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   OLG Köln, 18.11.2014 - 5 U 54/14   

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https://dejure.org/2014,37446
OLG Köln, 18.11.2014 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2014,37446)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.2014 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2014,37446)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 2014 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2014,37446)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten unter Parteien mit Wohnsitz in Neuseeland; Anforderungen an das Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 38 Abs. 2 S. 1
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten unter Parteien mit Wohnsitz in Neuseeland

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 38 Abs. 2 S. 1
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten unter Parteien mit Wohnsitz in Neuseeland; Anforderungen an das Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10

    Beweisantizipation im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2014 - 5 U 54/14
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin wies das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-22 W 5/10) durch Beschluss vom 25.2.2010 (Anlage K 14) zurück.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14   

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https://dejure.org/2015,64834
OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2015,64834)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2015 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2015,64834)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2015 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2015,64834)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    Denn der Gläubiger kann sich eine beschränkte, weitere vollstreckbare Ausfertigung gem. § 733 ZPO erteilen lassen (BGH NJW 1992, 2148).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.06.1992 (Az. XI ZR 166/91, NJW 1992, 2148), in welchem er das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage bejahte, bezog sich auf einen Fall, in dem der Schuldner nach Klageerhebung Teilzahlungen leistete und der Gläubiger - nach zunächst unbeschränkt betriebener Vollstreckung - Teilverzicht erklärte, dessen genauer Umfang jedoch nicht zweifelsfrei war.

    Wenn auch der Umstand des Teilverzichts auf die bis Ende 2007 fällig gewordenen Grundschuldzinsen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1955, 1556; NJW 1992, 2148) nicht für eine Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses ausreicht, so kann der Teilverzicht doch in der Zusammenschau mit weiteren Gesichtspunkten des Einzelfalls zu dessen Entfallen führen.

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    b) Ausnahmen von diesem Grundsatz werden nur bei einer Teilerfüllung zugelassen, soweit eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht (BGH NJW 1974, 147; NJW 1984, 2826, 2827; NJW 1992, 1148 und NJW 1994, 1161).

    Dies kann etwa bei Teilerfüllung von Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen der Fall sein (BGH NJW 1984, 2826), kommt aber auch bei Teilerfüllung von Titeln in Betracht, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind (BGH, NJW-RR 1989, 124 und NJW 1994, 1161).

    Insoweit erachtet der Senat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Bestehens des Rechtsschutzbedürfnisses von Vollstreckungsgegenklagen bei der Erfüllung von Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen (BGH, NJW 1984, 2826) auf Fälle, in denen die Vollstreckungsgegenklage auf die Verjährung von Grundschuldzinsen stützt, für übertragbar (so auch OLG Celle, Urteil v. 20.02.2013, Az. 4 U 122/12; a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 9 W 265/13).

  • OLG Celle, 20.02.2013 - 4 U 122/12

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Vollstreckungsgegenklage bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 20.02.2013, Az. 4 U 122/12, Abschrift Bl.203 GA) hat in einem Fall, in dem die Gläubigerin die Zwangsversteigerung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde betrieb, ohne verjährte Grundschuldzinsen von dem Antrag auszunehmen, ein Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsabwehrklage verneint und insbesondere die Kostenbelastung des Gläubigers durch das Verfahren gem. § 733 ZPO hervorgehoben.

    Insoweit erachtet der Senat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Bestehens des Rechtsschutzbedürfnisses von Vollstreckungsgegenklagen bei der Erfüllung von Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen (BGH, NJW 1984, 2826) auf Fälle, in denen die Vollstreckungsgegenklage auf die Verjährung von Grundschuldzinsen stützt, für übertragbar (so auch OLG Celle, Urteil v. 20.02.2013, Az. 4 U 122/12; a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 9 W 265/13).

  • OLG Dresden, 03.07.2013 - 9 W 265/13
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 21.12.2012, Az. 7 U 16/12, Abschrift Bl. 7 GA) und das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 03.07.2013, Az. 9 W 265/13, Abschrift Bl. 154 GA) haben das Rechtsschutzinteresse in zwei vergleichbaren Fallgestaltungen jeweils bejaht.

    Insoweit erachtet der Senat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Bestehens des Rechtsschutzbedürfnisses von Vollstreckungsgegenklagen bei der Erfüllung von Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen (BGH, NJW 1984, 2826) auf Fälle, in denen die Vollstreckungsgegenklage auf die Verjährung von Grundschuldzinsen stützt, für übertragbar (so auch OLG Celle, Urteil v. 20.02.2013, Az. 4 U 122/12; a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 9 W 265/13).

  • BGH, 23.11.1973 - V ZR 23/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung - Beseitigung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    Dies gilt selbst dann, wenn der Gläubiger auf seine Rechte aus dem Titel verzichtet hat oder zwischen ihm und dem Schuldner Einigkeit darüber besteht, dass eine Zwangsvollstreckung nicht mehr in Betracht komme (BGH, NJW 1974, 147; BGH, NJW-RR 1989, 124; BGH 1992, 2148).

    b) Ausnahmen von diesem Grundsatz werden nur bei einer Teilerfüllung zugelassen, soweit eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht (BGH NJW 1974, 147; NJW 1984, 2826, 2827; NJW 1992, 1148 und NJW 1994, 1161).

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    Dies gilt selbst dann, wenn der Gläubiger auf seine Rechte aus dem Titel verzichtet hat oder zwischen ihm und dem Schuldner Einigkeit darüber besteht, dass eine Zwangsvollstreckung nicht mehr in Betracht komme (BGH, NJW 1974, 147; BGH, NJW-RR 1989, 124; BGH 1992, 2148).

    Dies kann etwa bei Teilerfüllung von Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen der Fall sein (BGH NJW 1984, 2826), kommt aber auch bei Teilerfüllung von Titeln in Betracht, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind (BGH, NJW-RR 1989, 124 und NJW 1994, 1161).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2013 - 24 W 2/13

    Zur Frage, ob wegen in einem Titel enthaltenen bereits verjährten Zinsen ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    Von dieser Rechtsprechung rückte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer späteren Entscheidung (Beschluss vom 25.02.2013, Az. 24 W 2/13, WM 2013, 1275 = ZfIR 2015, 558 m. Anm. Clemente) wieder ab.

    cc) Das Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsabwehrklagen bei teilweise verjährten Grundschuldzinsen verneint haben etwa das Kammergericht (Beschluss vom 27.09.2012, Az. 8 W 65/12 Abschrift Bl.138 GA), das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 23.10.2013, Az. 10 W 34/13, Abschrift Bl.126 GA), das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschuss vom 25.02.2013, Az. 24 W 2/13, ZfIR 15, 558 m. Anm. Clemente, aufgehoben aus formalen Gründen durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2014, Az. V ZB 35/13).

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2012 - 7 U 16/12

    Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsschutzinteresse des Titelschuldners bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 21.12.2012, Az. 7 U 16/12, Abschrift Bl. 7 GA) und das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 03.07.2013, Az. 9 W 265/13, Abschrift Bl. 154 GA) haben das Rechtsschutzinteresse in zwei vergleichbaren Fallgestaltungen jeweils bejaht.
  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13

    Antrag auf Erläuterung des erstatteten Gutachtens im selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    cc) Das Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsabwehrklagen bei teilweise verjährten Grundschuldzinsen verneint haben etwa das Kammergericht (Beschluss vom 27.09.2012, Az. 8 W 65/12 Abschrift Bl.138 GA), das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 23.10.2013, Az. 10 W 34/13, Abschrift Bl.126 GA), das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschuss vom 25.02.2013, Az. 24 W 2/13, ZfIR 15, 558 m. Anm. Clemente, aufgehoben aus formalen Gründen durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2014, Az. V ZB 35/13).
  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 35/13

    Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses wegen nur bruchstückhafter Wiedergabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    cc) Das Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsabwehrklagen bei teilweise verjährten Grundschuldzinsen verneint haben etwa das Kammergericht (Beschluss vom 27.09.2012, Az. 8 W 65/12 Abschrift Bl.138 GA), das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 23.10.2013, Az. 10 W 34/13, Abschrift Bl.126 GA), das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschuss vom 25.02.2013, Az. 24 W 2/13, ZfIR 15, 558 m. Anm. Clemente, aufgehoben aus formalen Gründen durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2014, Az. V ZB 35/13).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2011 - 24 W 25/11

    PKH für Vollstreckungsgegenklage

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   OLG Köln, 06.10.2014 - 5 U 54/14   

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OLG Köln, 06.10.2014 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2014,37445)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2014 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2014,37445)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2014,37445)
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  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten unter Parteien mit Wohnsitz in Neuseeland; Anforderungen an das Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 38 Abs. 2 S. 1
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten unter Parteien mit Wohnsitz in Neuseeland

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 38 Abs. 2 S. 1
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten unter Parteien mit Wohnsitz in Neuseeland; Anforderungen an das Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 5 U 54/14
    Dabei genügt die Übermittlung durch moderne Kommunikationsmittel, die keine handschriftlichen Unterzeichnungen ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 22.1.2001 - IX ZR 19/00, iuris Rdn. 8, abgedruckt in NJW 2001, 768 f.).
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   KG, 07.10.2015 - 5 U 54/14   

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https://dejure.org/2015,70216
KG, 07.10.2015 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2015,70216)
KG, Entscheidung vom 07.10.2015 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2015,70216)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 5 U 54/14 (https://dejure.org/2015,70216)
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