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   OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08   

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https://dejure.org/2010,7604
OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08 (https://dejure.org/2010,7604)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2010 - 5 U 5237/08 (https://dejure.org/2010,7604)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 5 U 5237/08 (https://dejure.org/2010,7604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verbraucherdarlehensaufnahme zur Finanzierung eines treuhandvermittelten Beitritts zu einer Immobilienfondsgesellschaft: Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung für den im Haustürgeschäft geschlossenen Darlehensvertrag; Rückforderungsanspruch gegen die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Fondsbeitritts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Fondsbeitritts

  • rechtsportal.de

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Fondsbeitritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 24.11.2009 - XI ZR 260/08

    Widerrufsrecht eines Darlehensnehmers nach dem Haustürwiderrufsgesetz ( HWiG )

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    Die Bank muss sich hierbei sowohl bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts eine arglistige Täuschung des Vermittlers zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 24.11.2009 - XI ZR 260/08, juris Rn. 19), als auch bei eigenem vorvertraglichen Aufklärungsverschulden aufgrund eines Wissensvorsprungs, also Kenntnis über die arglistige Täuschung des Vermittlers, für dem Kunden entstehende Schäden einstehen (BGH, Urteil vom 24.11.2009 - XI ZR 260/08, juris Rn. 29).

    Dieses Vorbringen ist schon für sich genommen nicht geeignet, auch nur ansatzweise darzulegen, dass diesbezügliche Kenntnisse bei den Vermittlern oder bei deren Vertriebsgesellschaft (BGH, Urteil vom 24.11.2009 - XI ZR 260/08, juris Rn. 23) vorhanden gewesen wären.

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    In dem hier vorliegenden Fall der anfänglichen Nichtigkeit des finanzierten Geschäftes steht dem Zeichner aber in Höhe der von ihm erbrachten Leistungen ein Rückforderungsanspruch gegen die finanzierende Bank aus § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB zu (BGH, Urteil vom 04.12.2007 - XI ZR 227/06, BGHZ 174, 334, Rdnr. 29 ff.).

    37 d) Ob die Beklagtenseite der Klägerin Zug um Zug die Abtretung der Fondsbeteiligung schuldet (zum diesbezüglichen Problem siehe BGH, Urteil vom 04.12.2007, a.a.O., Rdnrn. 36 ff.), kann gem. § 308 I ZPO dahinstehen, weil die Beklagtenseite ohnehin diese Zug-um-Zug-Leistung angeboten und bei der Antragstellung berücksichtigt hat.

  • BGH, 05.06.2007 - XI ZR 348/05

    Rückforderungsdurchgriff des Anlegers gegenüber der finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    Auf ein Verschulden von Gründungsgesellschaftern, Fondsinitiatoren, maßgeblicher Betreiber, Manager und Prospektherausgeber könnte sich der Beklagte zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs etwa aus § 9 Abs. 3 VerbrKrG ohnehin nicht berufen (BGH, Urteil vom 05.06.2007 - XI ZR 348/05, WM 2007, 1367, Rn. 12).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07

    Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    Dagegen ist eine in einem Zeichnungsschein erteilte Vollmacht nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, wenn sie nicht den Abschluss eines ganzes Bündels von Verträgen mit mannigfaltigem rechtlichen Beratungsbedarf zum Gegenstand hat, sondern sich vielmehr auf die Erklärung des Beitritts zum Fonds (gegebenenfalls zusätzlich auf die Aufnahme des Finanzierungsdarlehens) beschränkt und unabhängig von einer umfassenden Geschäftsbesorgungsvollmacht erteilt worden ist, neben der sie eine selbständige Bedeutung haben sollte (BGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Rdnr. 18 f.).
  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert zwar eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Rn. 14 zu § 2 HwiG; Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08, WM 2009, 1497, Rn. 17 zu §§ 355, 358 BGB).
  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    Er ist daher nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11.11.2008 - XI ZR 468/07, NZG 2009, 57, Rn. 19 ff; Urteil vom 21.04.2009 - XI ZR 148/08, NZG 2009, 779, Rn. 15 ff; siehe auch Urteil vom 23.07.2009 - III ZR 323/07, GWR 2009, 300, Rn. 20) nicht wie ein Gesellschafter zu behandeln, so dass schon aus diesem Grund - ungeachtet der Nichtigkeit des Treuhandvertrags, die die Klägerin durch Hinweise auf §§ 171, 172 BGB zu heilen sucht - die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf den Beklagten nicht anzuwenden sind.
  • BGH, 26.05.2009 - XI ZR 242/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    Insbesondere ist für den hier vorliegenden Fall des verbundenen Geschäfts (s.u. Ziff. II 3) als unschädlich anerkannt (BGH, Urteil vom 11.11.2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65, Rn. 11; Urteil vom 26.05.2009 - XI ZR 242/08, juris Rn. 13), dass in der Widerrufsbelehrung der Hinweis darauf enthalten ist, dass im Falle des Widerrufs auch die finanzierten verbundenen Geschäfte nicht wirksam zustande kommen; zulässig sind nämlich solche Belehrungszusätze, die den Inhalt der Belehrung nur verdeutlichen, ohne aber einen eigenen Inhalt zu haben, die daher - wie hier - von der eigentlichen Belehrung nicht ablenken (BGH, Urteil vom 13.1.2009 - XI ZR 47/08, BKR 2009, 167, Rn. 14; Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 509/07, juris Rn. 12).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    Auch dass - abgesetzt durch einen über die gesamte Breite der Seite verlaufenden horizontalen Strich - auf dem nämlichen Blatt, das die Widerrufsbelehrung enthält, eine gesondert vom Kunden zu unterschreibende Empfangsbestätigung betreffend eine Mehrfertigung der Widerrufsbelehrung enthalten ist, beeinträchtigt die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung deshalb nicht, weil die Empfangsbestätigung eine zwar gesonderte und zusätzliche, aber - insoweit entscheidend - deutlich von der Belehrung abgehobene Erklärung darstellt (BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Rn. 25).
  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 269/06

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nach dem HWiG; Hinweis auf die

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    Insbesondere ist für den hier vorliegenden Fall des verbundenen Geschäfts (s.u. Ziff. II 3) als unschädlich anerkannt (BGH, Urteil vom 11.11.2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65, Rn. 11; Urteil vom 26.05.2009 - XI ZR 242/08, juris Rn. 13), dass in der Widerrufsbelehrung der Hinweis darauf enthalten ist, dass im Falle des Widerrufs auch die finanzierten verbundenen Geschäfte nicht wirksam zustande kommen; zulässig sind nämlich solche Belehrungszusätze, die den Inhalt der Belehrung nur verdeutlichen, ohne aber einen eigenen Inhalt zu haben, die daher - wie hier - von der eigentlichen Belehrung nicht ablenken (BGH, Urteil vom 13.1.2009 - XI ZR 47/08, BKR 2009, 167, Rn. 14; Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 509/07, juris Rn. 12).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
    Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert zwar eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Rn. 14 zu § 2 HwiG; Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08, WM 2009, 1497, Rn. 17 zu §§ 355, 358 BGB).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 47/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 148/08

    Keine Außenhaftung des Treugeber- Gesellschafters für Gesellschaftsschulden

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 509/07

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 23.07.2009 - III ZR 323/07

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Medienfonds

  • BGH, 11.10.2011 - XI ZR 415/10

    Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht: Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von

    Buchst. a) des Treuhandvertrages erteilten Vollmacht zur "Vornahme aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen ... zur Erreichung des Gesellschaftszweckes" und zur Vertretung in allen Angelegenheiten, die "mit dem wirtschaftlichen Beitritt des Treugebers zur Gesellschaft" zusammenhängen, auf wirtschaftlichem Gebiet liegt (ebenso OLG Hamm vom 25. August 2010 - 31 U 18/10, unveröffentlicht; aA OLG München vom 12. Januar 2010 - 5 U 5237/08, juris).
  • OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09

    Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer Fondsbeteiligung

    Zwar hat das OLG München in seiner Entscheidung vom 12.01.2010 (5 U 5237/08-iuris) hinsichtlich einer vergleichbaren Vollmachtserteilung die Auffassung vertreten, ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz sei zu bejahen.

    ( vgl. II ZR 140/03 vom 21.03.2005 mit weiteren Nachweisen; a.A. OLG München, Urteil vom 12.01.2010, 5 U 5237/08-iuris-).

  • OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09

    Pflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen der Finanzierung eines

    Zwar hat das OLG München in seiner Entscheidung vom 12.01.2010 (5 U 5237/08-iuris) hinsichtlich einer vergleichbaren Vollmachtserteilung die Auffassung vertreten, ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz sei zu bejahen.

    ( vgl. II ZR 140/03 vom 21.03.2005 mit weiteren Nachweisen; a.A. OLG München, Urteil vom 12.01.2010, 5 U 5237/08-iuris-).

  • OLG Zweibrücken, 15.11.2010 - 7 U 100/09

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage: Rechtzeitige Annahme des

    Zum einen dürfte der zwischen den Beklagten und der C... Treuhand abgeschlossene Treuhandvertrag entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München, auf die sich die Beklagten berufen (OLG München, Urteil vom 12. Januar 2010, Az.: 5 U 5237/08 _ bei Juris) nicht nichtig sein, da im vorliegenden Fall der Schwerpunkt der Tätigkeit des Treuhänders im Verhältnis zur Beklagten nicht auf rechtlichem, sondern wirtschaftlichem Gebiet liegt.
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