Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.04.2011 - I-5 U 42/09   

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https://dejure.org/2011,10016
OLG Hamm, 04.04.2011 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2011,10016)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2011 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2011,10016)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2011 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2011,10016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Klauselgegenklage gem. § 768 ZPO; Zulässigkeit der Änderung einer Vollstreckungsgegenklage in eine Klauselgegenklage in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767 Abs. 1; ZPO § 768 Abs. 1; ZPO § 802
    Zulässigkeit der Änderung einer Vollstreckungsgegenklage in eine Klauselgegenklage in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Klageänderung im Prozess gegen Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 11/10

    Abtretbarkeit von Forderungen an eine Nichtbank

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 5 U 42/09
    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 16.12.2010 (3 U 11/10) eine Änderung der Klage in zweiter Instanz von einer Vollstreckungsgegenklage in eine Klauselgegenklage als sachdienlich zugelassen.

    (Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dies in seiner Entscheidung vom 16.12.2010 - 3 U 11/10 - bejaht).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 5 U 42/09
    Würde der Senat entgegen den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften eine Entscheidung in zweiter Instanz gleichwohl an sich ziehen, nehme er den Parteien eine Instanz, ohne bisherige Prozessergebnisse verwerten zu können (vgl. BGH NJW 2000, 800).
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 5 U 42/09
    Daher wird zu entscheiden sein, ob es der Zessionarin (also der Beklagten) möglich gewesen ist, auch durch einseitige Erklärung die Anforderungen des BGH-Urteils vom 30.03.2010 (BGHZ 185, 133 ff.) zu erfüllen.
  • OLG Frankfurt, 22.06.1976 - 5 U 260/75
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 5 U 42/09
    Die Bestimmung des § 802 ZPO stände ggf. der Erhebung der Klauselgegenklage in der Berufungsinstanz ausnahmsweise nicht entgegen, wenn das örtlich und sachlich zuständige Landgericht im ersten Rechtszug bereits über denselben Streitstoff entschieden hätte, der auch der jetzt geänderten Klage zugrunde liegt und die prozessuale Möglichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage sich erst in der Berufungsinstanz ergeben hätte (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1976, 1982 im Falle einer erst in zweiter Instanz geltend gemachten Vollstreckungsgegenklage).
  • OLG Köln, 24.09.1996 - 22 U 53/96

    Zulässigkeit der Vollstreckung an einem Anwaltsvergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 5 U 42/09
    Dabei verkennt er nicht, dass sowohl das Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 11.10.2006 (13 U 50/06) als auch das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung vom 24.09.1996 (22 U 53/96, abgedruckt in NJW 1997, 1450 f.) eine Änderung der Klage in zweiter Instanz von einer Vollstreckungsgegenklage in eine Klauselgegenklage als sachdienlich zugelassen haben.
  • OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 13 U 50/06

    Vollstreckungsabwehrklage/Klauselgegenklage bei Fehlen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 5 U 42/09
    Dabei verkennt er nicht, dass sowohl das Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 11.10.2006 (13 U 50/06) als auch das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung vom 24.09.1996 (22 U 53/96, abgedruckt in NJW 1997, 1450 f.) eine Änderung der Klage in zweiter Instanz von einer Vollstreckungsgegenklage in eine Klauselgegenklage als sachdienlich zugelassen haben.
  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11

    Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in ZfIR 2011, 580 ff. mit Anmerkung Volmer, abgedruckt ist, kann die zunächst erhobene Klage nicht als Klauselgegenklage angesehen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.09.2009 - I-5 U 42/09   

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https://dejure.org/2009,26752
OLG Hamm, 07.09.2009 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2009,26752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2009 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2009,26752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2009 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2009,26752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Vereinbarung der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen bzw. ein Grundstück unter gleichzeitiger Bestellung einer Grundschuld; Zulässigkeit der Abtretung notleidender Darlehensforderungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 307
    Formularmäßige Vereinbarung der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen bzw. ein Grundstück unter gleichzeitiger Bestellung einer Grundschuld; Zulässigkeit der Abtretung notleidender Darlehensforderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Der Schuldner eines notleidenden Kredites muss aber damit rechnen, dass sein (ursprünglicher) Gläubiger die ihm gewährten Sicherheiten verwertet und daher die Zwangsvollstreckung betreibt, weshalb er insoweit als nicht schützenswert anzusehen ist (vgl. Nobbe in: ZIP 2008, 97 f.).

    Die Abtretungen der Grundschuld (und der zugrundeliegenden Forderungen) verstießen auch gegen kein gesetzliches Verbot oder das Bankgeheimnis (vgl. BGH NJW 2007, 2106 und BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

    Ein mit der Zession verbundener Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann lediglich auf schuldrechtlicher Ebene eine Schadensersatzpflicht aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB auslösen, berührt aber die Wirksamkeit der dinglichen Verfügungsgeschäfte - also die Abtretung von Forderungen und Grundschuld - nicht (vgl. BGH NJW 2007, 2106 ff. und daran anschließend BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 41/00

    Einredefreier Erwerb einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Eine isolierte Abtretung der Grundschuld - wenn sie überhaupt vorliegt - mag zwar gegen den Sicherungsvertrag verstoßen, ist aber deswegen nicht unwirksam (vgl. BGH WM 1986, 1386 ff. und BGH WM 2001, 453 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH WM 2001, 453 ff.) hindert die gleichzeitige Abtretung der gesicherten Forderung den gutgläubig einredefreien Erwerb der Grundschuld (in Höhe des Nennbetrages) nicht.

  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Die Abtretungen der Grundschuld (und der zugrundeliegenden Forderungen) verstießen auch gegen kein gesetzliches Verbot oder das Bankgeheimnis (vgl. BGH NJW 2007, 2106 und BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

    Ein mit der Zession verbundener Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann lediglich auf schuldrechtlicher Ebene eine Schadensersatzpflicht aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB auslösen, berührt aber die Wirksamkeit der dinglichen Verfügungsgeschäfte - also die Abtretung von Forderungen und Grundschuld - nicht (vgl. BGH NJW 2007, 2106 ff. und daran anschließend BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

  • OLG Celle, 27.05.2009 - 3 U 292/08

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Nach allem ist die Auffassung der Klägerin, der Vollstreckungstitel als solcher sei bereits unwirksam, unrichtig (vgl. OLG Celle WM 2009, 1185 ff. und OLG Schleswig WM 2009, 1193 ff.).

    Die Entscheidung des Senats befindet sich insbesondere in Übereinstimmung mit den zitierten Entscheidungen des OLG Celle und des OLG Schleswig (vgl. OLG Celle WM 2009, 1185 und OLG Schleswig WM 2009, 1193 ff.).

  • OLG Schleswig, 26.02.2009 - 5 U 71/08

    Bankkredit: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Nach allem ist die Auffassung der Klägerin, der Vollstreckungstitel als solcher sei bereits unwirksam, unrichtig (vgl. OLG Celle WM 2009, 1185 ff. und OLG Schleswig WM 2009, 1193 ff.).

    Die Entscheidung des Senats befindet sich insbesondere in Übereinstimmung mit den zitierten Entscheidungen des OLG Celle und des OLG Schleswig (vgl. OLG Celle WM 2009, 1185 und OLG Schleswig WM 2009, 1193 ff.).

  • BGH, 30.11.1973 - V ZR 48/72
    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Dagegen vermag der Eigentümer des belasteten Grundstücks keine Einwendungen aus den schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Zedenten und dem Zessionar herzuleiten (vgl. BGH NJW 1974, 185 ff.).
  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Die absonderungsberechtigten Gläubiger - wie hier die Beklagte - werden zwar bezüglich ihrer Forderung vom Vollstreckungsverbot des § 89 InsO erfasst, jedoch nicht hinsichtlich der Verwertung der Sicherheit (vgl. BGH NJW-RR 2009, 923 f., und Münchener Kommentar-Breuer, Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 89, Rdn. 21).
  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 145/81

    Einreden gegen abgetretene Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Für Einwendungen gegen die Grundschuld, die erst nach der Abtretung entstanden sind, gelten die §§ 1192, 1156 BGB mit der Folge, dass der Abtretungsemfpänger sich solche nicht entgegenhalten zu lassen braucht (vgl. BGHZ 85, 388 ff.).
  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 238/84

    Berücksichtigung nach der Rechtsnachfolge nach Tod des Klägers im

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Eine isolierte Abtretung der Grundschuld - wenn sie überhaupt vorliegt - mag zwar gegen den Sicherungsvertrag verstoßen, ist aber deswegen nicht unwirksam (vgl. BGH WM 1986, 1386 ff. und BGH WM 2001, 453 ff.).
  • LG Hamburg, 09.07.2008 - 318 T 183/07

    Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Die Kombination beider Vorteile durch allgemeine Geschäftsbedingungen stelle eine einseitige, die berechtigten Interessen des Darlehensnehmers missachtende und damit unvertretbare Verfolgung auschließlich eigener Interessen dar (vgl. Schimanski in: WM 2008, 1059 ff. und dem folgend LG Hamburg NJW 2008, 2784 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 224/92

    Unwirksamkeit eines Abtretungsausschlusses für Honorarforderungen

  • BGH, 22.05.2007 - XI ZR 338/05

    Berufung des Darlehensnehmers auf die Nichtigkeit einer

  • OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11

    Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Vollfinanzierung des Erwerbs einer

    Dem hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung -jedenfalls weitestgehendangeschlossen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2009, Az. 5 U 42/09; OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009, Az. 3 U 292/08; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.06.2012 - I-5 U 42/09   

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https://dejure.org/2012,22377
OLG Hamm, 04.06.2012 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2012,22377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2012 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2012,22377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2012,22377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.2010 - V ZR 200/09

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 42/09
    In seiner Entscheidung vom 03.12.2010 (V ZR 200/09) hat der Bundesgerichtshof im vorliegenden Verfahren ausgeführt, dass die formularmäßig erfolgte Grundschuldbestellung in der notariellen Urkunde vom 18.07.1994 (Anlage K 3) nach § 5 AGBG (jetzt § 305 c Abs. 2 BGB) zugunsten der Klägerin dahin auszulegen ist, dass sich die Vollstreckungsunterwerfung nur auf Ansprüche aus einer treuhänderisch gebundenen Sicherungsgrundschuld erstreckt.

    Davon ist auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 03.12.2010 (V ZR 200/09 - dort auf S. 7 Rdn. 14) ausgegangen.

  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11

    Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 42/09
    Auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 27.01.2012 (V ZR 92/11) wird verwiesen; der erkennende Senat ist hieran gebunden, § 563 Abs. 2 ZPO.

    Als Anlage BE 3 (vgl. BA BGH V ZR 92/11) hat die Beklagte in grundbuchmäßiger Form (§ 29 Abs. 1 GBO) unter dem 10.03.2011 den " Eintritt " in den Sicherungsvertrag vom 03.04.2000 erklärt.

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 42/09
    Zur Ausräumung von Zweifeln darf bei der Ermittlung der abgetretenen Forderungen oder Forderungsteile grundsätzlich auch auf Umstände außerhalb der ggf. auslegungsbedürftigen Abtretungsvereinbarung zurückgegriffen werden (vgl. BGH NJW 2000, 276 ff).
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 42/09
    Zur Begründung hat der 5. Senat des Bundesgerichtshofs auf das Urteil des 11. Senats des Bundesgerichtshofs vom 30.03.2010 (XI ZR 200/09 - veröffentlicht u.a. in WM 2010, 1022 ff) verwiesen.
  • OLG Hamm, 01.08.2011 - 5 U 93/11

    Klauselgegenklage, Eintritt des Neugläubigers in den Sicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 42/09
    Soweit man den Eintritt in den Sicherungsvertrag als Vollstreckungsbedingung ansieht, gilt die Bedingung dann gem. § 162 Abs. 1 BGB als eingetreten (vgl. OLG Hamm, Urteil des 5. Zivilsenats vom 22.09.2011 mit dem Az.: 5 U 93/11, BeckRS 2011, 22784).
  • OLG Schleswig, 18.03.2013 - 5 W 14/13

    Eintritt eines neuen Gläubigers in die Sicherungsabrede; Voraussetzungen der

    Die Ausübung des grundsätzlich bestehenden Zurückweisungsrechtes nach §§ 328, 333 BGB durch den Sicherungsgebers wäre treuwidrig, weil die Übernahme der Verpflichtungen aus dem Sicherungsvertrag allein seinem Schutz dient (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2012, 5 U 42/09, zitiert in [...] Rz. 49-51).

    Dem steht es nämlich gleich, wenn die Voraussetzungen für die Vollstreckungsklausel zwar noch nicht zurzeit der Erteilung - also am 14. Januar 2009 - jedoch am Schluss der mündlichen Verhandlung dem Gericht vorlagen (vgl. Zöller-Herget, ZPO , 29. Aufl., § 768 RdNr. 2; OLG Hamm Urteil vom 04.06.2012, 5 U 42/09, zitiert in [...] RdNr. 42 m. w. N.).

    Zwar steht in einem solchen Fall dem Kläger grundsätzlich ein Zurückweisungsrecht nach §§ 328, 333 BGB zu, es wäre jedoch treuwidrig, wenn der Schuldner - hier der Kläger - seine Zustimmung zu dem "Eintritt" der Beklagten in den Sicherungsvertrag, der allein zu seinem Schutz gefordert wird, verweigern würde (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2012, 5 U 42/09, zitiert in [...] Rz. 49-51 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 23.04.2010 - 5 U 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23100
OLG Bremen, 23.04.2010 - 5 U 42/09 (https://dejure.org/2010,23100)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.04.2010 - 5 U 42/09 (https://dejure.org/2010,23100)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. April 2010 - 5 U 42/09 (https://dejure.org/2010,23100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 92 Abs. 1, 91a ZPO
    Erledigung der Hauptsache, Ermittlung der Kostenquote bei einem Vergleich

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits durch Abschluss eines Vergleichs; Kostenquote bei Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache und vergleichsweise Einigung auf Rückzahlung eines Bruchteils des Kaufpreises

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits durch Abschluss eines Vergleichs; Kostenquote bei Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache und vergleichsweise Einigung auf Rückzahlung eines Bruchteils des Kaufpreises

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 3 O 1072/07
  • OLG Bremen, 23.04.2010 - 5 U 42/09
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.2009 - 5 U 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22384
OLG Köln, 16.12.2009 - 5 U 42/09 (https://dejure.org/2009,22384)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2009 - 5 U 42/09 (https://dejure.org/2009,22384)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 5 U 42/09 (https://dejure.org/2009,22384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abweisung der Klage wegen Behandlungsfehlern bei der geschlossenen Reposition einer Luxation des linken Schultergelenks mangels ärztlicher Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen Behandlungsfehlern bei der geschlossenen Reposition einer Luxation des linken Schultergelenks mangels ärztlicher Behandlungsfehler

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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