Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.09.2002 - 5 U 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3720
OLG Koblenz, 05.09.2002 - 5 U 44/02 (https://dejure.org/2002,3720)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.09.2002 - 5 U 44/02 (https://dejure.org/2002,3720)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. September 2002 - 5 U 44/02 (https://dejure.org/2002,3720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung einer Widerrufsfrist für einen Vergleich auf Grund einer Parteivereinbarung; Liegezeit eines Fahrzeugs in einem Gewässer als aufklärungspflichtige Tatsache beim Autokauf; Wirksames Entfallen der Offenbarungspflicht im Autohandel; Rückabwicklung eines ...

  • RA Kotz

    Fahrzeugverkauf - Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463
    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Feuchtigkeitseinwirkung bei Gebrauchtwagenkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Der Pkw war im Fluss

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ein Autohändler muss den Käufer eines Gebrauchtwagens darüber aufklären, dass das Fahrzeug während der Besitzzeit eines Voreigentümers im Rhein gelegen hat

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf eines Gebrauchtwagens - Über Wasserschaden aufklären!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenverkauf - Über Wasserschaden aufklären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1579
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2002 - 5 U 44/02
    Insoweit, ist für jeden zurückgelegten Kilometer ein Betrag in Abzug zu bringen, der dem Quotienten aus dem Kaufpreis von 13.950 DM und der im Zeitpunkt des Kaufs zu erwartenden Restlaufleistung von, wie bereits das Landgericht bemerkt hat, 100.000 km entspricht (BGHZ 115, 47, 49; BGH, NJW 1995, 2159 = MDR 1995, 787 ).
  • BGH, 26.10.1988 - VIII ZR 230/87

    Regreßanspruch des Versicherers nach Beendigung des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2002 - 5 U 44/02
    Es ist anerkannt, dass der Verkäufer eines Gebrauchtwagens verpflichtet ist, alle Tatsachen zu offenbaren, die für die Vertragsentschließung des Käufers oder für die Vertragsdurchführung von Bedeutung sein können und deren Mitteilung unter den konkreten Gegebenheiten nach Treu und Glauben erwartet werden kann (BGH, NJW-RR 1989, 211, 212; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 5. Aufl., Rdn. 1873).
  • LG Kiel, 17.06.2010 - 4 O 16/10

    Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag über eine gebrauchte Segelyacht

    Gleiches gilt - wegen der von den Nässeeinwirkungen ausgehenden Gefahren, insbesondere im Hinblick auf die Elektrik - für den Fall, dass das verkaufte Fahrzeug in einen Fluss gestürzt ist (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1579).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7269
OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02 (https://dejure.org/2003,7269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2003 - 5 U 44/02 (https://dejure.org/2003,7269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 5 U 44/02 (https://dejure.org/2003,7269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung; Verwendung des Zeichens als Gattungsbezeichnung im Ausland; Anforderungen an die Kennzeichnungskraft

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 50 Abs. 1 Nr. 4; ; UWG § 1; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de

    Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 307
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Anerkanntermaßen reicht die bloße Kenntnis des Markenanmelders, dass ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland für die gleichen Waren benutzt, ohne hierfür ein formales Kennzeichenrecht erworben zu haben, zur Begründung der Unlauterkeit allein nicht aus (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000").

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte bedarf es weiterer besonderer Umstände, die dann anzunehmen sind, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, hat eintragen lassen (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000"; BGH GRUR 1998, S. 1034, 1037 "Makalu"; GRUR 1998, S. 412, 413f "Analgin"; GRUR 1980, S. 110, 111f "Torch"; OLG Hamburg, GRUR 1995, S. 816, 817 "XTensions").

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte bedarf es weiterer besonderer Umstände, die dann anzunehmen sind, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, hat eintragen lassen (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000"; BGH GRUR 1998, S. 1034, 1037 "Makalu"; GRUR 1998, S. 412, 413f "Analgin"; GRUR 1980, S. 110, 111f "Torch"; OLG Hamburg, GRUR 1995, S. 816, 817 "XTensions").
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte bedarf es weiterer besonderer Umstände, die dann anzunehmen sind, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, hat eintragen lassen (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000"; BGH GRUR 1998, S. 1034, 1037 "Makalu"; GRUR 1998, S. 412, 413f "Analgin"; GRUR 1980, S. 110, 111f "Torch"; OLG Hamburg, GRUR 1995, S. 816, 817 "XTensions").
  • OLG Hamburg, 14.09.1995 - 3 U 40/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte bedarf es weiterer besonderer Umstände, die dann anzunehmen sind, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, hat eintragen lassen (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000"; BGH GRUR 1998, S. 1034, 1037 "Makalu"; GRUR 1998, S. 412, 413f "Analgin"; GRUR 1980, S. 110, 111f "Torch"; OLG Hamburg, GRUR 1995, S. 816, 817 "XTensions").
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte bedarf es weiterer besonderer Umstände, die dann anzunehmen sind, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, hat eintragen lassen (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000"; BGH GRUR 1998, S. 1034, 1037 "Makalu"; GRUR 1998, S. 412, 413f "Analgin"; GRUR 1980, S. 110, 111f "Torch"; OLG Hamburg, GRUR 1995, S. 816, 817 "XTensions").
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Bei der Prüfung der sich gegenüberstehenden Zeichen ist im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von dem allgemein anerkannten Grundsatz auszugehen, dass zwischen allen in Betracht zu ziehenden Umständen, nämlich der Kennzeichnungskraft des Klagzeichens, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Zeichen und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien eine Wechselwirkung besteht, wonach eine höhere Kennzeichnungskraft des Klagzeichens oder ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen einen größeren Abstand bei den angebotenen Waren/Dienstleistungen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 898ff "defacto"; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 DCompuNet/ComNet").
  • LG Düsseldorf, 17.10.1989 - 4 O 136/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Sie setzt voraus, dass in den angesprochenen Verkehrskreisen nahezu niemand mehr die Bedeutung des Kennzeichens als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb versteht (vgl. zum umgekehrten Fall der Wandlung einer Marke zu einem Gattungsbegriff LG Düsseldorf, GRUR 1990, S. 278, 279 "IMBUS").
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Bei der Prüfung der sich gegenüberstehenden Zeichen ist im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von dem allgemein anerkannten Grundsatz auszugehen, dass zwischen allen in Betracht zu ziehenden Umständen, nämlich der Kennzeichnungskraft des Klagzeichens, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Zeichen und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien eine Wechselwirkung besteht, wonach eine höhere Kennzeichnungskraft des Klagzeichens oder ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen einen größeren Abstand bei den angebotenen Waren/Dienstleistungen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 898ff "defacto"; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 DCompuNet/ComNet").
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Zwar entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei kombinierten Marken in der Regel die Wortbestandteile für den Verkehr die einfachste Möglichkeit der Benennung der Marke bieten (BGH GRUR 2002, 167ff "Bit/Bud" BGH GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze"; BGH GRUR 2000, 883, 884 Pappagallo).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
    Zwar entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei kombinierten Marken in der Regel die Wortbestandteile für den Verkehr die einfachste Möglichkeit der Benennung der Marke bieten (BGH GRUR 2002, 167ff "Bit/Bud" BGH GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze"; BGH GRUR 2000, 883, 884 Pappagallo).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Hinsichtlich des qualitativen Elements ist eine markenmäßig gebrauchte Bezeichnung zu unterstellen (vgl. Beschluss des Senats Mitt. 2003, 516 - GELB/BLAU).
  • BPatG, 28.01.2004 - 28 W (pat) 111/02
    GmbH, wie sodann auf die Beschwerdeführerin übertragen worden und die materielle Rechtslage damit eindeutig, so dass für eine Auslegung der Umschreibungsbewilligung der Zwischenerwerberin - wie es die Markenabteilung im angefochtenen Beschluss vorgenommen habe - kein Raum sei und damit auch dem Antrag der Beschwerdegegnerin die Grundlage fehle, zumal nach ständiger Rechtsprechung (etwa BPatG Mitt. 2003, 516) die Umschreibung einer Marke selbst bei grober inhaltlicher Unrichtigkeit des Umschreibungsvorganges nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden könne.

    erfordert (vgl. BGH GRUR 1969, 43 "Marpin", BPatG Mitt. 2003, 516).

  • LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08

    Elo ./. Elo-Posteri

    Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet"; Stöbele/ Hacker , 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30).
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Rechtsprechung
   SG Dresden, 18.11.2004 - S 5 U 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27060
SG Dresden, 18.11.2004 - S 5 U 44/02 (https://dejure.org/2004,27060)
SG Dresden, Entscheidung vom 18.11.2004 - S 5 U 44/02 (https://dejure.org/2004,27060)
SG Dresden, Entscheidung vom 18. November 2004 - S 5 U 44/02 (https://dejure.org/2004,27060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Krankengeldanspruchs durch die Einkommenshöhe eines selbstständig Erwerbstätigen; Abstellen bei der Einkommensermittlung auf die nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuergesetzes ermittelten positiven Einkünfte des der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Auszug aus SG Dresden, 18.11.2004 - S 5 U 44/02
    Ebenso wenig sind ein Verlustabzug oder sonstige Abzüge von der Summe der Einkünfte, die das zu versteuernde Einkommen mindern, bei der Feststellung des Gewinns aus einer selbständigen Tätigkeit berücksichtigungsfähig (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R -).

    Die in § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV normierte Einkommens- bzw. Gewinnberechnung ist daher nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R -).

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94

    Rückforderung von Verletztengeld - Zulässigkeit einer Vorbehaltsbestimmung im

    Auszug aus SG Dresden, 18.11.2004 - S 5 U 44/02
    Bei Gewährung vorläufiger Leistungen begründet ein Rückforderungsvorbehalt für den Fall einer negativen endgültigen Entscheidung zugleich das Recht des Sozialleistungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG, Urteil vom 08.12.1994 - 2 RU 12/94 -).
  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus SG Dresden, 18.11.2004 - S 5 U 44/02
    Ein fiktives Einkommen, wie vom Kläger begehrt, ist nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R - zur Beschränkung des Krankengeldanspruchs durch die Einkommenshöhe eines selbständig Erwerbstätigen).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 41/84

    Höhe des Arbeitseinkommens - Flexibles Altersruhegeld - Selbständige Tätigkeiten

    Auszug aus SG Dresden, 18.11.2004 - S 5 U 44/02
    Diese Vorschrift betont den Vorrang der steuerrechtlichen Gewinnermittlung und schließt eigene sozialversicherungsrechtliche Vorschriften über die Gewinnermittlung aus, nicht zuletzt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (vgl. BSG in BSGE 58, 277, 279 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.08.2003 - 5 U 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33071
OLG Schleswig, 21.08.2003 - 5 U 44/02 (https://dejure.org/2003,33071)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.08.2003 - 5 U 44/02 (https://dejure.org/2003,33071)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. August 2003 - 5 U 44/02 (https://dejure.org/2003,33071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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