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   OLG Koblenz, 01.10.2014 - 5 U 530/14   

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https://dejure.org/2014,53056
OLG Koblenz, 01.10.2014 - 5 U 530/14 (https://dejure.org/2014,53056)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.10.2014 - 5 U 530/14 (https://dejure.org/2014,53056)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 5 U 530/14 (https://dejure.org/2014,53056)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 311b BGB
    Eigentumswohnungskaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung nach dem Inhalt einer Internetofferte; Unterscheidung von Dachterrasse und Dachgarten; Kaufpreisminderung ohne Nacherfüllungsverlangen bei Schallschutzmängeln

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dachgarten oder Dachterrasse? Zur Vereinbarung einer Beschaffenheit in einer Internet-Anzeige

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 157, 311b, 323, 433, 434, 437, 439, 440
    Internet-Angebot als Grundlage für Beschaffenheitsvereinbarung auch bei späterem notariellem Kaufvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen fehlender Nutzbarkeit einer in einem Internetexposè als "Dachgarten" beschriebenen Fläche

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen fehlender Nutzbarkeit einer in einem Internetexposè als "Dachgarten" beschriebenen Fläche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterscheidung von Dachterrasse und Dachgarten beim Wohnungskauf; keine Kaufpreisminderung ohne Nacherfüllungsverlangen

  • rechtsportal.de

    Haftung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen fehlender Nutzbarkeit einer in einem Internetexposè als "Dachgarten" beschriebenen Fläche

  • rechtsportal.de

    Haftung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen fehlender Nutzbarkeit einer in einem Internetexposè als "Dachgarten" beschriebenen Fläche

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist der Unterschied zwischen einem Dachgarten und einer Dachterrasse?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Leitsatz)

    Kaufrecht: Beschaffenheitsvereinbarung durch Internetanzeige

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dachterrasse und Dachgarten sind zwei Dinge!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschreibung einer Eigentumswohnung in einer Internetofferte als Beschaffenheitsvereinbarung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Dachgarten ist keine Dachterrasse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschreibung einer Eigentumswohnung in einer Internetofferte als Beschaffenheitsvereinbarung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Beschaffenheitsvereinbarung durch Internetanzeige

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Beschaffenheitsvereinbarung durch Internetanzeige

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Nutzbarkeit eines "Dachgartens" begründet keinen Mangel der gekauften Eigentumswohnung - Dachgarten ist begrifflich zu unterscheiden von einer Dachterrasse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein "Dachgarten" dient nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen (IMR 2015, 1064)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1547
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2014 - 5 U 530/14
    Denn Gegenstand der Vertragsvereinbarung war ebenfalls die in der Internetanzeige der Beklagten niedergelegte Beschreibung, es handele sich dabei um einen Dachgarten (BGH NJW 2012, 2723; BGH NJW 2013, 1074; Matusche-Beckmann in Staudinger, BGB, 2014, § 434 Rn. 65); das Fehlen deren notarieller Beurkundung ist ohne Belang (§ 311 b Abs. 1 S. 2 BGB).

    Dazu hätten vielmehr weitere Umstände treten müssen, die die Annahme rechtfertigten, dass die Beklagten über die bloße Leugnung einer Haftung hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung ihrer Vertragspflichten ablehnten und es damit ausgeschlossen erschien, sie würden sich noch umstimmen lassen (BGH NJW-RR 1993, 882; BGH NJW 2006, 1195; BGH NJW 2013, 1074).

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2014 - 5 U 530/14
    Das bloße Bestreiten von Mängeln schuf für die Kläger keine Minderungsbefugnis (BGH NJW 2011, 2872).
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2014 - 5 U 530/14
    Dazu hätten vielmehr weitere Umstände treten müssen, die die Annahme rechtfertigten, dass die Beklagten über die bloße Leugnung einer Haftung hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung ihrer Vertragspflichten ablehnten und es damit ausgeschlossen erschien, sie würden sich noch umstimmen lassen (BGH NJW-RR 1993, 882; BGH NJW 2006, 1195; BGH NJW 2013, 1074).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2014 - 5 U 530/14
    Dazu hätten vielmehr weitere Umstände treten müssen, die die Annahme rechtfertigten, dass die Beklagten über die bloße Leugnung einer Haftung hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung ihrer Vertragspflichten ablehnten und es damit ausgeschlossen erschien, sie würden sich noch umstimmen lassen (BGH NJW-RR 1993, 882; BGH NJW 2006, 1195; BGH NJW 2013, 1074).
  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2014 - 5 U 530/14
    Denn Gegenstand der Vertragsvereinbarung war ebenfalls die in der Internetanzeige der Beklagten niedergelegte Beschreibung, es handele sich dabei um einen Dachgarten (BGH NJW 2012, 2723; BGH NJW 2013, 1074; Matusche-Beckmann in Staudinger, BGB, 2014, § 434 Rn. 65); das Fehlen deren notarieller Beurkundung ist ohne Belang (§ 311 b Abs. 1 S. 2 BGB).
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