn. 199; die dort zitierten Urteile des BGH vom 25.1.2006 - IV ZR 207/04 - VersR 2006, 404 - und des OLG Hamm - NVersZ 1999, 538 - erklären allein eine ausdrückliche Kostenregelung für entbehrlich; zum Meinungsstreit BGH, Urt. v. 25.5.2011 - IV ZR 59/09 - VersR 2011, 1005, m. w. N.).

    Schon aufgrund einer sachgerechten Würdigung des Prozessstoffs und einer Betrachtung der Aussagen der Zeugen kann - ohne das Erfordernis, ihre Glaubwürdigkeit zu beurteilen - der Schluss gezogen werden, dass die Klägerin den ihr obliegenden Nachweis der Rechtsgrundlosigkeit ihrer Leistung, der wiederum davon abhängt, dass die ebenfalls in ihrer Beweislast stehenden Voraussetzungen der Risikobegrenzungsklausel festgestellt werden können, nicht geführt hat (zur Beweislast im Rahmen des § 5 Abs. 3 ARB BGH, Urt. v. 25.5.2011 - IV ZR 59/09 - VersR 2011, 1005; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl. 2010, § 5 ARB, Rdn. 188).

  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11

    Risikobegrenzung in der Rechtsschutzversicherung: Kostenzugeständnis bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Die maßgeblichen Grundsätze für die Auslegung und Anwendung der Klausel hat der Bundesgerichtshof in einer neueren, vom Landgericht der Sache nach auch zutreffend zitierten - allerdings fehlerhaft auf den hiesigen Fall übertragenen - Entscheidung klargestellt bzw. in Ergänzung seiner früheren Rechtsprechung dargelegt (BGH, Urt. v. 19.12.2012 - IV ZR 213/11 - VersR 2013, 232; siehe dazu die Anm. Cornelius-Winkler, r+s 2013, 172; Bauer; NJW 2013, 1008; Münkel, jurisPR-VersR 4/2013 Anm. 2):.

    Von einem nach dem Sinn der Klausel zu vermeidenden, den Versicherungsnehmer des Versicherungsschutzes (teilweise) beraubenden "ausdrücklichen oder konkludenten" sachwidrigen Kostenzugeständnis kann nach dessen Verständnishorizont nur dann die Rede sein, wenn es dazu eine eben zumindest stillschweigende Absprache gegeben hat (in diesem Sinne wohl auch Münkel, Anm. zu BGH, Urt. v. 19.12.2012 - IV ZR 213/11 -, jurisPR-VersR 4/2013 Anm. 2).

  • OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11

    Die Kostenminderungspflicht in § 17 Abs. 5 c cc ARB 94 verstößt gegen das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Unabhängig davon, dass die Klausel unter dem Aspekt der fehlenden Transparenz und der unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers für unwirksam gehalten wird (in diesem Sinne: OLG München, VersR 2012, 313; OLG Köln, VersR 2012, 1385; OLG Frankfurt, Urt. v. 1.3.2012 - 3 U 119/11 - juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2011 - 12 U 104/11 - juris; OLG Celle, r+s 2011, 515) und ungeachtet der genauen Reichweite der Obliegenheit und der Folgen ihrer etwaigen Verletzung, erschließt sich nicht, wieso der Beklagte einen "neuen" Rechtsstreit hätte vermeiden können.
  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Selbst wenn aus einem Lebenssachverhalt verschiedene Ansprüche hergeleitet werden und Verhandlungen sich über mehrere Jahre hingezogen haben, führt das nicht zum Vorliegen mehrerer Angelegenheiten (BGH, Urt. v. 9.2.1995 - IX ZR 207/94 - zfs 1995, 191).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Damit ist - im Sinne einer tatsächlichen Vermutung - zunächst einmal davon auszugehen, dass die Vertragsurkunde den Vergleichsinhalt zutreffend und vollständig wiedergibt (zur Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Vertragsurkunde siehe etwa BGH, Urt. v. 5.2.1999 - V ZR 353/97 - VersR 1999, 1373).
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Voraussetzung für das Vorliegen einer einzigen Angelegenheit sind ein einheitlicher Auftrag, ein identischer Rahmen (zum Beispiel mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche) und ein innerer Zusammenhang (Mayer in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, § 15 Rdn. 6-9; BGH, Urt. v. 21.6.2011 - VI ZR 73/10 - NJW 2011, 3167).
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 144/11

    Wirksamkeit einer Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13
    Unabhängig davon, dass die Klausel unter dem Aspekt der fehlenden Transparenz und der unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers für unwirksam gehalten wird (in diesem Sinne: OLG München, VersR 2012, 313; OLG Köln, VersR 2012, 1385; OLG Frankfurt, Urt. v. 1.3.2012 - 3 U 119/11 - juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2011 - 12 U 104/11 - juris; OLG Celle, r+s 2011, 515) und ungeachtet der genauen Reichweite der Obliegenheit und der Folgen ihrer etwaigen Verletzung, erschließt sich nicht, wieso der Beklagte einen "neuen" Rechtsstreit hätte vermeiden können.
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

  • OLG Hamm, 08.12.2004 - 20 U 151/04

    Bindung des Rechtsschutzversicherers an eine abweichende Kostenquote nach

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2011 - 12 U 104/11

    Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer das

  • OLG München, 03.11.2010 - 7 U 3083/10

    Buchauszugerteilungsanspruch des Handelsvertreters: Umfang der geschuldeten

  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 1360/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung:

  • OLG München, 22.03.2013 - 25 U 3764/12

    Prämienansprüche bei Altverträgen unterliegen der Verjährungsfrist des § 195 BGB

  • OLG Dresden, 27.09.2012 - 4 U 809/12

    Rechtsschutzversicherung; Privatrechtsschutz; Selbständige

  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 20 U 233/98

    Deckungsausschluß bei einer dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens nicht

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 48/17

    Auslegung eines Vergleichs über Erledigung von Ansprüchen

    Eine Angelegenheit kann mehrere Gegenstände umfassen, sofern diese bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (BGH, Urt. v. 8.5.2014 - IX ZR 219/13 - NJW 2014, 2126; Senat, Urt. v. 29.1.2014 - 5 U 37/13 - VersR 2014, 1320; OLG Köln, VersR 2017, 287).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28070
OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2013,28070)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.2013 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2013,28070)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2013,28070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflichten eines Bauunternehmers gegenüber dem Bauherrn

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Werkunternehmers bei der Errichtung eines Swimmingpools im Garten des Auftraggebers; §§ 631, 241 Abs. 2, 823 Abs. 1 und 2 BGB

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 631; BGB § 823
    Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem mit den Gefahren einer Baustelle vertrauten Bauherrn L

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 241 Abs 2 BGB, § 253 BGB, § 631 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Bauunternehmers bei einer Baustelle im Garten seines Privathauses

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflichten eines Bauunternehmers gegenüber dem Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen gegenüber dem Bauherrn?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauherrin stürzt in Pool-Baustelle - Bauunternehmer haftet nicht: Wer auf einer Baustelle herumspaziert, muss aufpassen!

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Begrenzte Verkehrssicherungspflichten des Bauunternehmers bei Bauarbeiten innerhalb eines abgeschlossenen Gartens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Bauherrn reduziert! (IBR 2013, 745)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 135
  • NZBau 2013, 775
  • VersR 2014, 210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82

    Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
    Bei diesem Personenkreis konnte davon ausgegangen werden, dass sie mit den Gegebenheiten und üblichen Gefahren einer Baustelle vertraut waren (BGH NJW 1985, 1078 Juris-Rn. 13; OLGR Hamm 2002, 190).

    Der Bauunternehmer muss im Allgemeinen auch nicht dafür sorgen, dass mit den Gegebenheiten einer Baustelle nicht vertraute Besucher ohne sachkundige Führung gefahrlos auf einer Baustelle umhergehen können (BGH, NJW 1985, 1078 Juris-Rn. 16).

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
    Eine offensichtlich fehlende Erfolgsaussicht ist dann anzunehmen, wenn für jeden Sachkundigen ohne längere Nachprüfung erkennbar ist, dass die vorgebrachten Berufungsgründe das angefochtene Urteil nicht zu Fall bringen können (vergl. hierzu die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, Bundestagsdrucksache 10/6409, S. 9, unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NJW 2002, 814).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
    Offensichtlichkeit setzt dabei nicht voraus, dass die Aussichtslosigkeit gewissermaßen auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (a.a.O. unter Verweis auf BVerfGE 82, 316).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09

    Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
    Er hat ein "Unglück" erlitten und kann dem Schädiger kein "Unrecht" vorhalten (zum Ganzen: BGH, NJW 2010, 1967 m. zahlr. w. N.).
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 6 U 202/98

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten eines Generalbauunternehmers bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
    Erschwernisse, die bereits mit beiläufigem Blick erkennbar sind und durch eine besonders vorsichtige Gehweise ausgeglichen werden können, müssen hingenommen werden (OLG Hamm, BauR 1999, 1325).
  • Drs-Bund, 11.11.1986 - BT-Drs 10/6409
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
    Eine offensichtlich fehlende Erfolgsaussicht ist dann anzunehmen, wenn für jeden Sachkundigen ohne längere Nachprüfung erkennbar ist, dass die vorgebrachten Berufungsgründe das angefochtene Urteil nicht zu Fall bringen können (vergl. hierzu die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, Bundestagsdrucksache 10/6409, S. 9, unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NJW 2002, 814).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.06.2013 - 5 U 37/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62758
OLG Köln, 10.06.2013 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2013,62758)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2013 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2013,62758)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2013,62758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,62758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 104 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Nachweis über Aufklärungsgespräch durch Zeugnis über übliche Aufklärungspraxis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Abweisung der Arzthaftungsklage wegen Fehlpositionierung zweier Schrauben im Spalt des Kalkaneo-Cuboidal-Gelenks, da kein Schaden entstanden ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.08.2013 - 5 U 37/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62756
OLG Köln, 26.08.2013 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2013,62756)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.08.2013 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2013,62756)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. August 2013 - 5 U 37/13 (https://dejure.org/2013,62756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,62756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht