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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17   

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https://dejure.org/2019,35248
OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17 (https://dejure.org/2019,35248)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.10.2019 - 5 U 55/17 (https://dejure.org/2019,35248)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 5 U 55/17 (https://dejure.org/2019,35248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Mithaftung bei Verletzung Anschnallpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfall: Ohne Sicherheitsgurt droht Mitverschulden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beifahrer nicht angeschnallt - Mitverschulden bei Verkehrsunfall!

  • datev.de (Kurzinformation)

    Mithaftung einer nicht angeschnallten Beifahrerin bei Unfallschäden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umfang des Mitverschuldens des Geschädigten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung nach Verkehrsunfall: Zum Anspruch auf Schadensersatz bei Mitverschulden des nichtangeschnallten Beifahrers - Mitverursachung ist nicht nur nach unfallbedingten Verletzungen durch nicht angelegten Sicherheitsgurt zu bemessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2003 - 1 U 150/02

    Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Berücksichtigung der Nichtanlegung

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Es handelt sich um ein Mitverschulden bei der Entstehung des Schadens im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 -, juris).

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).

  • OLG München, 13.01.1999 - 7 U 4576/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht München für einen solchen Ausnahmefall jedenfalls dann keinen Raum gesehen, wenn gerade die Verletzung der Anschnallpflicht für den Grad der Verletzungen prägende Wirkung hatte und einen Körperschaden von solcher Schwere verursachte, die den Bereich gewöhnlicher Unfallfolgen bei angeschnallten Beifahrern weit übersteigt (vgl. Urteil vom 13. Januar 1999 - 7 U 4576/98 -, juris).
  • OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12

    Berücksichtigung des Mitverschuldenseinwands wegen Nichtanlegung des

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.1986 - 3 U 103/84

    Vorliegen eines unfallursächlichen Mitverschuldens bei einem Verkehrsunfall ;

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Allein die Tatsache, dass es bei Anlegen des Gurtes überwiegend nicht zu den Verletzungen, insbesondere nicht mit den schweren Folgen gekommen wäre, kann hierbei nicht (mit)haftungssteigernd berücksichtigt werden, denn dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich der Geschädigte überhaupt ein Mitverschulden anrechnen lassen muss (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Mai 1986 - 3 U 103/84 -, juris).
  • OLG München, 14.04.1983 - 24 U 813/82

    Gesichtsverletzungen; Schnittwunde; Schläfe; Stirn; Oberlippe; Durchtrennung der

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Daraus folgt, dass den Insassen eines Pkw, der entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls dann eine anspruchsmindernde Mithaftung trifft, wenn - wie hier - festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 10/11 , juris m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Zwar kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs das Gewicht, das der Verletzung der Anschnallpflicht bei der Abwägung der Schadensbeiträge zukommt, ausnahmsweise hinter dem Verursachungs- und Verschuldensbeitrag des Schädigers zurücktreten (vgl. Urteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99

    Mitverschulden bei fehlender Anschnallmöglichkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Diese unterschiedliche Auswirkung eines Verstoßes gegen die Gurtanlegepflicht ergibt sich aus der naheliegenden, sich oft sogar aufdrängenden Überlegung, dass häufig im Verlaufe eines Verkehrsunfalls auch Schäden eintreten, die von diesem Pflichtverstoß nicht beeinflusst sind, weil sie in gleicher Weise und in gleichem Umfang auch entstanden wären, wenn der Verletzte angegurtet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1980 - VI ZR 40/79 -, juris).
  • OLG Hamm, 16.10.1979 - 9 U 156/79
    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Oktober 1979 - (9 U 156/79, VRS 59, 5-7) -, ist nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 9 U 174/95

    Mitverschulden des Beifahrers, der sich während der Fahrt unter Verstoß gegen die

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2009 - 14 U 42/08

    Alleinhaftung des Unfallverursachers trotz an sich gegebenen Mitverschuldens des

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.06.2021 - 5 U 55/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17764
OLG Rostock, 11.06.2021 - 5 U 55/17 (https://dejure.org/2021,17764)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.06.2021 - 5 U 55/17 (https://dejure.org/2021,17764)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 5 U 55/17 (https://dejure.org/2021,17764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Berücksichtigung eines Mitverschuldens; Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Personenschaden bei schwersten Verletzungen nach Unfall- Zukunftsprognose über Minderjährigen möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3265
  • NJW-RR 2021, 1256
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2021 - 5 U 55/17
    c) Weil sich die Klägerin einen geringen Abzug für ersparte berufsbedingte Aufwendungen anrechnen lassen und vor allem wegen der verbleibenden Unsicherheiten bei der Prognose ihres beruflichen Werdegangs hat der Senat bei der Schätzung des Verdienstausfallschadens nach § 287 ZPO einen Abschlag von 10 % vorgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1999 - VI ZR 65/98 -,juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2021 - 5 U 55/17
    Dass und aus welchen Gründen seine vorgerichtliche Tätigkeit umfangreich und schwierig und damit überdurchschnittlich war, weshalb eine Gebühr von mehr als 1, 3 gefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2012 - VIII ZR 323/11 -, juris Rn. 8 m.w.N.), hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin bereits in seiner Gebührenrechnung vom 16.07.2013 (Anl. K 10) nachvollziehbar und plausibel begründet.
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2021 - 5 U 55/17
    Bei einem jungen Menschen kann ohne konkrete Anhaltspunkte nicht angenommen werden, dass er auf Dauer die ihm zu Gebote stehende Möglichkeit für eine gewinnbringende Erwerbstätigkeit nicht nutzen werde (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2000 - VI ZR 172/99 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2021 - 5 U 55/17
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind zur Ermittlung des Verdienstausfallschadens sozialversicherter Arbeitnehmer sowohl die sogenannte Bruttolohnmethode als auch die sogenannte modifizierte Nettolohnmethode geeignet; sie führen - richtig angewandt - auch nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen, nach beiden Methoden werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, soweit sie wegen des Schadensfalls nicht (mehr) anfallen, aus dem Schadensersatzanspruch des Geschädigten ausgegrenzt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994 - VI ZR 194/93-, juris Rn. 11 m.w.N., Rn. 12, 13).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08

    Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2021 - 5 U 55/17
    Allerdings dürfen insoweit keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 186/08 - juris, Rn 18 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2022 - 19 U 40/22

    Höhe des Schmerzensgeldanspruchs bei unfallbedingten Schwerstverletzungen mit

    So ist etwa bei schwersten Verletzungen (hier: schweres Schädel-Hirn-Trauma mit diffusem Axonschaden und Subarachnoidalblutung, Lungenkontusion, Pneumothorax, Mediastinalemphysem, Bauchtrauma mit Leber- und Milzkontusion, Rhabdomyolyse sowie eine ausgeprägte Tetraspastik), die eine mehrwöchige intensivmedizinische Behandlung und anschließend eine monatelange stationäre Rehabilitation erforderten, mit einer unfallbedingt erlittenen schweren Hirnschädigung des Geschädigten, der hierdurch in seinem gesamten derzeitigen und zukünftigen Leben in schwerster Art beeinträchtigt wird, unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils von 1/3 ein Schmerzensgeld i.H.v. insgesamt 240.000,00 ? als angemessen angesehen worden (OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2021 - 5 U 55/17 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - I-5 U 55/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,69116
OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - I-5 U 55/17 (https://dejure.org/2017,69116)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2017 - I-5 U 55/17 (https://dejure.org/2017,69116)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - I-5 U 55/17 (https://dejure.org/2017,69116)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Ohne Sicherheitsgurt: Welche Haftungsquote gilt bei Verletzungen?

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