Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 02.05.2013 | OLG Köln, 10.09.2012

Rechtsprechung
   KG, 14.05.2013 - 5 U 49/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14394
KG, 14.05.2013 - 5 U 49/12 (https://dejure.org/2013,14394)
KG, Entscheidung vom 14.05.2013 - 5 U 49/12 (https://dejure.org/2013,14394)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 5 U 49/12 (https://dejure.org/2013,14394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein Aufwendungsersatz bei nicht zugegangenem Abmahnschreiben - Aufwendungsersatz nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG kann nur verlangt werden, wenn ein Verletzer die in Rede stehende Abmahnung auch erhalten hat.

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nicht zugegangenes Abmahnschreiben

    Wettbewerbsrecht: Aufwendungsersatz für ein nicht zugegangenes Abmahnschreiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten für eine nicht zugegangene Abmahnung; Anforderungen an die Feststellung der missbräuchlichen Vereitelung einer Abmahnungszustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    Ersatz der Aufwendungen für eine nicht zugegangene Abmahnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht zugegangenes Abmahnschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abmahnkosten nur wenn Abmahnung auch zugestellt wurde

  • heise.de (Pressebericht, 18.09.2013)

    Kein Kosten-Ersatz wenn Abmahnung nicht zugestellt wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz von Abmahnkosten wenn Abmahnschreiben nicht zugegangen ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2013, Dok. 038
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus KG, 14.05.2013 - 5 U 49/12
    Eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung zwischen Verletzer und Unterlassungsgläubiger, welche geeignet ist, bestimmte Rechtspflichten zu begründen, entsteht nicht schon durch einen Wettbewerbsverstoß, sondern erst dadurch, dass der Störer abgemahnt worden ist (vgl. BGH GRUR 1990, 381 f. - Antwortpflicht des Abgemahnten).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14823
OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12 (https://dejure.org/2013,14823)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.05.2013 - 5 U 49/12 (https://dejure.org/2013,14823)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 5 U 49/12 (https://dejure.org/2013,14823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 167/64

    Rechtliches Interesse an Feststellung der Verpflichtung zur Erteilung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12
    Die Niederlegung mehrerer selbständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet insoweit die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (BGHZ 76, 43, 49, juris-Rn. 22; 78, 346, 349, juris-Rn. 10; BGH, Urt. v. 19. Mai 1967 - V ZR 167/64, juris-Rn. 27, WM 1967, 1131, 1132).

    Zur Widerlegung dieser Vermutung genügt der Nachweis eines wirtschaftlichen Zusammenhangs und der gleichzeitige Abschluss der Geschäfte nicht (BGH, Urt. v. 19. Mai 1967 - V ZR 167/64, aaO).

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12
    Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und der andere Partner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitlicher Vertrag vorliegen (BGHZ 76, 43, 48 juris-Rn. 20; 78, 346, 349, juris-Rn. 10; BGH, Versäumnisurt.

    Die Niederlegung mehrerer selbständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet insoweit die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (BGHZ 76, 43, 49, juris-Rn. 22; 78, 346, 349, juris-Rn. 10; BGH, Urt. v. 19. Mai 1967 - V ZR 167/64, juris-Rn. 27, WM 1967, 1131, 1132).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12
    Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und der andere Partner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitlicher Vertrag vorliegen (BGHZ 76, 43, 48 juris-Rn. 20; 78, 346, 349, juris-Rn. 10; BGH, Versäumnisurt.

    Die Niederlegung mehrerer selbständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet insoweit die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (BGHZ 76, 43, 49, juris-Rn. 22; 78, 346, 349, juris-Rn. 10; BGH, Urt. v. 19. Mai 1967 - V ZR 167/64, juris-Rn. 27, WM 1967, 1131, 1132).

  • BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 95/01

    Anwendung des Handelsvertreterrechts auf einen Vertragshändlervertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12
    Im Ausgangspunkt sind Kettenverträge allerdings als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen anzusehen (statt vieler: Urt. v. 9. Oktober 2002 - VIII ZR 95/01, juris-Rn. 12, NJW-RR 2003, 98).

    Verträge zwischen denselben Parteien sind als Kettenverträge zu werten, wenn befristete Verträge mehrfach kurz vor oder kurz nach ihrem Ablauf mit den im wesentlichen gleichen Bedingungen verlängert werden, ohne dass diese Verträge jeweils erneut ausgehandelt werden (BGH, Urt. v. 11. Dezember 1958 - II ZR 169/57, VersR 1959, 129, 131; Urt. v. 17. Juli 2002 - VIII ZR 59/01, juris-Rn. 25, WM 2003, 251, 253; Urt. v. 9. Oktober 2002 - VIII ZR 95/01, aaO).

  • BGH, 11.12.1958 - II ZR 169/57

    Kettenvertrag, Abdingbarkeit von Provisionsansprüchen für Nachbestellungen,

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12
    Verträge zwischen denselben Parteien sind als Kettenverträge zu werten, wenn befristete Verträge mehrfach kurz vor oder kurz nach ihrem Ablauf mit den im wesentlichen gleichen Bedingungen verlängert werden, ohne dass diese Verträge jeweils erneut ausgehandelt werden (BGH, Urt. v. 11. Dezember 1958 - II ZR 169/57, VersR 1959, 129, 131; Urt. v. 17. Juli 2002 - VIII ZR 59/01, juris-Rn. 25, WM 2003, 251, 253; Urt. v. 9. Oktober 2002 - VIII ZR 95/01, aaO).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 59/01

    Entsprechende Anwendung des Handelsvertreterrechts auf Franchise-Verträge

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12
    Verträge zwischen denselben Parteien sind als Kettenverträge zu werten, wenn befristete Verträge mehrfach kurz vor oder kurz nach ihrem Ablauf mit den im wesentlichen gleichen Bedingungen verlängert werden, ohne dass diese Verträge jeweils erneut ausgehandelt werden (BGH, Urt. v. 11. Dezember 1958 - II ZR 169/57, VersR 1959, 129, 131; Urt. v. 17. Juli 2002 - VIII ZR 59/01, juris-Rn. 25, WM 2003, 251, 253; Urt. v. 9. Oktober 2002 - VIII ZR 95/01, aaO).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZR 265/05

    Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein neben einer umfassenden Vollmacht

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12
    v. 10. Oktober 2006 - XI ZR 265/05, WM 2007, 108, 110 Rn. 24; Urt. v. 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, WM 2007, 116, 118 Rn. 17).
  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12
    v. 10. Oktober 2006 - XI ZR 265/05, WM 2007, 108, 110 Rn. 24; Urt. v. 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, WM 2007, 116, 118 Rn. 17).
  • LG Köln, 15.04.2011 - 89 O 37/10

    Handelsvertreter: Rechtsfolgen des Auslaufens befristeter Vertragsbestandteile

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12
    cc) § 89 Abs. 3 Satz 1 HGB ist nicht auf die Beendigung einzelner Vertragsbestimmungen oder die Beendigung von Zusatzvereinbarungen analog anzuwenden (a. A. LG Köln, Urt. v. 15. April 2011 - 89 O 37/10, juris-Rn. 31).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.09.2012 - I-5 U 49/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92969
OLG Köln, 10.09.2012 - I-5 U 49/12 (https://dejure.org/2012,92969)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.2012 - I-5 U 49/12 (https://dejure.org/2012,92969)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 2012 - I-5 U 49/12 (https://dejure.org/2012,92969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Feststellung der Ursächlichkeit eines behandlungsfehlerbedingt entstandenen Hämatoms für Schmerzen für die Dauer von ein bis zwei Tagen; Beruhen von durchlittenen Schmerzen auf einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10

    Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2012 - 5 U 49/12
    Ein im Rechtssinne groben Behandlungsfehler setzt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und auch nach der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2011 [VI ZR 139/10, NJW 2012, 227] entgegen der offenbar beim Kläger bestehenden Vorstellung nicht lediglich voraus, dass der betroffene Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, sondern darüber hinaus auch, dass dieser Fehler aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf [VI ZR 139/10, NJW 2012, 227, Juris-Rn. 8 m. w. N. - st. Rspr.].
  • LG Köln, 29.02.2012 - 25 O 288/08

    Schmerzensgeldbegehren unter dem Vorwurf ärztlicher Fehlbehandlung; Elektive

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2012 - 5 U 49/12
    Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Berufung gegen das am 29. Februar 2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 288/08) wird zurückgewiesen.
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