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   OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09 - 93   

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https://dejure.org/2010,28457
OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09 - 93 (https://dejure.org/2010,28457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.12.2010 - 5 U 395/09 - 93 (https://dejure.org/2010,28457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 5 U 395/09 - 93 (https://dejure.org/2010,28457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Leistungskürzung der Vollkaskoversicherung bei unzureichender Ladungssicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Autotransport - Ladung unzureichend gesichert

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Porsche verkehrt herum transportiert - Gerät der Anhänger deshalb ins Schleudern, darf der Kfz-Versicherer die Leistung kürzen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Ladung unzureichend gesichert - Kürzung der Versicherungsleistung um 25 Prozent

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Wer mit einem Anhänger einen PKW transportiert, hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass dieser entsprechend den in der Praxis anerkannten Regeln verkehrssicher geladen und gesichert ist (vgl. für das verkehrssichere Verstauen der Ladung auf einem Lkw Senat, Urt. v. 22.12.2004 - 5 U 393/04 - zfs 2006, 101; OLG Düsseldorf, TranspR 1994, 251).

    Unterlässt er dies, lässt er die von ihm geforderte Sorgfalt in hohem Maße außer acht und handelt grob fahrlässig (in diesem Sinne für den seiner Erkundigungspflicht über einschlägige Richtlinien nicht nachkommenden Transporteur Senat, Urt. v. 22.12.2004 - 5 U 393/04 - zfs 2006, 101).

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Eine derartige Verkehrssitte besteht im Allgemeinen bei dem Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften (siehe BGH, Urt. v. 12.10.1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276).

    Dafür genügt es, wenn der Annehmende, wie hier, das ihm günstige schriftliche Angebot zu seinen Akten nimmt und es nicht erkennbar verwirft (siehe - im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften - BGH, Urt. v. 12.10.1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276; OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.5.2008 - 3 W 69/07 - Knerr in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 398 Rdn. 71; zum konkludenten Schweigen als Antragsannahme auch Kramer in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2006, § 151 Rdn. 5).

  • OLG Schleswig, 09.10.2008 - 16 U 39/08

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei einem Brand infolge von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Das verstößt gegen das, was sich jedem, gleichviel ob Fachmann oder Laie, hätte aufdrängen müssen und ist auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbar (siehe auch OLG Schleswig, VersR 2009, 633 - grobe Fahrlässigkeit beim leichtfertigen Umgang mit einem Brenner ohne vorheriges Lesen der Gebrauchsanleitung; OLG Oldenburg, r+s 1995, 129 - grobe Fahrlässigkeit desjenigen, der sich nicht mit den Besonderheiten eines Fahrzeugs vertraut gemacht hat).
  • BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97

    Begriff des Unfallschadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Das ist bei - wodurch auch immer ausgelösten - Aufprallschäden nicht der Fall, weil hier ein nicht zum kalkulierten Betriebsrisiko zählendes äußeres Ereignis jedenfalls hinzu getreten ist (vgl. Knappmann in: Prölss/Martin, WG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rdn. 61; BGH, Urt. v. 5.11.1997 - IV ZR 1/97 - VersR 1998, 179, für Aufprallschäden nach dem Umstürzen eines Fahrzeugs).
  • OLG Oldenburg, 25.01.1995 - 2 U 209/94

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Hochraumbully; Einfahrt in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Das verstößt gegen das, was sich jedem, gleichviel ob Fachmann oder Laie, hätte aufdrängen müssen und ist auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbar (siehe auch OLG Schleswig, VersR 2009, 633 - grobe Fahrlässigkeit beim leichtfertigen Umgang mit einem Brenner ohne vorheriges Lesen der Gebrauchsanleitung; OLG Oldenburg, r+s 1995, 129 - grobe Fahrlässigkeit desjenigen, der sich nicht mit den Besonderheiten eines Fahrzeugs vertraut gemacht hat).
  • KG, 28.07.1997 - 3 Ws (B) 397/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Der Fahrzeugführer hat dafür zu sorgen, Gefährdungen oder Beschädigungen durch die Beförderung der Ladung auszuschließen (KG, Beschluss vom 28.7.1997, 2 Ss 186/97 - 3 Ws (B) 397/97 -).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 278/09

    Sturmversicherung: Versicherungsschutz bei Wassereintritt infolge einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Was das in Buchst. A.2.9 S. 1 Halbs. 2 AKB 2008 statuierte Erfordernis eines Nachweises angefallener Mehrwertsteuer durch Vorlage der Reparaturrechnung anbelangt, führt diese Formulierung mit Blick auf die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nicht zur Intransparenz, denn dieses Erfordernis ist aus der für die Auslegung maßgeblichen Sicht eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers naturgemäß nur von Bedeutung, falls die Schadensbeseitigung im Wege der Reparaturkostenerstattung erfolgen soll (zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit des Ausschlusses fiktiver Mehrwertsteuererstattung - mit ausführlicher Begründung - Senat, Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 278/09 - VersR 2009, 924; zustimmend BGH, Hinweisbeschluss v. 4.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Was das in Buchst. A.2.9 S. 1 Halbs. 2 AKB 2008 statuierte Erfordernis eines Nachweises angefallener Mehrwertsteuer durch Vorlage der Reparaturrechnung anbelangt, führt diese Formulierung mit Blick auf die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nicht zur Intransparenz, denn dieses Erfordernis ist aus der für die Auslegung maßgeblichen Sicht eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers naturgemäß nur von Bedeutung, falls die Schadensbeseitigung im Wege der Reparaturkostenerstattung erfolgen soll (zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit des Ausschlusses fiktiver Mehrwertsteuererstattung - mit ausführlicher Begründung - Senat, Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 278/09 - VersR 2009, 924; zustimmend BGH, Hinweisbeschluss v. 4.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Dies gilt umso mehr, als es ihr ein Leichtes gewesen wäre, ihre Dokumentation der geschäftlichen Abläufe, aufgrund deren sie ihre Bedingungswerke den Regelungen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes - wie es gesetzlich geboten war - angepasst hat und die geänderten Bedingungen den Versicherungsnehmern der jeweiligen Verträge übersandt hat, zu überprüfen (vgl. zur Bedeutung von Risiko- und Verantwortungsbereichen für die Verschiebung der Vortragslast Senat, Urt. v. 3.11.2004 - 5 U 190/04 - VersR 2005, 929; zur sekundären Darlegungslast allgemein BGH, Urt. v. 23.10.2007 - XI ZR 423/06 - NJW-RR 2008, 1269).
  • OLG Saarbrücken, 25.11.1987 - 5 U 35/87

    Haftpflichtansprüche aus Schadensfällen Angehöriger; Jeweilig geltende Fassung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
    Der Sachvortrag des Klägers ist geeignet, das Auswechseln der AKB im Sinne einer rechtsgeschäftlich vereinbarten Änderung des streitgegenständlichen Versicherungsvertrags schlüssig zu begründen (zur Einbeziehung geänderter AVB in einen bestehenden Vertrag im Wege der Vertragsänderung Senat, Urt. v. 25.11.1987 - 5 U 35/87 - VersR 1989, 245; OLG Hamm, VersR 1994, 37; OLG Bamberg, VersR 1998, 833).
  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 20 U 360/92

    Pflicht des Versicherers zur Einbeziehung neuer AVB

  • OLG Bamberg, 13.03.1997 - 1 U 160/96

    Voraussetzungen für die Einbeziehung geänderter Allgemeiner

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 7 U 83/92

    Umfang der Haftungsbefreiung bei Vermietung eines Fahrzeugs; Begriff der groben

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06

    Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus einem Vermögensverwaltungsvertrag;

  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im

  • OLG Brandenburg, 14.05.2008 - 3 W 69/07

    Anforderung an die Äußerung des Annahmewillens bei lediglich rechtlich

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 356/10

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Kürzung des Rettungskostenersatzes wegen grob

    Im Übrigen zeigen schon die objektiven Gründe der Annahme grober Fahrlässigkeit - vor allem das unterschiedliche Gewicht erheblicher Regelverletzungen - die Notwendigkeit, das Maß der Schwere des Verschuldens von vornherein unterschiedlich zu tarieren (siehe - für § 81 Abs. 2 VVG - Senat, Urt. v. 1.12.2010 - 5 U 395/09 -).
  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 31/21

    Leitbild der Vollkaskoversicherung; grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung der

    Zum selben Ergebnis kommt die ganz herrschende Rechtsprechung (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 30.10.2014 - 4 U 165/13, r+s 2015, 340 = juris Rn. 103; LG Aachen, Urt. v. 14.07.2011, 2 S 61/11, SP 2011, 375 = juris Rn. 18 m. w. N.; siehe auch, ohne dies zu thematisieren OLG Saarbrücken Urt. v. 1.12.2010 - 5 U 395/09, r+s 2013, 169 = juris Rn. 71; OLG Naumburg, Urt. v. 3.12.2009 - 4 U 133/08, BeckRS 2010, 19857 unter II.4; anders, ohne dies zu thematisieren LG Erfurt Urt. v. 8.6.2010 - 8 O 1204/09, VersR 2011, 335 = juris Rn. 30; AG Duisburg Urt. v. 24.2.2010 - 50 C 2567/09, BeckRS 2010, 10925) .
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19

    1. Der Einbau eines anderen Fahrzeugmotors und die anschließende Benutzung des

    Für die Bemessung der Kürzung gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass insoweit nicht von einem "festen" oder "regelmäßigen Einstiegswert" auszugehen ist, sondern erst eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls das konkrete Kürzungsmaß ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 1. Dezember 2010 - 5 U 395/09-93, RuS 2013, 169; Urteil vom 15. Dezember 2010 - 5 U 147/10-29, RuS 2012, 392; Urteil vom 13. März 2018 - 5 U 35/17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2016 - 8 O 7495/15

    Zur Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

    Betriebsschäden sind also solche, die im Zusammenhang mit dem normalen Betrieb des Fahrzeugs stehen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 01. Dezember 2010 - 5 U 395/09 -, juris Rn. 56).
  • LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11

    Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Ebenfalls nur vorsorglich im Hinblick auf ein mögliches Berufungsverfahren wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass hier grobe Fahrlässigkeit zu bejahen wäre, dies vorliegend nach Auffassung des Gerichts nur zu einer Kürzung um ¼ führen dürfte, da der Schuldvorwurf an die Klägerin sich allenfalls im Grenzbereich zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit bewegt und es hier lediglich um eine eventuell unterbliebene Alltagshandlung geht (vgl. auch OLG Saarbrücken v. 1.12.10, 5 U 395/09, Rn. 67-69).
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