Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.07.2013 - 5 U 43/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54345
OLG Köln, 24.07.2013 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2013,54345)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2013 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2013,54345)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2013,54345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,54345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung von LASIK-Behandlungen

  • rechtsportal.de

    GOÄ § 6 Abs. 2
    Abrechnung von LASIK-Behandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • AG Dortmund, 26.03.2019 - 423 C 1565/18

    Verurteilung einer privaten Krankenversicherung zur Zahlung von

    Das Ergebnis entspricht auch der mittlerweile für diese Art der Operation vorliegenden Rechtsprechung, wonach für den Einsatz eines Femtosekundenlasers als eigenständige Leistung die Gebührenziffer 5855 analog und nicht die Gebührenziffer 441 heranzuziehen ist (Landgericht Köln, Urteil vom 28.02.2018, 23 O 159/15; Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 11.06.2018, 5 K 5126/16; OLG Köln, Urteil vom 24.07.2013, 5 U 43/11; Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.02.2017, 5 K 950/16; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 08.12.2016, M 17 K 16.483).
  • LG Dortmund, 17.08.2016 - 2 O 252/14
    Etwas anderes ist auch nicht der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des OLG Köln (Urteil vom 24.07.2013 5 U 43/11) zu entnehmen.
  • AG Wesel, 18.07.2019 - 5 C 259/18
    Vollständige Angaben zu Anschaffungs- und Wartungskosten, Nutzungsdauern sowie Auslastungen, ggf. differenziert nach Indikationen und daraus abgeleitete Durchschnittskosten je Anwendungsfall, werden insbesondere auch vom OLG Köln (24.07.2013 - 5 U 43/11) in dessen vielzitierter LASIK-Entscheidung unzutreffender Weise nicht gefordert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1193
OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2011,1193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2011 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2011,1193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2011,1193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines mit der Planung von Reihenhäusern beauftragten Architekten gegenüber dem Bauträger wegen unzureichenden Schallschutzes trotz Einhaltung der DIN 4109

  • rechtsportal.de

    BGB (a.F.) § 635
    Haftung des Architekten gegenüber dem Bauträger wegen Mängeln des Schallschutzes trotz Einhaltung der DIN 4109

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbindliche Bestellervorgabe: Keine Mängelhaftung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Architektenhaftung bei Fehlplanungen des Bauträgers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung des Architekten bei Weisung des fachkundigen Auftraggebers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mangelhafter Schallschutz und die Schuldfrage

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärung eines professionellen Bauherrn erforderlich?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbindliche Bestellervorgabe: Keine Mängelhaftung! (IBR 2012, 32)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 539
  • NZBau 2012, 179
  • BauR 2012, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    Mit Entscheidung vom 14.06.2007 (BGHZ 172, 346) hat der BGH hinsichtlich einer im Jahr 1996 erworbenen Doppelhaushälfte entschieden, dass - wenn sonst nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden sei - in der Regel mehr als nach der DIN 4109 (1989) geschuldet ist.

    Welches Schalldämmmaß im Verhältnis zwischen den Parteien geschuldet ist, richtet sich somit vor allem nach der vertraglichen Vereinbarung (st. Rspr., BGHZ 139, 16 zum Verhältnis zwischen Erwerber und Bauträger; BGHZ 172, 346ff) .

    Der Unternehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung dieses Standards zu (vgl. BGHZ 172, 346ff; OLG Hamm IBR 2007, 1203; Hans. OLG Bremen Entscheidung vom 7.11.2007, 1 U 40/07).

  • OLG München, 03.02.1998 - 9 U 3922/97

    Luftschallschutz - DIN 4109

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    Am 15. Juli 1999 (s. B 29) hat die Klägerin sich an das Ingenieurbüro Dr. S... + B... GmbH gewandt und wegen Bedenken, ob im Hinblick auf das Urteil des OLG München vom 03.02.1998, BauR 1999, 399 der Schallschutz ausreicht, um Bestätigung gebeten, dass eine betonierte Haustrennwand mit 25 cm Stärke das Schalldämmmaß von 57 dB nach DIN 4109 erfülle, woraufhin das Ingenieurbüro auf den bereits geführten Schallschutznachweis vom 04.11.1998 verwies (B 30).

    Erstmals hat, wie die Klägerin unabhängig von einer Aufklärung durch die Beklagten richtig erkannt hat, das OLG München am 03.02.1998 (BauR 1999, 399) ausdrücklich entschieden, dass nur eine zweischalige Haustrennwand den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspreche.

    Auch in den nach Bekanntwerden des Urteils des OLG München BauR 1999, 399 verwendeten Baubeschreibungen hat die Klägerin die erst danach gewonnenen Erwerber nicht weiter über diese Punkte aufgeklärt.

  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    In der Entscheidung BGHZ 181, 225 ging es um Luxuswohnungen, für die - so der BGH - jedenfalls die Mindestschalldämmmaße nach DIN 4109 nicht ausreichen.

    Dieser Hinweis ist jedoch unzureichend (BGHZ 181, 225).

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 139, 16) entsprechen jedenfalls die Schalldämmmaße der Werte der DIN 4109 Ausgabe 1962 nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Jahr 1990.

    Welches Schalldämmmaß im Verhältnis zwischen den Parteien geschuldet ist, richtet sich somit vor allem nach der vertraglichen Vereinbarung (st. Rspr., BGHZ 139, 16 zum Verhältnis zwischen Erwerber und Bauträger; BGHZ 172, 346ff) .

  • OLG Bremen, 07.11.2007 - 1 U 40/07

    Begründetheit einer Berufung i.F.e. Schadensersatzforderung wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    Der Unternehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung dieses Standards zu (vgl. BGHZ 172, 346ff; OLG Hamm IBR 2007, 1203; Hans. OLG Bremen Entscheidung vom 7.11.2007, 1 U 40/07).
  • OLG Hamm, 13.02.2007 - 21 U 69/06

    Baumangel wegen Kunstharzputz statt Kratzputz - Wegfall des Nachbesserungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    Der Unternehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung dieses Standards zu (vgl. BGHZ 172, 346ff; OLG Hamm IBR 2007, 1203; Hans. OLG Bremen Entscheidung vom 7.11.2007, 1 U 40/07).
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 436/98

    Verpflichtung des Architekten zur Leistung der Bauaufsicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    Auch wenn zu den Grundleistungen der Leistungsphase 5 nach § 15 Abs. 2 Nr. 5 HOAI a.F. "die Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung" gehört, so ist deshalb aufgrund der besonderen Fallkonstellation entsprechend dem Beklagtenvortrag naheliegend, bei dem hier vorliegenden isolierten Auftrag über die Phase 5 von einem auf die eigentliche Werkplanung beschränkten Planungsauftrag im Sinne der sach- und fachgerechten Vorbereitung der Vergabe auszugehen (vgl. dazu den Beklagtenschriftsatz vom 26.9.2011 unter Bezugnahme auf BGH BauR 2000, 1217 sowie Kesselring in Matzke/Preussner/Kehrberg/Kesselring, Die Haftung des Architekten, 9. Aufl. N Rn. 104).
  • LG Berlin, 14.12.1995 - 16 O 532/95

    Verhüllter Reichstag als Postkartenmotiv - Christo II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    Schadensersatzansprüche im Verhältnis Bauträger/Architekt wegen fehlerhafter Planung scheiden aus, wenn der Bauherr sich mit der Planung und Ausführung einverstanden zeigt (BGH NJW 1996, 2380).
  • OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06

    Rechtsschutzbedürfnis im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    Sieht man die Abnahme der Leistungen erst in der Zahlung der Schlussrechnung vom 31.07.2001 oder auch erst in der Abnahme der Häuser durch die Erwerber, die in der Zeit von Juni 2001 bis Februar 2002 stattgefunden hat, so käme Verjährung nicht in Betracht (in diesem Sinne OLG Brandenburg IBR 2007, 609 mit zustimmender Anmerkung von Löffelmann).
  • OLG Stuttgart, 22.11.1995 - 1 U 199/93

    Anspruch auf Vorschuß für die Beseitigung von Schallschutzmängeln an einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
    Auch das Urteil des OLG Stuttgart (1. ZS, 22.11.1995, BauR 1996, 718) besagt nichts dazu, ob 1999 die Zweischaligkeit bereits eine allgemein anerkannte Regel der Technik war.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.1991 - 22 U 280/90

    Sparbauweise und Schallschutzanforderungen bei Reihenhäusern

  • OLG Naumburg, 09.02.2012 - 2 U 125/11

    Architektenvertrag: Bedenkenanmeldepflicht des Überwachers gegenüber dem Planer;

    Bedenken gegen die Annahme einer entsprechenden Aufklärungspflicht könnten sich allerdings hier daraus ergeben, dass die Klägerin sich gewerbsmäßig mit der Sanierung von Bestandsgebäuden befasst und dem Beklagten sozusagen "auf Augenhöhe" Vorgaben gemacht hatte, d.h. der Beklagte sich sicher sein konnte, dass die Klägerin die Konsequenzen ihrer Entscheidung überblickte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 17.10.2011, 5 U 43/11; auch Löffelmann/ Fleischmann, Architektenrecht, 5. Aufl. 2007, Rn. 253).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.01.2013 - 5 U 43/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4708
OLG Zweibrücken, 31.01.2013 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2013,4708)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.01.2013 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2013,4708)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2013,4708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 280, 253, 823 Abs. 1 BGB; § 522 Abs. 2 ZPO

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 253 BGB, § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 522 Abs 2 ZPO
    Arzthaftung: Ersatzpflicht für künftigen materiellen und immateriellen Schaden wegen einer simultanen H1N1-Impfung und einer saisonalen Influenza-Impfung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei gleichzeitiger Impfung gegen die Schweinegrippe und die saisonale Influenza

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei gleichzeitiger Impfung gegen die Schweinegrippe und die saisonale Influenza

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Simultane Durchführung von H1N1- und saisonaler Influenza-Impfung ist nicht behandlungsfehlerhaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 5 U 43/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47674
OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2012,47674)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.06.2012 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2012,47674)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 5 U 43/11 (https://dejure.org/2012,47674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,47674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 253, 823 Abs. 1, 280 BGB; § 522 Abs. 2 ZPO

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 253 BGB, § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 522 Abs 2 ZPO
    Arzthaftung: Ersatzpflicht für künftigen materiellen und immateriellen Schaden wegen einer simultanen H1N1-Impfung und einer saisonalen Influenza-Impfung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei gleichzeitiger Impfung gegen die Schweinegrippe und die saisonale Influenza

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei gleichzeitiger Impfung gegen die Schweinegrippe und die saisonale Influenza

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 5 U 43/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2000, 1784 - 1788) reicht bei ambulanten Eingriffen grundsätzlich eine Aufklärung am Tag des Eingriffs aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht