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   OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19   

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OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19 (https://dejure.org/2020,49904)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2020 - 5 U 48/19 (https://dejure.org/2020,49904)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 2020 - 5 U 48/19 (https://dejure.org/2020,49904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vertragspflichten bei der entgeltlichen Gestellung eines Raupenkrans zur Errichtung einer Windkraftanlage

  • rabüro.de

    Zur Haftung wegen Beschädigung eines Raupenkrans im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windkraftanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überlassung von Kran und Bedienpersonal: Miet-/Dienst- oder Werkvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überlassung von Kran und Bedienpersonal: Miet-/Dienst- oder Werkvertrag? (IBR 2022, 72)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 22.05.1996 - 20 U 15/95

    Verwendung von "Nylonschlüpfen" zum Hochkranen von Dachlatten; Ermittlung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Demgegenüber erfordert die Annahme eines mit einem Mietvertrag verbundenen Dienstverschaffungsvertrages die Feststellung, dass die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei der Entleiherin, d.h. vorliegend der Beklagten, lag und das von der Streithelferin gestellte Bedienungspersonal nach dem Vertrag den Weisungen der Beklagten unterworfen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1996, X ZR 100/94, Rz. 18 m. w. N. - Juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 1996, 20 U 15/95, Rz. 6 - Juris).

    Wenn aber ein Arbeitnehmer, hier der Großkranführer, zugleich mehreren Weisungsberechtigten unterliegt, ist für die Frage, wessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe er im Zeitpunkt des Schadenseintritts war, maßgeblich, in wessen Weisungszuständigkeit das rechtswidrige Verhalten - hier die Beschädigung des Krans - fällt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 1996, 20 U 15/95, Rz. 12).

  • OLG Nürnberg, 30.04.1996 - 1 U 358/96

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Gestellung eines Baggers mit Fahrer für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Haben die Parteien die Bezahlung nach festen Stunden- oder Tagessätzen vereinbart, dürfte dies regelmäßig, wenngleich nicht zwingend, gegen einen Werkvertrag sprechen, da bei letzterem die Abrechnung auf Basis von erfolgsbezogenen Festpreisen typisch sein dürfte (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 1996, 1 U 358/96 = NJW-RR 1997, 19).

    Denn die Fixierung eines bestimmten Preises spricht regelmäßig dafür, dass die Vergütung die Gegenleistung für einen bestimmten Erfolg und nicht lediglich für eine dienstbezogene Tätigkeit sein soll (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 1996, 1 U 358/96 = NJW-RR 1997, 19).

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 60/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers: Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Ein mit einem Mietvertrag verbundener Dienstverschaffungsvertrag liegt vor, wenn die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei dem Besteller liegt und das vom Vermieter gestellte Bedienungspersonal den Weisungen des Bestellers unterworfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2016, I ZR 60/14, Rz. 19 m. w. N. - Juris).

    Ein Vertrag über Kranarbeiten, der auf den Erfolg einer Ortsveränderung von Gütern gerichtet ist, ist - unabhängig von der Frage, ob das Frachtgut in Obhut genommen oder an einen Dritten ausgeliefert werden soll - ein Frachtvertrag als Unterart des Werkvertrags (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2016, I ZR 60/14, Rz. 19, 22 m. w. N. - Juris).

  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94

    Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Wird nicht lediglich das Arbeitsgerät nebst dem Bedienungspersonal mit der Möglichkeit überlassen, dieses für sich zu nutzen, sondern ein Werk oder ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet, so liegt ein Werkvertrag vor (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1996, X ZR 100/94, Rz. 17 m. w. N. - Juris).

    Demgegenüber erfordert die Annahme eines mit einem Mietvertrag verbundenen Dienstverschaffungsvertrages die Feststellung, dass die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei der Entleiherin, d.h. vorliegend der Beklagten, lag und das von der Streithelferin gestellte Bedienungspersonal nach dem Vertrag den Weisungen der Beklagten unterworfen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1996, X ZR 100/94, Rz. 18 m. w. N. - Juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 1996, 20 U 15/95, Rz. 6 - Juris).

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Nach Abs. 2 der Vorschrift kann die Zulassungsentscheidung allein im Wege einer sofortigen Beschwerde angefochten werden und zwar auch dann - wenn wie im vorliegenden Fall - das Zwischenurteil in der zugleich mit der Berufung angefochtenen Entscheidung enthalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1982, III ZR 184/80, Rz. 9; Althammer, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage (2020), § 71 Rn. 5).

    Vielmehr führt der Bundesgerichtshof gerade aus, dass ein zurückgewiesener Streithelfer das im Endurteil enthaltene Zwischenurteil "auch dann mit der sofortigen Beschwerde anfechten" (BGH, Urteil vom 11. Februar 1982, III ZR 148/80 = NJW 1982, 2070) muss und nur "im Übrigen" die Berufung möglich ist.

  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66

    Allgemeines Vertragsrecht-Rechtsnatur d. Vertrages ü. Bereitstellung e. Baggers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Daher ging es der Beklagten - für die Streithelferin bei Vertragsschluss auch ohne weiteres ersichtlich - darum, auch die fachmännische Bedienkompetenz der Mitarbeiter der Streithelferin bei der An- und Abfahrt, der Aufstellung und der Bedienung der Kräne zu erwerben, um die Kräne insbesondere nicht technisch zu überzubeanspruchen (vgl. hierzu: OLG Hamm, Urteil vom 22. Mai 1968, VIII ZR 21/66, Rz. 20 - Juris; Engbers, Die Haftung für Pflichtverstöße des Bedienpersonals bei der Anmietung von Baumaschinen nebst Personalüberlassung, in: NZBAu 2011, 199, 201 m. w. N.).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03

    Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Bei der Auslegung ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Parteien eine gesetzeskonforme Regelung treffen wollten und, dass jede rechtsgeschäftliche Regelung eine rechtserhebliche Bedeutung haben sollte, weswegen einer möglichen Auslegung der Vorzug zu geben ist, bei welcher eine rechtsgeschäftliche Erklärung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sie sich andernfalls als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würde (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2005, II ZR 194/03, Rz. 21 - Juris).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2010 - 3 U 51/10

    Umsturz eines Autokrans: Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Für die Beurteilung dieser Frage sind anhand des Vertragsinhalts die Verantwortungsbereiche der Parteien gegeneinander abzugrenzen und zu berücksichtigen, welche Kompetenzen die Parteien am betreffenden Vorgang für sich in Anspruch nehmen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 8. September 2010, 3 U 51/10, Rz. 53 - Juris).
  • KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09

    Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Entscheidend ist insoweit, dass ein konkreter Beförderungserfolg geschuldet wird und nicht bloß eine Beförderungshandlung (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11. Januar 2011, 6 U 177/09, Rz. 64 - Juris).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 2 U 288/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Verantwortlichkeit des Auftraggebers für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
    Dabei kann auch der Vereinbarung der Vergütung bzw. der Preisgestaltung eine jedenfalls indizielle Bedeutung zukommen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Februar 2014, 2 U 288/12 , Rz. 58 ).
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   OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 48/19   

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OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 48/19 (https://dejure.org/2020,9549)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.02.2020 - 5 U 48/19 (https://dejure.org/2020,9549)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 5 U 48/19 (https://dejure.org/2020,9549)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 48/19
    Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung der anderen Vertragspartei vorliegt, darf der Gläubiger die sich aus einer Pflichtverletzung ergebenden Rechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (BGH, Urt. v. 16.1.2009 - V ZR 133/08 - NJW 2009, 1262).
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