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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26000
OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13 (https://dejure.org/2013,26000)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.2013 - 5 U 40/13 (https://dejure.org/2013,26000)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 2013 - 5 U 40/13 (https://dejure.org/2013,26000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Ist Kostenübernahme auch von Laborkosten durch Versicherung unsicher, muss Arzt dies dem Patienten mitteilen

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Haftungsfalle Wunschleistung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 299
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13
    Es gehört zu den Pflichten des behandelnden Arztes, den Patienten vor unnötigen Kosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren, soweit er über bessere Kenntnisse und ein besseres Wissen verfügt (BGH NJW 2000, 3429, Tz. 33, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.01.2012, Az. 1 U 87/12, Tz. 5, juris).
  • OLG München, 08.02.2012 - 1 U 4547/11

    Arzthaftung: Abrechnung einer über das Maß des medizinisch Notwendigen

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13
    Geht eine Behandlung über das Maß des medizinisch Notwendigen hinaus, darf der Arzt die auf Verlangen des Patienten erbrachten Leistungen nur dann abrechnen, wenn er ihn zuvor darüber aufgeklärt hat, dass die beabsichtigte Behandlung über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgeht (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.02.2012, Az. 1 U 4547/11, Tz. 4, juris).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13
    Die nicht ordnungsgemäße Fristsetzung hätte dann Folgen haben können, wenn der Beklagte in erster Instanz einen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen gestellt hätte, und das Landgericht diesen Antrag wegen Verspätung abgelehnt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2001, Az. VI ZR 268/00, juris).
  • BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09

    Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13
    In der Regel entspricht es auch dem Willen und Interesse der Beteiligten sowie den Bedürfnissen der Praxis, dass bei Übersendung von Untersuchungsmaterial an den Laborarzt durch den behandelnden Arzt ein Vertragsverhältnis zwischen Laborarzt und Patient begründet wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. II ZR 188/09, Tz. 10, juris).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2013 - 1 U 87/12

    Behandlungsvertrag: Hinweispflicht des Krankenhauses bei vorhandener Privatklinik

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13
    Es gehört zu den Pflichten des behandelnden Arztes, den Patienten vor unnötigen Kosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren, soweit er über bessere Kenntnisse und ein besseres Wissen verfügt (BGH NJW 2000, 3429, Tz. 33, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.01.2012, Az. 1 U 87/12, Tz. 5, juris).
  • OLG Koblenz, 20.11.2017 - 5 U 958/17

    Wiederholte Werkstattbesuche beweisen nicht das Scheitern der

    Nicht prüffähige, pauschale Behauptungen genügen nicht (OLG München, MDR 2017, 483; OLG Köln, MDR 2014, 299).
  • OLG Koblenz, 25.09.2017 - 5 U 427/17

    Zur Arzthaftung wegen unterlassener Kenntnisnahme eines Laborbefundes

    Nicht prüffähige, pauschale Behauptungen genügen nicht (OLG München, MDR 2017, 483; OLG Köln, MDR 2014, 299).
  • LG Berlin, 07.02.2019 - 6 S 9/17

    Voraussetzungen der Pflicht zur Aufklärung über Behandlungskosten

    Es ist wiederholt obergerichtlich entschieden worden und auf Zustimmung in der Literatur gestoßen, dass bei Zweifeln an der medizinischen Wirksamkeit bzw. Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Behandlung durch den Arzt auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen für den betroffenen Patienten aufzuklären ist (BGH, Urt. v. 01.02.1983, VI ZR 104/81, NJW 1983, 2630, 2631; OLG Köln, Urt. v. 18.09.2013, 5 U 40/13, BeckRS 2013, 16964; OLG Stuttgart, Urt. v. 16.04.2002, 14 U 71/01, BeckRS 2002, 30471642; OLG Hamm, Urt. v. 14.03.2001, 3 U 197/00, NJW 2002, 307; BeckOGK/Walter, 01.07.2017, BGB, § 630c Rn. 53; Palandt/Weidenkaff, 77. Auflage 2018, BGB, § 630c Rn. 9 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70162
OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13 (https://dejure.org/2014,70162)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.12.2014 - 5 U 40/13 (https://dejure.org/2014,70162)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 5 U 40/13 (https://dejure.org/2014,70162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    Mit zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, hat das Landgericht aus dem unmissverständlichen Wortlaut der Vergleichsvereinbarung der Parteien über die Jahre vor 2006 (Bl. 33 d.A.) darauf geschlossen, dass dem Kläger deutlich sein musste, dass sich die Beklagte rechtlich hinsichtlich des Vorliegens von Berufsunfähigkeit ab 2006, über die die Parteien streiten, gerade nicht binden wollte, und zwar auch nicht in Gestalt eines befristeten Anerkenntnisses (allgemein zu den Anforderungen an ein Anerkenntnis: BGH, Urt. v. 12.11.2003 - IV ZR 173/02 - VersR 2004, 96; BGH, Urt. v. 28.02.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777).

    Jedenfalls dann, wenn der aus einer überlegenen Verhandlungsposition heraus agierende Versicherer den Versicherungsnehmer nicht über diese Nachteile belehrt hat, kann er sich insoweit auf entsprechende Vereinbarungen nach Treu und Glauben nicht berufen (vgl. BGH, Urt. v. 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; ähnlich schon BGH, Urt. v. 12. November 2003 - IV ZR 173/02 - VersR 2004, 96).

    Rechtsfolge einer unzulässigen, weil unter Ausnutzung einer überlegenen Verhandlungsposition zustande gekommenen Vereinbarung ist vielmehr nur, dass sich der Versicherer nach Treu und Glauben nicht darauf berufen könnte, dass bei Prüfung des Vorliegens von Berufsunfähigkeit die Gesundheitsverhältnisse des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt eines neuen Antrags maßgebend sein sollen (BGH, Urt. v. 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; Lücke, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 12 BU Rn. 15).

    Außerdem erhält der Versicherungsnehmer Schutz durch das Beweisrecht, unter Umständen bis hin zu einer Beweislastumkehr für bestimmte konkrete Tatsachen, dann, wenn aufgrund des mit den befristeten Vereinbarungen verbundenen Zeitablaufes für ihn tatsächlich Beweisschwierigkeiten entstanden sind (BGH, v. 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; Lücke, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 12 BU Rn. 15; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2.Aufl., § 46 Rn. 152).

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; Lücke, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28.Aufl., § 2 BU Rdn. 37).

    Auch wenn der Betriebsinhaber nur noch einer "Verlegenheitsbeschäftigung" nachgehen könnte, muss er sich auf eine solche nicht verweisen lassen (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86).

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090; Senat, Urt. v. 13.04.2005 - 5 U 842/01-67 - NJW-RR 2006, 250; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).

    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; Lücke, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28.Aufl., § 2 BU Rdn. 37).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090; Senat, Urt. v. 13.04.2005 - 5 U 842/01-67 - NJW-RR 2006, 250; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).

    Hiervon kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn er, etwa aufgrund der Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte, auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbußen zu befürchten hätte (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090).

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    Maßgebend ist demnach grundsätzlich - d.h. von etwaigen Fallbesonderheiten abgesehen - die letzte konkrete Berufsausübung, so wie sie in noch gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht beeinträchtigt war (BGH, Urt. v. 22.09.1993 - IV ZR 203/93 - VersR 1993, 1470).

    Andernfalls, wenn sich der bedingungsgemäß festgelegte Grad von Berufsunfähigkeit an einem fortlaufend absinkenden Leistungsniveau des Versicherten als Vergleichsmaßstab orientierte, wäre die Berufsunfähigkeitsversicherung entwertet (BGH, Urt. v. 22.09.1993 - IV ZR 203/93 - VersR 1993, 1470).

  • BGH, 12.11.2003 - IV ZR 173/02

    Zulässigkeit von Vereinbarungen für den Versicherungsfall in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    Mit zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, hat das Landgericht aus dem unmissverständlichen Wortlaut der Vergleichsvereinbarung der Parteien über die Jahre vor 2006 (Bl. 33 d.A.) darauf geschlossen, dass dem Kläger deutlich sein musste, dass sich die Beklagte rechtlich hinsichtlich des Vorliegens von Berufsunfähigkeit ab 2006, über die die Parteien streiten, gerade nicht binden wollte, und zwar auch nicht in Gestalt eines befristeten Anerkenntnisses (allgemein zu den Anforderungen an ein Anerkenntnis: BGH, Urt. v. 12.11.2003 - IV ZR 173/02 - VersR 2004, 96; BGH, Urt. v. 28.02.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777).

    Jedenfalls dann, wenn der aus einer überlegenen Verhandlungsposition heraus agierende Versicherer den Versicherungsnehmer nicht über diese Nachteile belehrt hat, kann er sich insoweit auf entsprechende Vereinbarungen nach Treu und Glauben nicht berufen (vgl. BGH, Urt. v. 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; ähnlich schon BGH, Urt. v. 12. November 2003 - IV ZR 173/02 - VersR 2004, 96).

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 203/93
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    Maßgebend ist demnach grundsätzlich - d.h. von etwaigen Fallbesonderheiten abgesehen - die letzte konkrete Berufsausübung, so wie sie in noch gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht beeinträchtigt war (BGH, Urt. v. 22.09.1993 - IV ZR 203/93 - VersR 1993, 1470).

    Andernfalls, wenn sich der bedingungsgemäß festgelegte Grad von Berufsunfähigkeit an einem fortlaufend absinkenden Leistungsniveau des Versicherten als Vergleichsmaßstab orientierte, wäre die Berufsunfähigkeitsversicherung entwertet (BGH, Urt. v. 22.09.1993 - IV ZR 203/93 - VersR 1993, 1470).

  • OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11

    Anforderungen an den Sachvortrag in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; Lücke, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28.Aufl., § 2 BU Rdn. 37).
  • OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 5 U 562/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedeutung des Rechts auf Arbeitszeitgestaltung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    Zu einer darüber hinausgehenden Fortbildung oder Umschulung ist der Versicherte allerdings nach § 2 Abs. 1 B-BUZ nicht verpflichtet (BGH, Urt. v. 11.12.1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436; BGH, Urt. v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171; Senat, Urt. v. 10.04.2002 - 5 U 562/01 - 38 - NJW-RR 2003, 528-530).
  • KG, 07.06.2002 - 6 U 5317/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
    In diesen Fällen wird eine Umorganisation, insbesondere wenn sie die Einstellung zusätzlichen Personals erfordert, schnell die Schwelle dessen, was noch sinnvoll und zumutbar ist, erreichen (vgl. dazu etwa KG, VersR 2003, 491; OLG Koblenz, VersR 2002, 469).
  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

  • OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln

  • OLG Hamm, 21.06.1996 - 20 U 351/94

    Anspruch auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente aus einer

  • OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung -

  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

  • OLG Saarbrücken, 13.04.2005 - 5 U 842/01

    Abtretung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Eintritt des

  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 5 U 44/16

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    In dem Rechtsstreit 12 O 284/09 vor dem Landgericht Saarbrücken (5 U 40/13 vor dem Senat) hat der Kläger Rentenleistungen ab dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2009 und lediglich Feststellung hinsichtlich der Beitragsfreistellung verlangt.

    Durch Urteil vom 19.12.2014 des Saarländischen Oberlandesgerichts (5 U 40/13) wurde die Beklagte antragsgemäß verurteilt.

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Das betrifft alle Umstände, die die weitere Berufsausübung zur überobligationsmäßigen Anstrengung werden lassen, vor allem den gesundheitlichen Raubbau (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89; Senat, Urt. v. 19.12.2014 - 5 U 40/13 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27348
OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13 (https://dejure.org/2014,27348)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.03.2014 - 5 U 40/13 (https://dejure.org/2014,27348)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. März 2014 - 5 U 40/13 (https://dejure.org/2014,27348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt muss "Umplanungen" prüfen und an die Gesamtplanung anpassen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmer plant mit: Fehlerhafte Planung des Architekten wirkt nicht haftungsmindernd! (IBR 2014, 679)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 168/05

    Anspruch des Bauherrn bei einer gesamtschuldnerischen Haftung von Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13
    Eine gegebenenfalls von sachverständiger Seite vorgenommene Quotelung der Verursachungsbeiträge ist unbeachtlich (OLG Celle, Urteil vom 28. März 2006, 14 U 168/05).
  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 242/99

    Klage gegen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13
    Der Antrag der Klägerin ist bei verständiger Würdigung des Prozessvortrags der Klägerin, der so auszulegen ist, wie es nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig und interessengerecht ist, als Forderung von Schadensersatz zu verstehen (BGH, Urteil vom 23. November 2000, Az. VII ZR 242/99).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 440/00

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrages

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13
    Dies hindert seine Zulässigkeit aber nicht (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001, Az. VII ZR 440/00).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13
    Eine erneute Tatsachenfeststellung ist darüber hinaus geboten, wenn sich das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, weil es die durchgeführte Beweisaufnahme anders wertet (BGHZ 158, 269; 162, 313).
  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13
    Tritt nämlich der Ablehnungsgrund, auf den sich die Partei beruft, in der mündlichen Verhandlung zutage, so muss das Ablehnungsgesuch spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden (BGH, Beschluss vom 05. Februar 2008 - VIII ZB 56/07).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13
    Eine erneute Tatsachenfeststellung ist darüber hinaus geboten, wenn sich das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, weil es die durchgeführte Beweisaufnahme anders wertet (BGHZ 158, 269; 162, 313).
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 43, 227) haftet der bauleitende Architekt neben dem Unternehmer trotz verschiedener vertraglicher Verpflichtung also fehlender Leistungsidentität im Sinne gleicher, primärer Leistungspflichten gegenüber dem Bauherren als Gesamtschuldner im Sinne des § 421 BGB, soweit er für einen Mangel am Bauwerk haftet.
  • BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79

    Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13
    Der Zinsanspruch ergibt sich aus §§ 286, 288 BGB a. F. Sowohl der Schadensersatzanspruch als auch der Anspruch auf Kostenvorschuss ist zu verzinsen (BGH, Urteil vom 27. März 1980, Az. VII ZR 214/79).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2014 - 5 U 40/13
    Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk umfasst nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010, Az.: VII ZR 176/09).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15

    Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter Planungsleistungen

    Das Berufungsvorbringen der Beklagten, sie habe sich auf die Richtigkeit der Skizze des Streithelfers HWH 5 vertrauen dürfen, klinge wie glatter Hohn, zumal diese Skizze weder vollständig vermaßt sei noch irgendwelche Ausführungsdetails enthalte und insoweit - ohne die Notwendigkeit eines diesbezüglichen Sachverständigengutachtens - nach den Anforderungen ständiger Rechtsprechung (z.B. des OLG Celle vom 06.03.2014, 5 U 40/13) - zweifelsfrei nicht einmal ansatzweise als Ausführungs- oder gar als Detailplanung tauge.

    Andererseits hat die Rechtsprechung in ihren bisherigen Entscheidungen stets hervorgehoben, dass die Planer ihre Leistungen in engem Zusammenwirken erbringen müssen (vgl. OLG Celle vom 06.03.2014, 5 U 40/13, BauR 2015, 1196, OLG Celle, Urteil vom 19.08.2009, 7 U 257/08, BauR 2010, 487; OLG Celle, Urteil vom 28.03.2006, 14 U 168/05, MDR 2005, 1402), wobei dieser Gesichtspunkt bei der Frage, ob der Schutzzweck der Obliegenheitsverletzung eine Mitverantwortung des Auftraggebers gebietet, zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2010, 19 U 43/10, BauR 2011, 1687; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.06.2013, VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2012, 5 U 226/11, IBR 2014, 289).

  • OLG Nürnberg, 06.08.2015 - 13 U 577/12

    Architekt darf sich nicht auf DIN-Normen verlassen!

    Das kann etwa bei Planungsleistungen der Fall sein (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.3.2014 - 5 U 40/13).

    Ein Gesamtschuldverhältnis ist auch anzunehmen, wenn der Architekt aufgrund eines Baumangels auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Anspruch genommen wird, während der Bauunternehmer wegen desselben Baumangels an sich zunächst nur nachbesserungspflichtig ist und nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen schadensersatzpflichtig werden kann (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.3.2014 - 5 U 40/13).

  • OLG Nürnberg, 12.11.2015 - 13 U 577/12

    Haftung des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmens für die

    Das kann etwa bei Planungsleistungen der Fall sein (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.3.2014 - 5 U 40/13 -, juris Rn 122: "Der planende Architekt ist stets Erfüllungsgehilfe").

    Ein Gesamtschuldverhältnis ist auch anzunehmen, wenn der Architekt aufgrund eines Baumangels auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Anspruch genommen wird, während der Bauunternehmer wegen desselben Baumangels an sich zunächst nur nachbesserungspflichtig ist und nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen schadensersatzpflichtig werden kann (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.3.2014 - 5 U 40/13 -, juris Rn 121).

  • KG, 29.12.2017 - 21 U 120/15

    Haftung des Bauunternehmers: Mangelhaftigkeit von Fensterfassadenelementen in

    Die Klägerin und die Drittwiderbeklagten zu 1) und 2) als Unternehmer einerseits und die Drittwiderbeklagte zu 3) als planende Architektin andererseits haben der Beklagten unabhängig von der jeweiligen Anspruchsgrundlage und dem jeweiligen Vertragsverhältnis für die auf Planungsfehlern oder mangelnder Überwachung beruhenden Baumängel als Gesamtschuldner einzustehen, soweit ihre Haftung reicht (OLG Celle, Urteil vom 6.03.2014, 5 U 40/13, Rn. 120f).
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