Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 19.02.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 5 U 44/08   

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OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 5 U 44/08 (https://dejure.org/2008,4896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2008 - 5 U 44/08 (https://dejure.org/2008,4896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 5 U 44/08 (https://dejure.org/2008,4896)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadenersatz wegen Motorradunfall: Haftungsausschluss bei einem Fahrsicherheitstraining

  • verkehrslexikon.de

    Kein stillschweigender oder in Teilnahmebedingungen festgelegter Haftungsausschluss bei einem Fahrsicherheitstraining

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses unter Teilnehmern einer Fahrveranstaltung zur Verbesserung der Fahrsicherheit mit bestehendem Versicherungsschutz über eine Kfz-Pflichtversicherung; Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses über die allgemeinen ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVG § 18; ; KfzPflVV § 4; ; KfzPflVV § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; AKB § 2 b Abs. 3 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Motorradfahrer bei einem Fahrsicherheitstraining auf einer Rennstrecke bei ungeklärtem Unfallhergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Haftungsausschluss bei Fahrertraining

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsausschluss unter Teilnehmern eines Fahrsicherheitstrainings unwirksam - Hinweis zum Haftungsausschluss in AGBs kann sich nur auf Veranstalter beziehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07

    Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 5 U 44/08
    Für die Frage, ob von einem konkludenten Ausschluss der Haftung der Beklagten auszugehen ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VI ZR 98/07- Urteil vom 29.1.2008) vor allem die versicherungsrechtliche Seite von mitentscheidender Bedeutung: .
  • OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 353/88

    Fahrerlehrgangsveranstaltung; Rennveranstaltung; Öffentlicher Verkehrsraum;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 5 U 44/08
    In der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur wird deshalb gem. §§ 307, 309 Nr. 7 BGB u.a ein Haftungsausschluss für die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Widerspruchs zu der im öffentlichen Interesse liegenden gesetzlichen Risikozurechnung für unwirksam gehalten (OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1333 = DB 1989, 2 1065; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB, § 309 Nr. 7 Rdnr. 39; Münchner Kommentar/Kieninger, BGB § 309 Nr. 7 Rdnr. 8; Ulmer/Brandner/Hensen/Wolf, AGB-Gesetz, § 11 Nr. 7 Rdnr. 39; Wolf/Lindacher/Stein, AGB-Gesetz, § 11 Rdnr. 72).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14

    Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen

    Der Bundesgerichtshof hat bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichen Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Regel oder geringfügigen Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenzufügung besteht, die Inanspruchnahme des Schädigers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (BGH NJW 03, 2018, BGH NJW 08, 1591; DAR 09, 326; OLG Stuttgart, OLGR 09, 1; OLG Karlsruhe, 27.01.14, 1 U 158/12; OLG Hamm, 05.11.13, 9 U 124/13; andere Ansicht OLG Koblenz, 14.03.11, 12 U 1529/09).
  • OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1529/09

    Kein Haftungsausschluss beim Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring -

    Vor allem im Hinblick darauf, dass es sich dabei um das Regelwerk des Veranstalters handelt, das die Beziehung zwischen Veranstalter und Teilnehmer regelt, muss ein Teilnehmer trotz der Überschrift "Haftungsverzicht" nicht damit rechnen, dass gleichzeitig die Haftung der Teilnehmer untereinander geregelt werden soll (vgl. OLG Stuttgart NZV 2009, 233 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.2014 - 1 U 158/12

    Kollision bei einer Rennveranstaltung: Formularmäßiger Ausschluss der

    (b) Die Frage, ob die stillschweigende Einbeziehung eines Dritten bei einem formularvertraglichen Haftungsausschluss im Wege der Auslegung (§§ 133, 157 BGB) möglich ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da die vom Kläger unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung - anders als die der von ihm in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NZV 2009 233-235) zugrundeliegende Klausel - andere Teilnehmer und die zugehörigen Fahrzeugeigner bereits nach ihrem klaren Wortlaut neben dem Veranstalter als "Begünstigte" erfasst.

    Die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit der Haftungsbeschränkung der gesetzlichen Gefährdungshaftung wurde in den benannten Entscheidungen des OLG Koblenz (VRR 2011, 383-384 [juris Tz. 10]) und OLG Stuttgart (NZV 2009, 233-235 [juris Tz. 24 ff.]) jedoch - wie bereits ausgeführt - nur obiter dictum angesprochen.

  • OLG Brandenburg, 17.10.2013 - 12 U 55/13

    Übergegangener Aufwendungsersatzanspruch des Dienstherren aus Anlass eines

    Ein Haftungsausschluss für Körperverletzungen und Gesundheitsbeschädigungen, auch soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen indes gem. §§ 307, 309 Nr. 7 BGB nicht zulässig und hat die Unwirksamkeit der Klausel zur Folge (vgl. hierzu OLG Koblenz, SchadPrax 2011, S. 297; OLG Stuttgart NZV 2009, S. 233; Grüneberg in Palandt, BGB, Kommentar, 72. Aufl., § 309, Rn. 50).
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   OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U 44/08   

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OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U 44/08 (https://dejure.org/2009,21429)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2009 - 5 U 44/08 (https://dejure.org/2009,21429)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 5 U 44/08 (https://dejure.org/2009,21429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Rechte einer Fischereigenossenschaft durch die Ausgabe von Angelkarten durch den Landesanglerverband

  • Judicialis

    BbgFischG § 4 Abs. 2; ; BbgFischG § 9 Abs. 4; ; BbgFischG § 10 Abs. 2 Alt. 2; ; BbgFischG § 11 Abs. 2; ; BbgFischG § 12; ; BbgFischG § 17 Abs. 2 Nr. 1; ; BbgFischG § 17 Abs. 2 Nr. ... 2; ; BbgFischG § 17 Abs. 2 Nr. 3; ; BbgFischG § 23 Abs. 1; ; BbgFischG § 23 Abs. 3; ; BbgFischG § 23 Abs. 3 2. HS; ; BbgFischG § 98 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1024; ; BGB § 1027

  • rechtsportal.de

    Beeinträchtigung der Rechte einer Fischereigenossenschaft durch die Ausgabe von Angelkarten durch den Landesanglerverband

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Lüneburg, 22.11.2021 - 10 O 53/21

    Fischereirecht; Schadensersatz; Unterlassung

    Dabei erstreckt sich das Recht auf die gesamte Wasserfläche, die dem Fischereirecht unterworfen ist (vgl. z.B. OLG Brandenburg Urt. v. 19.2.2009 - 5 U 44/08, BeckRS 2009, 7169).
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