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   OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04   

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https://dejure.org/2004,18089
OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04 (https://dejure.org/2004,18089)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.12.2004 - 5 U 393/04 (https://dejure.org/2004,18089)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 5 U 393/04 (https://dejure.org/2004,18089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung; Mangelde Sicherung der Ladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 97/95

    Anspruch auf Schadensersatz aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04
    Unterlässt er dies und belädt er das Fahrzeug unsachgemäß, obwohl sich in der konkreten Situation die Notwendigkeit einer entsprechenden Sicherung der Ladung aufdrängen musste, lässt er die von ihm geforderte Sorgfalt in hohem Maße außer acht und handelt grob fahrlässig (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1392, 1393; OLG Düsseldorf, TranspR 1994, 251, 252; KG, Beschluss vom 28.7.1997 - 2 Ss 186/97 - 3 Ws (B) 397/97; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 536, 537).

    Denn eine gefestigte Branchenübung kann das Fehlverhalten des Transporteurs jedenfalls dann nicht als weniger schwerwiegend erscheinen lassen, wenn notwendige, naheliegende und wirtschaftlich zumutbare Sicherheitsvorkehrungen unterlassen werden (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1392, 1393; Berliner Kommentar zum VVG/Beckmann, 1999, § 61 Rdn. 60).

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 7 U 83/92

    Umfang der Haftungsbefreiung bei Vermietung eines Fahrzeugs; Begriff der groben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04
    Unterlässt er dies und belädt er das Fahrzeug unsachgemäß, obwohl sich in der konkreten Situation die Notwendigkeit einer entsprechenden Sicherung der Ladung aufdrängen musste, lässt er die von ihm geforderte Sorgfalt in hohem Maße außer acht und handelt grob fahrlässig (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1392, 1393; OLG Düsseldorf, TranspR 1994, 251, 252; KG, Beschluss vom 28.7.1997 - 2 Ss 186/97 - 3 Ws (B) 397/97; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 536, 537).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04
    Diese Begriffsbestimmung berücksichtigt den Grundgedanken des § 61 VVG , wonach der Versicherungsnehmer, der sich in Bezug auf das versicherte Interesse völlig sorglos oder sogar unlauter verhält, keine unverdiente Vergünstigung erhalten soll (BGH, Urteil vom 29.1.2003 - IV ZR 173/01).
  • KG, 28.07.1997 - 3 Ws (B) 397/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04
    Unterlässt er dies und belädt er das Fahrzeug unsachgemäß, obwohl sich in der konkreten Situation die Notwendigkeit einer entsprechenden Sicherung der Ladung aufdrängen musste, lässt er die von ihm geforderte Sorgfalt in hohem Maße außer acht und handelt grob fahrlässig (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1392, 1393; OLG Düsseldorf, TranspR 1994, 251, 252; KG, Beschluss vom 28.7.1997 - 2 Ss 186/97 - 3 Ws (B) 397/97; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 536, 537).
  • BGH, 15.01.1996 - II ZR 242/94

    Fristlose Kündigung einer Yachtkaskoversicherung wegen Gefahrerhöhung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04
    Der Versicherer, der sich auf Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG beruft, hat dabei die objektiven und subjektiven Voraussetzungen dieser Vorschrift darzulegen und zu beweisen (ständ. Rechtspr. des BGH, vgl. beispielhaft BGH, aaO., sowie BGH, NJW-RR 1996, 664).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09

    Versicherungsbedingungen - Einbeziehung - Darlegungslast

    Wer mit einem Anhänger einen PKW transportiert, hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass dieser entsprechend den in der Praxis anerkannten Regeln verkehrssicher geladen und gesichert ist (vgl. für das verkehrssichere Verstauen der Ladung auf einem Lkw Senat, Urt. v. 22.12.2004 - 5 U 393/04 - zfs 2006, 101; OLG Düsseldorf, TranspR 1994, 251).

    Unterlässt er dies, lässt er die von ihm geforderte Sorgfalt in hohem Maße außer acht und handelt grob fahrlässig (in diesem Sinne für den seiner Erkundigungspflicht über einschlägige Richtlinien nicht nachkommenden Transporteur Senat, Urt. v. 22.12.2004 - 5 U 393/04 - zfs 2006, 101).

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für

    Im Übrigen vermag die Branchenüblichkeit eines Fehlverhaltens die Klägerin als Versicherungsnehmerin ohnehin nicht zu entlasten (s.o., sowie Senat, Urt. v. 22.12.2004, 5 U 393/04-46).
  • LG Göttingen, 21.03.2014 - 4 O 172/11

    Schwertransport - Ladungsverlust - Haftung

    Angesichts der besonders hohen Gefahren, die von einem Zugfahrzeug mit beladenem Anhänger ausgehen, kann sie sogar verpflichtet sein, sich ggf. durch sachverständige Beratung sachkundig zu machen (vgl., OLG Saarbrücken, U. v. 22.12.2004, Az. 5 U 393/04).
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