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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 48/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3148
OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 48/07 (https://dejure.org/2007,3148)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.07.2007 - 5 U 48/07 (https://dejure.org/2007,3148)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 5 U 48/07 (https://dejure.org/2007,3148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die durch einen Anfechtungsrechtsstreit eines Insolvenzverwalters gegen einen Gläubiger enstandenen Kosten als Gegenstand einer Bürgenhaftung; Wiederaufleben einer Bürgenforderung als Folge eines Wiederauflebens der gesicherten Hauptforderung nach einer erfolgreichen ...

  • Judicialis

    BGB § 767 Abs. 2; ; InsO § 144 Abs. 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 767 Abs. 2; InsO § 144 Abs. 1
    Haftung des Bürgen für Rechtsverfolgungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der Bürgenhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 767 Abs. 2; InsO § 144 Abs. 1
    Haftung des Bürgen für Rechtsverfolgungskosten und bei Wiederaufleben der Hauptforderung

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgenhaftung für Kosten eines Insolvenzanfechtungsprozesses und für Nebenforderungen nach Kündigung der Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Bürge auch für die durch die Insolvenzanfechtung ausgelösten Kosten? (IBR 2008, 1096)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 209
  • ZIP 2008, 68
  • NZI 2008, 106
  • WM 2007, 1972
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 15/92

    Anspruch auf Ersatz eines auf Grund einer günstig lautenden, aber unzutreffend

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 48/07
    Das gilt gerade auch bei erheblicher Verschlechterung der Vermögenslage des Hauptschuldners (BGH NJW-RR 1993, 944; Palandt/Sprau, aaO., § 765 Rn 16 mwN).
  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 135/84

    Rechtsfolgen der Kündigung einer unbefristeten Kreditbürgschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 48/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Bürge, der es auf unbestimmte Zeit übernimmt, für den einem Dritten eröffneten Kredit einzustehen, nach Treu und Glauben das Recht, die Bürgschaft nach Ablauf eines gewissen Zeitraums oder bei Eintritt besonders wichtiger Umstände mit der Wirkung zu kündigen, dass die Bürgschaft sich auf die Verbindlichkeiten beschränkt, die im Zeitpunkt der Kündigung bereits begründet waren (BGH NJW 1985, 3007).
  • BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08

    Zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung durch den Bürgen

    Da auch kein materiellrechtlicher Anspruch des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auf Erstattung der Kosten eines erfolgreichen Anfechtungsprozesses besteht, fehlt eine Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner, die nach § 767 Abs. 2 BGB durch die Bürgschaft gesichert sein könnte (ebenso im Ergebnis Planck/Oegg, BGB, 4. Aufl., § 767 Anm. 5; Soergel/Häuser, BGB, 12. Aufl., § 767 Rdnr. 12; Staudinger/Horn, BGB, Bearbeitung 1997, § 767 Rdnr. 34; siehe auch OLG Schleswig-Holstein, WM 2007, 1972 f. und OLG Karlsruhe, BadRpr 1908, 2 zu den Kosten einer erfolglosen Verteidigung im Anfechtungsprozess).
  • OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07

    Haftung eines Bürgen für die dem Gläubiger von dem Hauptschuldner zu ersetzenden

    An aktueller Rechtsprechung existiert - soweit ersichtlich - allein ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 5. Juli 2007, WM 2007, 1972 f.), das die in Rede stehende Frage im Ergebnis offen lassen konnte, weil die dort klagende Bank den vorher geführten Anfechtungsprozess verloren hatte.

    Das Oberlandesgerichts Schleswig hat die Forderung der Bank daher letztlich mit der Erwägung abgelehnt, dass die dortige Klägerin keinesfalls davon habe ausgehen können, dass es im Interesse des Bürgen sein würde, sich auf den aussichtslosen Prozess mit dem Insolvenzverwalter einzulassen und diesen nicht klaglos zu stellen (WM 2007, 1972, 1973).

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 86/09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage hinsichtlich der Behandlung einer von

    Jedenfalls für den hier gegebenen Fall einer von einem Dritten gestellten akzessorischen Sicherheit wird dies, soweit ersichtlich, in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur nicht in Zweifel gezogen (vgl. etwa OLG Schleswig ZIP 2008, 68, 69; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 144 Rn. 10c; HK-InsO/Kreft, 5. Aufl. § 144 Rn. 3; Jaeger/Henckel, InsO § 144 Rn. 17; Ganter in Schimanski/Bunte/Lwowski, Bankrecht-Handbuch 3. Aufl. Rn. 500e).

    Für die Kosten eines Anfechtungsprozesses haftet der Bürge unabhängig vom Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen nicht (vgl. BGH, Urt. v. 3. März 2009, aaO; OLG Schleswig ZIP 2008, 68).

  • LG Münster, 28.01.2016 - 102 O 18/14

    Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter aufgrund der Vornahme von

    Soweit Tilgungszahlungen der Bank die fällig gewordenen Zins- und Tilgungsraten betreffen, sind sie kongruent, andernfalls inkongruent (vgl. OLG Schleswig v. 5.7.2007 - 5 U 48/07, ZIP 2008, 68).
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OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 U 48/07 (https://dejure.org/2007,54902)
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