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   OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13   

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https://dejure.org/2013,48222
OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13 (https://dejure.org/2013,48222)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.10.2013 - 5 U 507/13 (https://dejure.org/2013,48222)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 5 U 507/13 (https://dejure.org/2013,48222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Rückgabezeitpunkts eines zur Kiesausbeutung überlassenen und vom Pächter rekultivierten Grundstücks; Beginn der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen des Verpächters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Rückgabe eines zur Kiesausbeutung überlassenen und vom Pächter rekultivierten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altlasten: Wann verjähren bodenschutzrechtliche Ausgleichsansprüche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn der Ersatzansprüche des Verpächters bei Rückerhalt der Grundstücke

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beseitigung von Altlasten: Verjährung sechs Monate nach Pachtende! (IMR 2014, 290)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    Der BGH hat dazu - in den auch vom Kläger herangezogenen Entscheidungen - dargelegt (BGH NJW 200, 3203; BGH NJW 1991, 2416 ; BGH NJW 1992, 687 ), dass die "Rückgabe" der Mietsache, an die § 558 Abs. 2 BGB (heute § 548 BGB ) den Beginn der kurzen Verjährungsfrist knüpft, nach dem Sinn und Zweck der Regelung grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters erfordert.

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Vermieter nicht die Möglichkeit hat, das Mietobjekt seinerseits in Besitz zu nehmen, sondern nur während des Besitzes des Mieters einen von diesem gestatteten - damit aber gerade nicht freien - Zutritt erhält, um sich in den Mieträumen umzusehen (BGH NJW 1991, 2416 ).

    Der BGH hat in seiner auch vom Kläger zitierten Entscheidung vom 10.07.1991 (BGH NJW 1991, 2416 ) im Einzelnen begründet, dass der Beginn an die Erlangung der unmittelbaren Sachherrschaft anknüpft, die wiederum Grundlage der ungestörten Feststellung des Zustandes der Sache ist.

  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    Für die deliktischen Ansprüche aus § 823 BGB gilt bei einem bestehenden bzw. abzuwickelnden Pachtverhältnis zwischen den Parteien oder einem mit dem Eigentümer wirtschaftlich eng verflochtenen Dritten ebenso die kurze Verjährungsfrist nach § 548 BGB (BGH NJW 1992, 1820 ; Bieber, in Münchener Kommentar zum BGB , 6. Aufl. 2012, § 548 Rn. 3).

    Aufgrund des Kaufvertrages über die betroffenen Grundstückparzellen bestand zwischen dem Zeugen L. als Verpächter und dem Kläger als Eigentümer eine so enge wirtschaftliche Verbindung, dass die Regelung zur Anwendung zu bringen ist, um deren Schutzzweck Geltung zu verschaffen (vgl. hierzu BGH NJW 1992, 1820 ) und ein Unterlaufen des Schutzzweckes durch Rechtsgestaltung im Mehrpersonenverhältnis zu vermeiden.

  • OLG Frankfurt, 08.06.2001 - 24 U 198/00

    Verjährung ; Mietsache; Ersatzanspruch; Erkennbarkeit eines Schadens;

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    Der Zeitpunkt der Zurückerlangung ist auch dann maßgebend, wenn der Schaden zu diesem - oder einem späteren - Zeitpunkt nicht erkennbar war (OLG Frankfurt GuT 2002, 81).
  • BGH, 21.06.1988 - VI ZR 150/87

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Mieter wegen Verschlechterung der Mietsache

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    Sie unterliegen deshalb ungeachtet der heranzuziehenden Anspruchsgrundlage der - nicht gewahrten - kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB (BGH NJW-RR 1988, 1358 ).
  • BGH, 08.12.1982 - VIII ZR 219/81

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    § 548 BGB findet auch auf Ansprüche Anwendung, soweit die Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache aufgrund der Verfüllung Gegenstand des Streites ist (BGH NJW 1983, 679 für die Vorgängervorschrift - § 558 BGB a.F. - für die Verfüllung eines Steinbruchs).
  • OLG Nürnberg, 24.02.2003 - 13 U 3187/02

    Das Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ist auch anzuwenden, wenn im

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    Angesichts der vorstehenden Hinweise und des vom Senat angekündigten Vorgehens nach § 522 Abs. 2 ZPO muss die Klageerweiterung schon aus prozessualen Gründen in entsprechender Abwendung von § 524 Abs. 4 ZPO außer Betracht bleiben (OLG Nürnberg MDR 2003, 770 ; OLG Rostock MDR 2003, 1195 ; OLG Frankfurt a.M. NJW 2004, 165; Zöller-Heßler, ZPO , 29. Aufl., § 522 Rn. 37; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO , 4. Aufl. 2012, § 522 Rn. 35; Musielak/Ball, ZPO , 10. Aufl. 2013, § 522 Rn. 28a).".
  • OLG Rostock, 12.06.2003 - 3 U 96/03

    Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    Angesichts der vorstehenden Hinweise und des vom Senat angekündigten Vorgehens nach § 522 Abs. 2 ZPO muss die Klageerweiterung schon aus prozessualen Gründen in entsprechender Abwendung von § 524 Abs. 4 ZPO außer Betracht bleiben (OLG Nürnberg MDR 2003, 770 ; OLG Rostock MDR 2003, 1195 ; OLG Frankfurt a.M. NJW 2004, 165; Zöller-Heßler, ZPO , 29. Aufl., § 522 Rn. 37; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO , 4. Aufl. 2012, § 522 Rn. 35; Musielak/Ball, ZPO , 10. Aufl. 2013, § 522 Rn. 28a).".
  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03

    Zurückweisung der Berufung wegen Aussichtslosigkeit: Rüge der Verletzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    Angesichts der vorstehenden Hinweise und des vom Senat angekündigten Vorgehens nach § 522 Abs. 2 ZPO muss die Klageerweiterung schon aus prozessualen Gründen in entsprechender Abwendung von § 524 Abs. 4 ZPO außer Betracht bleiben (OLG Nürnberg MDR 2003, 770 ; OLG Rostock MDR 2003, 1195 ; OLG Frankfurt a.M. NJW 2004, 165; Zöller-Heßler, ZPO , 29. Aufl., § 522 Rn. 37; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO , 4. Aufl. 2012, § 522 Rn. 35; Musielak/Ball, ZPO , 10. Aufl. 2013, § 522 Rn. 28a).".
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 216/90

    Verjährung von Vermieterersatzansprüchen bei Auswechslung des untervermietenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    Der BGH hat dazu - in den auch vom Kläger herangezogenen Entscheidungen - dargelegt (BGH NJW 200, 3203; BGH NJW 1991, 2416 ; BGH NJW 1992, 687 ), dass die "Rückgabe" der Mietsache, an die § 558 Abs. 2 BGB (heute § 548 BGB ) den Beginn der kurzen Verjährungsfrist knüpft, nach dem Sinn und Zweck der Regelung grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters erfordert.
  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
    Dass er im Sinne der Entscheidungen des BGH (insbesondere BGH NJW 2000, 3203 ) die Beklagte um Erlaubnis zum Betreten der Grundstücke gebeten hat, wird nicht vorgetragen.
  • LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 5 O 385/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeuges mit

    Allerdings sind diese Vorschriften kein Ausdruck einer sittlichen Gesinnung, sondern stellen sich vielmehr - wie insbesondere aus der Präambel Ziffern (4) bis (7) ersichtlich wird - als Regelungen zum Schutz der Umwelt dar (vgl. dazu: OLG Bamberg, Beschluss vom 21.10.2013, Az. 5 U 507/13, Rn. 44 - juris).
  • OLG Schleswig, 28.08.2020 - 1 U 137/19

    Haftung des Herstellers eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs: Vorliegen

    Es reicht nicht, wenn der Schädiger gegen öffentlich-rechtliche Normen verstößt, die der Umwelt, nicht aber den wirtschaftlichen Interessen des Geschädigten dienen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.10.2013, 5 U 507/13, Rn. 44 bei juris).
  • OLG Schleswig, 29.11.2019 - 1 U 32/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller des Dieselmotors EA 189,

    Es reicht nicht, wenn der Schädiger gegen öffentlich-rechtliche Normen verstößt, die der Umwelt, nicht aber den wirtschaftlichen Interessen des Geschädigten dienen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Oktober 2013, 5 U 507/13 Rn. 44 bei juris).
  • OLG Schleswig, 19.02.2021 - 1 U 91/20

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Es reicht nicht, wenn der Schädiger gegen öffentlich-rechtliche Normen verstößt, die der Umwelt, nicht aber den wirtschaftlichen Interessen des Geschädigten dienen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.10.2013, 5 U 507/13, Rn. 44 bei juris).
  • LG Kassel, 21.05.2019 - 9 O 1544/17
    Insoweit kann ein möglicher Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen einen Anspruch aus sittenwidriger Schädigung nicht begründen, wenn diese nicht auch dem Schutz des vermeintlich Geschädigten dienen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 5 U 507/13 -, juris, Rn. 44,).
  • OLG Schleswig, 20.03.2020 - 1 U 111/19

    Sittenwidrige Schädigung des Käufers eines mit einem EA 189-Moitor ausgestatteten

    Es reicht nicht, wenn der Schädiger gegen öffentlich-rechtliche Normen verstößt, die der Umwelt, nicht aber den wirtschaftlichen Interessen des Geschädigten dienen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.10.2013, 5 U 507/13, Rn. 44 bei juris).
  • LG Kassel, 21.05.2019 - 9 O 346/18
    Insoweit kann ein möglicher Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen einen Anspruch aus sittenwidriger Schädigung nicht begründen, wenn diese nicht auch dem Schutz des vermeintlich Geschädigten dienen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 5 U 507/13 -, juris, Rn. 44,).
  • LG Ingolstadt, 29.01.2020 - 33 O 279/19

    Schadensersatz, Fahrzeug, Kaufpreis, Kaufvertrag, Annahmeverzug, Streitwert, Pkw,

    Allerdings sind diese Vorschriften kein Ausdruck einer sittlichen Gesinnung, sondern stellen sich vielmehr - wie insbesondere aus der Präambel Ziffern (4) bis (7) ersichtlich wird - als Regelungen zum Schutz der Umwelt dar (vgl. dazu: OLG Bamberg, Beschluss vom 21.10.2013, Az. 5 U 507/13, Rn. 44 - juris).
  • LG Kassel, 03.01.2020 - 6 O 833/19
    Insoweit kann ein möglicher Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen einen Anspruch aus sittenwidriger Schädigung nicht begründen, wenn diese nicht auch dem Schutz des vermeintlich Geschädigten dienen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 5 U 507/13, juris, Rn. 44,).
  • LG Ingolstadt, 25.03.2020 - 33 O 2149/18

    Kein Schadensersatzanspruch aus Delikt gegen den Hersteller eines Audi A4 mit

    Allerdings sind diese Vorschriften kein Ausdruck einer sittlichen Gesinnung, sondern stellen sich vielmehr - wie insbesondere aus der Präambel Ziffern (4) bis (7) ersichtlich wird - als Regelungen zum Schutz der Umwelt dar (vgl. dazu: OLG Bamberg, Beschluss vom 21.10.2013, Az. 5 U 507/13, Rn. 44 - juris).
  • VG Trier, 17.03.2014 - 6 K 1226/13

    Kein Anspruch auf Grundstückswiederherstellung nach Kiesabbau

  • LG Ingolstadt, 08.01.2020 - 33 O 1981/18

    Kein Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • LG Ingolstadt, 22.05.2017 - 42 O 1057/16

    Dieselskandal: Keine vertraglichen oder deliktischen Ansprüche des Käufers gegen

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