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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.07.2021 - 5 U 56/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43018
OLG Hamburg, 19.07.2021 - 5 U 56/20 (https://dejure.org/2021,43018)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2021 - 5 U 56/20 (https://dejure.org/2021,43018)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - 5 U 56/20 (https://dejure.org/2021,43018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Verschachteltes Auftragsverhältnis

    § 7 Abs 1 UWG, § 7 Abs 2 Nr 3 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 2 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Haftung eines Unternehmers für eine von einem Beauftragten versendete Werbe-E-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 104
  • MMR 2022, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.2012 - I ZR 103/11

    Wettbewerbsrecht: Unterlassungshaftung des Unternehmensinhabers für Mitarbeiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2021 - 5 U 56/20
    Es ist anerkannt, dass die Mehrstufigkeit eines Beauftragungsverhältnisses der Anwendung des § 8 Abs. 2 UWG nicht entgegensteht (BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - I ZR 103/11, NJOZ 2013, 863 Rn. 7).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmensinhaber mit einer solchen Verletzung vertraglicher Pflichten konkret rechnen musste (BGH, NJOZ 2013, 863 Rn. 8).

  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 236/05

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Grundurteils; Würdigung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2021 - 5 U 56/20
    Wird das Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs nach Erlass des Endurteils über den Betrag aufgehoben, so verliert das Endurteil selbst dann, wenn es rechtskräftig geworden ist, seine Wirkung, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedürfte (BGH, Urteil vom 18.7. 2007 - VIII ZR 236/05, DS 2007, 377 Rn. 16).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 92/04

    Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2021 - 5 U 56/20
    Der Unternehmensinhaber soll sich nicht der Haftung entziehen und einseitig die Vorteile einer arbeitsteiligen Organisation nutzen können, ohne zugleich die Verantwortung für das wettbewerbliche Verhalten des für ihn Tätigen zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2007 - I ZR 92/04, GRUR 2007, 994 Rn. 19 - Gefälligkeit, mwN).
  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 5 U 27/22

    private Chat-Äußerung - Wettbewerbsrechtliche Haftung eines Unternehmensinhabers

    Unerheblich ist auch, dass der Mitarbeiter ohne Wissen oder sogar gegen eine Weisung des Unternehmers handelte oder seinen Auftrag überschritt (vgl. BGH GRUR 2008, 186 Rn. 23 - Telefonaktion; zu § 14 Abs. 7 MarkenG: BGH GRUR 2009, 1167 Rn. 21 - Partnerprogramm; BGH GRUR 2018, 924 Rn. 62 - ORTLIEB) oder sich über vertragliche Einschränkungen seiner Befugnisse hinwegsetzte (vgl. BGH NJOZ 2013, 863 Rn. 8; Senat Beschl. v. 19.07.2021 - 5 U 56/20, GRUR-RS 2021, 31135 Rn. 15).
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Rechtsprechung
   SG Regensburg, 26.10.2021 - S 5 U 56/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,72553
SG Regensburg, 26.10.2021 - S 5 U 56/20 (https://dejure.org/2021,72553)
SG Regensburg, Entscheidung vom 26.10.2021 - S 5 U 56/20 (https://dejure.org/2021,72553)
SG Regensburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - S 5 U 56/20 (https://dejure.org/2021,72553)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 18.05.2021 - S 5 U 56/20   

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https://dejure.org/2021,66835
SG Hildesheim, 18.05.2021 - S 5 U 56/20 (https://dejure.org/2021,66835)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 18.05.2021 - S 5 U 56/20 (https://dejure.org/2021,66835)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - S 5 U 56/20 (https://dejure.org/2021,66835)
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