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   KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99   

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https://dejure.org/2001,7612
KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99 (https://dejure.org/2001,7612)
KG, Entscheidung vom 26.01.2001 - 5 U 4102/99 (https://dejure.org/2001,7612)
KG, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 5 U 4102/99 (https://dejure.org/2001,7612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivprozess; Insolvenzverwaltung; Auskunftsklage; Urheberschutz; Bildrechte; Bildlizenz; Verwertungsbefugnis

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gruss aus Potsdam / Gruß aus Potsdam

    §§ 10 Abs. 1, 17 Abs. 2, 27, 72, 97 Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 10 Abs. 1; ; UrhG § 17 Abs. 2; ; UrhG § 27; ; UrhG § 72; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; InsO § 85; ; InsO § 179; ; InsO § 189; ; ZPO § 308

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Unterlassungsrechtsstreit als Aktivprozess - Auskunftsklage gegen Insolvenzverwalter - Beschränkung des Lizenznehmers von Dias auf Verwertung für Ansichtskarten und Kalender - Erschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 125
  • ZUM 2001, 592
  • afp 2001, 442
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99
    Zutreffend beruft sich der Beklagte auf BGH NJW 2000, 3571 - "OEM-Version".
  • BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65

    Auskunftspflicht des Konkursverwalters

    Auszug aus KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99
    Auch das Ergebnis, dass nach Insolvenzeröffnung die Erhebung einer Stufenklage überhaupt nicht möglich sei, kann nicht hingenommen werden (vgl. BGHZ 49, 11/16 ff.).
  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 65/82

    Zeitschriftenauslage in Wartezimmern

    Auszug aus KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99
    Dies gilt nur nicht für, die in § 27 UrhG geregelten Fälle, hinsichtlich derer eine Vergütungspflicht besteht (vgl. BGH GRUR 1985, 134 = "Zeitschriftenauslage in Wartezimmern").
  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

    Auszug aus KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist der gegen den nachmaligen Gemeinschuldner anhängig gemachte Rechtsstreit auf Unterlassung als Aktivprozess im Sinne von § 85 InsO (früher § 10 KO) anzusehen (vgl. BGH GRUR 1983, 179 - "Stapel-Automat").
  • KG, 17.09.1993 - 5 U 7400/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99
    Bei dieser Sachlage in der durch die Entscheidung auf die Berufung gegen das Teilurteil der offene Rest praktisch mit ergriffen wird, ist es aus prozessökonomischen Gründen zulässig, darüber in der Berufung ausdrücklich mitzuentscheiden, wenngleich das angefochtene Urteil diesen Anspruch nicht zum Gegenstand hatte, und damit den Rechtsstreit, der mit der Entscheidung über den einen Anspruch ohnehin der Sache nach erledigt ist, auch formell zum völligen Abschluss zu bringen (vgl. BGH LM § 16 UWG Nr. 14; NJW 1959, 827; Kammergericht, Urteil vom 17. September 1993 - 5 U 7400/92 -).
  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99
    Demgegenüber kann sich der Kläger auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "White Christmas" (BGH GRUR 1979, 637 ff.) berufen.
  • LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03

    Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz

    b) Der Kläger ist auch aktivlegitimiert, denn für seine Urheberschaft an den in Rede stehenden 35 Bilddateien streitet die gesetzliche Vermutung des § 10 Abs. 1 UrhG , die über § 72 UrhG auch dem Lichtbildner zugute kommt (vgl. KG, GRUR-RR 2002, 125, 126 - Gruß aus Potsdam).
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