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OLG Koblenz, 21.02.1995 - 5 U 39/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer eines Teichgrundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Eltern; Kinder; Teich; Grundstückseigentümer; Beaufsichtigung des Kleinkinds
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Frage der Haftung für einen Sturz eines Kleinkindes in einen Gartenteich - Gartenteich-Besitzer haftet nicht, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1426
- MDR 1995, 915
- VersR 1996, 986
Wird zitiert von ... (2)
- LG Rostock, 04.07.2018 - 10 O 10/15 2) Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und weiterer Gerichte (…vgl. BGH, a.a.O. Rn. 16, OLG Hamm…, Urteil vom 23. Mai 2001 - 13 U 253/00 - Rn. 24, LG Bonn…, Urteil vom 16. Mai 2008 - 3 O 503/07 - Rn. 16; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 5 U 39/95 -, Rn. 1 u 8, zitiert nach juris;… Hager in: Staudinger, BGB, Stand: 2009, § 823 Rn. E 45) zu einer Neutralisierung der Verkehrssicherungspflicht durch eine Aufsichtspflicht ergibt sich vorliegend kein anderes Ergebnis.
- OLG Köln, 26.05.1999 - 5 U 236/98 Dies kann unter Umständen auch die Verpflichtung beinhalten, schon bei Entstehen der Beiträgslücken dafür Sorge zu tragen, daß die schadensbedingte Verkürzung späterer Versicherungsleistungen von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW 94, 131; Senatsurteil vom 15.01.1997 - 5 U 39/95 -).