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   OLG Hamm, 11.01.1999 - 5 U 50/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12918
OLG Hamm, 11.01.1999 - 5 U 50/98 (https://dejure.org/1999,12918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1999 - 5 U 50/98 (https://dejure.org/1999,12918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 5 U 50/98 (https://dejure.org/1999,12918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung einer persönlichen Pflegepflicht in eine Geldrente ; Vermögenswerter Vorteil durch ersparten Zeitaufwand; Übergang einer Pflegeverpflichtung; Störung der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 719
  • FamRZ 1999, 1055
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

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  • BGH, 19.11.1981 - VII ZR 238/80

    Vertragsscbluß mit Reiseveranstalter bei Einschaltung eines Reisebüros

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  • RG, 30.10.1939 - V 83/39

    1. Zum Begriff des Leibgedinges (Altenteils usw.). 2. Genießt das echte

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  • OLG Saarbrücken, 12.07.2007 - 8 U 515/06

    Erbrecht: Anspruch des Miterben auf Vollzug eines Vorausvermächtnisses vor

    Soweit der Beklagten nach allem seitens des Erblassers ein wirksames Vorausvermächtnis zugewandt worden ist, hat sie hierdurch einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft auf Übertragung des Alleineigentums an den beiden Eigentumswohnungen erworben, den sie grundsätzlich schon vor Erbauseinandersetzung aus dem Nachlass befriedigen darf (vgl. OLG Frankfurt OLGR 1999, 113; KG OLGZ 77, 457; RGZ 93, 196).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 9 U 242/00

    Rechtsnatur einer Vereinbarung eines Rechts auf Wohnung, Pflege und Versorgung;

    Es mag zutreffen, dass grundsätzlich die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage angewandt werden können, wenn die Sondervorschriften über Altenteilsverträgen nicht anwendbar sind, und dass der Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, der bei Altenteilsverträgen im Falle einer wesentlichen Änderung in den allgemein oder auch nur in den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten eine Vertragsanpassung durch Zubilligung von Geldbezügen an Stelle der ausbedungenen Sach- und Dienstleistungen rechtfertigen kann, in gleicher Weise auch für eine Versorgungsabrede in Verträgen rechtlich andere Art gelten kann (BGH DB 1981, 1614, 1615; NJW-RR 1989, 451; BGH NJW-RR 1995, 77, 78; offen gelassen von OLG Hamm, OLGR 1999, 113, 116; OLG Celle, OLGR 2000, 63; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 326; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 291; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1360, 1361).
  • AG Ahaus, 06.11.2013 - 8 Lw 43/13

    Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Ausgleichsbetrages aus dem elterlichen

    Der dauerhafte Umzug des Berechtigten in ein Alters- und Pflegeheim ist als Fall eines unverschuldeten und aufgenötigten Verlassens des Grundstücks anzusehen (vgl. OLG Hamm DNotZ 1999, 719f.).

    Sie kann mithin nur dann zur Anwendung kommen, wenn ohne die Geldrente ein durch den ursprünglichen Altenteilsvertrag nicht gerechtfertigter Bereicherungsgewinn in der Person des Verpflichteten eintreten würde (vgl. OLG Hamm DNotZ 1999, 719f.).

    Ein Anspruch käme vorliegend in Betracht, wenn man annähme, die Vertragsparteien hätten an den Fall einer Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim bei Abschluss des Übergabevertrages gar nicht gedacht und es nur deshalb unterlassen, eine ausdrückliche Rentenzahlungspflicht oder anderweitige Regelung zu vereinbaren (vgl. BGH NJW 2009, 1348f.; OLG Hamm DNotZ 1999, 719f.).

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