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   OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12   

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OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12 (https://dejure.org/2013,52735)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.12.2013 - 5 U 372/12 (https://dejure.org/2013,52735)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 5 U 372/12 (https://dejure.org/2013,52735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wegen Verschweigens von Unfallzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Der Klägerin ist es nach Treu und Glauben nur dann verwehrt, sich hierauf zu berufen, wenn ihr der Vorwurf arglistigen Verhaltens - und damit eines schwerer wiegenden Fehlverhaltens - gemacht werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383; Beschl. v. 4.5.2009 - IV ZR 62/07 - VersR 2009, 968; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 28 Rdn. 111).

    Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschl. v. 4.5.2009 - IV ZR 62/07 - VersR 2009, 968).

    Denn häufig werden unrichtige Angaben aus Gleichgültigkeit, aus Trägheit oder einfach in der Annahme gemacht, dass sie bedeutungslos seien (vgl. BGH, Beschl. v. 4.5.2009 - IV ZR 62/07 - VersR 2009, 968 m.w.N.).

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Denn aus der maßgeblichen Sicht des Erklärungsempfängers erscheint das Formular als Erklärung des unterzeichnenden Zeugen K. und nicht als diejenige eines mit der Erfüllung von Obliegenheiten betrauten Dritten (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 304/93 - VersR 1995, 281; Senat, Urt. v. 6.10.2010 - 5 U 88/10 - VersR 2011, 1511).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10

    Fahrzeugversicherung: Zurechenbarkeit der Arglist eines Erklärungsgehilfen bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Denn aus der maßgeblichen Sicht des Erklärungsempfängers erscheint das Formular als Erklärung des unterzeichnenden Zeugen K. und nicht als diejenige eines mit der Erfüllung von Obliegenheiten betrauten Dritten (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 304/93 - VersR 1995, 281; Senat, Urt. v. 6.10.2010 - 5 U 88/10 - VersR 2011, 1511).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Deshalb kann die Ehegattengemeinschaft - selbst bei intaktem Eheverhältnis, welches zwischen der Klägerin und dem Zeugen K. bei Eintritt des Versicherungsfalls schon nicht mehr vorlag - nicht ohne weiteres die Annahme rechtfertigen, der Ehegatte sei als solcher Wissenserklärungsvertreter (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.1993 - IV ZR 72/92 - BGHZ 122, 388).
  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73

    Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Der Klägerin ist es nach Treu und Glauben nur dann verwehrt, sich hierauf zu berufen, wenn ihr der Vorwurf arglistigen Verhaltens - und damit eines schwerer wiegenden Fehlverhaltens - gemacht werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383; Beschl. v. 4.5.2009 - IV ZR 62/07 - VersR 2009, 968; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 28 Rdn. 111).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Das gilt selbst dann, wenn man zu ihren Gunsten annimmt, dass sie - was die Klägerin bestreitet und die Beklagte nicht substantiiert darlegt - von der in Art. 1 Abs. 3 EGVVG vorgesehenen Möglichkeit, die Bedingungen des offenbar noch unter Geltung des VVG a.F. abgeschlossenen Vertrages an das VVG n.F. anzupassen, Gebrauch gemacht hat (vgl. zu den für den Versicherer nachteiligen Folgen einer fehlenden Vertragsanpassung BGH, Urt. v. 12.10.2011 - IV ZR 199/10 - VersR 2011, 1550; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 28 Rdn. 7).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Die von der Beklagten vorgerichtlich behauptete Obliegenheitsverletzung durch Verlassen der Unfallstelle - mit Blick auf den in der Unfallschilderung vom 25.10.2011 erwähnten Gummiabrieb an der Verkehrsinsel - kommt ebenfalls nicht ernsthaft in Betracht (vgl. Senat, Urt. v. 12.6.2013 - 5 U 13/13; OLG Celle, Urt. v. 19.11.2009 - 8 U 79/09 - zitiert nach juris zur Frage der Wartepflicht bei Bagatellschäden).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Aus dieser Zielsetzung ergibt sich vielmehr die Notwendigkeit, den Versicherungsnehmer erst dann zu belehren, wenn die Erfüllung eines Aufklärungs- oder Auskunftsverlangens des Versicherers ansteht (BGH, Urt. v. 9.1.2013 - IV ZR 197/11 - VersR 2013, 297; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 28 Rdn. 107).
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 390/12

    Filmausfallversicherung: Versterben an einer rauschmittelbedingten Intoxikation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Erst in der Übertragung bestimmter Aufgaben liegt - wenn zu ihnen die Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Versicherer gehörten - der Grund, weshalb es gerechtfertigt ist, diese Erklärungen des Dritten dem Versicherungsnehmer zuzurechnen (zuletzt BGH, Urt. v. 16.10.2013 - IV ZR 390/12 - zitiert nach juris m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05

    Anforderungen an die Belehrung über die Folgen einer Verletzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12
    Eine ordnungsgemäße Belehrung hätte bei dieser Sachlage erfordert, die korrekte Belehrung - unter ausdrücklichem Hinweis auf die Ungültigkeit der veralteten Belehrung - zu wiederholen (vgl. grundsätzlich zu dem sich im Einzelfall ergebenden Erfordernis einer Wiederholung der Belehrung BGH, Beschl. v. 28.2.2007 - IV ZR 152/05 - VersR 2007, 683).
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OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.11.2013 - 5 U 372/12 (https://dejure.org/2013,49960)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. November 2013 - 5 U 372/12 (https://dejure.org/2013,49960)
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